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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung für Behörden und Ämter

Ihre beglaubigte Übersetzung für Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen erstellt bei uns ein in Deutschland beeidigter Übersetzer. Die Übersetzung kostet ab 39 € pro Seite, und für die Beglaubigung kommen ab 20 € pro Seite hinzu. Nach rund 3 Werktagen ist Ihr Dokument fertig.

  • Angebot in 24 h
  • Festpreis vorab
  • 35+ Jahre Erfahrung

4,9 von 5 Sternen

Aus 140+ Bewertungen

  • Zertifiziert nach ISO 17100
  • Zertifiziert nach ISO 9001
  • Zertifiziert nach ISO 18587
  • Arbeit nach ISO 27001

Diese Kunden vertrauen bereits auf Translate-Trade

1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines Dokuments, deren Vollständigkeit und Richtigkeit ein beeidigter Übersetzer bestätigt. Dafür setzt er einen Bestätigungsvermerk unter den Text, stempelt und unterschreibt ihn. Danach verbindet er die Übersetzung untrennbar mit einer Kopie Ihres Originals, damit eindeutig ist, welches Dokument übersetzt wurde.

Mit der beglaubigten Übersetzung kann die Behörde Ihr fremdsprachiges Dokument im Verfahren verwenden, als läge es auf Deutsch vor. Eine einfache Übersetzung ohne Vermerk reicht dafür nicht, auch wenn sie inhaltlich stimmt.

Oft verwechselt wird die Beglaubigung der Übersetzung mit der Beglaubigung einer Kopie beim Notar oder im Bürgeramt. Dort wird nur bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Über die Übersetzung sagt dieser Stempel nichts.

2. Wer darf beglaubigen? Nur ein beeidigter Übersetzer

In Deutschland darf nur ein Übersetzer eine Übersetzung beglaubigen, den ein Gericht seines Bundeslandes dafür zugelassen hat, meist das Landgericht oder das Oberlandesgericht. Je nach Bundesland heißt er beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt. Gemeint ist immer dasselbe.

Ein Notar oder das Bürgeramt kann Kopien und Unterschriften beglaubigen, eine beglaubigte Übersetzung erstellen beide nicht. Auch ein Dolmetscher darf das nur, wenn er zugleich als Übersetzer zugelassen ist.

Bei Translate-Trade erstellt ein beeidigter Übersetzer der jeweiligen Sprache Ihre beglaubigte Übersetzung. Bevor sie an Sie geht, prüft ein Muttersprachler sie noch einmal auf Vollständigkeit. Als zertifiziertes Übersetzungsbüro arbeiten wir dabei nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587.

3. Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung für Behörden brauchen

Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung, sobald Sie ein fremdsprachiges Dokument bei einer deutschen Behörde, einem Gericht oder einer Hochschule vorlegen. Typische Anlässe sind etwa die Eheschließung beim Standesamt, die Einbürgerung oder ein Antrag bei der Ausländerbehörde.

Auch wer einen Abschluss anerkennen lassen, ein Studium beginnen oder einen Führerschein umschreiben möchte, legt in der Regel beglaubigte Übersetzungen vor. Ärztliche Atteste und Befunde übernehmen unsere medizinischen Übersetzungen, beglaubigt meist dann, wenn sie an eine Behörde oder Versicherung gehen. Urteile und Verträge für ein Gericht bearbeiten wir als juristische Übersetzungen.

Der Weg geht auch umgekehrt: Für deutsche Urkunden, die Sie im Ausland vorlegen, erstellen wir die beglaubigte Übersetzung in der Sprache des Ziellandes. Klären Sie vorher mit der Stelle, welche Form sie erwartet, wir beraten Sie gern dazu. Drängt die Frist, hilft eine Express-Übersetzung, und für Termine beim Standesamt oder vor Gericht organisieren wir Dolmetscher.

4. Gilt die Beglaubigung auch im Ausland?

In Deutschland erkennen Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen eine beglaubigte Übersetzung an, wenn der Übersetzer in Deutschland beeidigt ist. Für eine Stelle im Ausland reicht der Stempel des Übersetzers dagegen oft nicht allein.

Geht eine beglaubigte Übersetzung ins Ausland, verlangen viele Staaten zusätzlich eine Apostille. Das ist eine Bestätigung nach dem Haager Übereinkommen, dass Unterschrift und Stempel auf einem Dokument echt sind. Andere Staaten verlangen eine Überbeglaubigung und eine Legalisation durch ihre Botschaft. Beides stellt eine Behörde aus, nicht der Übersetzer.

Wir sagen Ihnen, wo Sie die Apostille bekommen, oder kümmern uns als Zusatzoption darum. Umgekehrt gilt eine Beglaubigung aus dem Ausland in Deutschland nicht automatisch. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Behörde, bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben.

Text überspringen

Inklusive

  • Vollständige ÜbersetzungAuch Stempel, Siegel und Randvermerke Ihres Dokuments werden übersetzt.
  • Prüfung durch MuttersprachlerVor dem Versand prüfen Muttersprachler die Übersetzung auf Vollständigkeit.
  • Beratung zur FormWir klären mit Ihnen, welche Beglaubigung Ihre Behörde verlangt.
  • PDF vorab per E-MailFormatiert wie Ihr Original, damit Sachbearbeiter sich zurechtfinden.
  • Kostenloses Angebot mit FestpreisEin Scan oder ein gut lesbares Foto reicht, der Preis steht vor Beginn fest.
  • Vertraulich und DSGVO-konformIhre persönlichen Dokumente bleiben bei uns geschützt.

Zusatzoptionen

  • BeglaubigungStempel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk eines beeidigten Übersetzers
    ab 20 € / Seite
  • Original per PostPapierexemplar mit Stempel und Unterschrift
    16,90 €
  • Übersetzung ohne KIEin ausgebildeter Übersetzer übersetzt von Anfang an selbst
    +30 %
  • Express-LieferungBevorzugte Bearbeitung, wenn der Termin drängt
    +30 % bis +100 %

Beglaubigte Überset­zungen in über 180 Sprachen

Besonders oft erstellen wir beglaubigte Übersetzungen von Urkunden aus dem Arabischen, Türkischen, Ukrainischen und Russischen. Für Dokumente aus Syrien, dem Irak oder Ägypten arbeitet unser Übersetzungsbüro Arabisch, für Urkunden aus der Türkei das Übersetzungsbüro Türkisch. Für eine Einbürgerung oder Eheschließung in Deutschland kommen oft mehrere Urkunden einer Familie zusammen.

Insgesamt decken wir über 180 Sprachen ab, etwa mit unserem Übersetzungsbüro Albanisch. Jede beglaubigte Übersetzung erstellt ein Übersetzer, der in Deutschland beeidigt ist, damit deutsche Behörden seinen Vermerk anerkennen. Geben Sie in Ihrer Anfrage die Sprache Ihres Dokuments und die Behörde an, die es anerkennen soll. So finden wir den Übersetzer, der für Ihre Sprache beeidigt ist.

Ihre Vorteile

In rund 3 Werktagen beglaubigt übersetzt

Mit Express ist Ihre beglaubigte Übersetzung schneller fertig, teils noch am selben Tag.

Amtlich anerkannt

Ihre beglaubigte Übersetzung erstellt ein in Deutschland beeidigter Übersetzer. Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen erkennen sie an.

  • StandesamtGeburts- und Heiratsurkunden
  • AusländerbehördeAufenthalt und Einbürgerung
  • UniversitätZeugnisse und Diplome
  • GerichtUrteile und Schriftsätze
  • NotarVerträge und Vollmachten
  • BotschaftVisa und Legalisierung

Amtlich anerkannt

Anerkannt bei Behörden, Gerichten, Standesämtern und Hochschulen.

  • Standesamt
  • Ausländerbehörde
  • Universität
  • Gericht
  • Notar
  • Botschaft
Ljubica Negovec am Schreibtisch mit Telefon
Direkter Draht

Lieber persönlich sprechen?

Ljubica Negovec, Geschäftsführerin, klärt mit Ihnen, welche Beglaubigung Ihre Behörde verlangt.

0800 400 16 16

Festpreis ab 39 €

Pro Seite, als Festpreis vorab. Der Preis im Angebot gilt.

Kundenbewertung

4,9/5

4,9 von 5 Sternen4,9 von 5 Sternen

Durchschnitt aus über 140 BewertungenDurchschnitt aus über 140 Bewertungen

Bewertet von unseren Kundinnen und Kunden

Zertifiziert

ISO-zertifiziertDreifach ISO-zertifiziert

Unsere Abläufe sind nach drei internationalen Normen zertifiziert.

  • ISO 9001QualitätsmanagementQualitätsmanagement
  • ISO 17100ÜbersetzungenÜbersetzungsdienstleistungen
  • ISO 18587Post-EditingPost-Editing maschineller Übersetzung

180+

Sprachen, muttersprachlich geprüft

  • Arabisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch
  • Russisch
  • Englisch
  • Bosnisch
  • Kroatisch
  • Serbisch
  • Rumänisch
  • Polnisch
  • Ungarisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Italienisch
  • Albanisch
Datenschutz

Vertraulich behandelt

Persönliche Dokumente DSGVO-konform

14 Dokumente

Häufige Dokumente für eine beglaubigte Übersetzung

Diese Unterlagen verlangen Standesamt, Ausländerbehörde oder Hochschule oft als beglaubigte Übersetzung.

In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung

  1. Schritt 1: Kostenloses Angebot erhalten

    Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online: Sprachen wählen, Dokumente hochladen, kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden; wenn es schnell gehen muss, als Express-Übersetzung auch über Nacht.

  2. Schritt 2: Übersetzung und Lektorat

    Eine KI übersetzt vor, ein Fachübersetzer überarbeitet jeden Satz im Post-Editing, eine zweite Fachperson prüft im Lektorat. Ihre Terminologie und Ihr Translation Memory sorgen dafür, dass Fachbegriffe in jedem Projekt gleich bleiben.

  3. Schritt 3: Lieferung der Übersetzung

    Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder im LANI-Kundenportal, wo alle Projekte, Versionen und Freigaben an einem Ort liegen. Jede Lieferung kommt mit Qualitätsprotokoll: Als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 17100 dokumentieren wir jeden Schritt, damit Sie bei Audits den Nachweis haben.

Kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung

Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Festpreis vorab
Kostenloses Angebot erhalten

Fragen zur beglaubigten Übersetzung

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt ein beeidigter Übersetzer mit Vermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist. Deutsche Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen erkennen sie an. Bei Translate-Trade prüft vor dem Versand zusätzlich ein Muttersprachler jede Übersetzung. Alle weiteren Leistungen finden Sie bei unserem Übersetzungsdienst.

Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung setzen sich aus zwei Teilen zusammen: der Übersetzung ab 39 € pro Seite und der Beglaubigung ab 20 € pro Seite. Braucht Ihr Dokument im Ausland eine Apostille oder Überbeglaubigung, fallen zusätzlich ab 20 € pro Seite an, der Versand des Originals per Post kostet 16,90 €. Was Ihr Dokument genau kostet, steht vorab als Festpreis in Ihrem kostenlosen Angebot.

Nur ein Übersetzer, den ein Gericht in Deutschland dafür zugelassen hat. Je nach Bundesland heißt er beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt. Notare und Bürgerämter beglaubigen Kopien und Unterschriften, aber keine Übersetzungen. Bei uns erstellt immer ein in Deutschland beeidigter Übersetzer der jeweiligen Sprache Ihre beglaubigte Übersetzung.

Für Angebot und beglaubigte Übersetzung reicht ein gut lesbares Foto oder ein Scan Ihres Dokuments. Achten Sie darauf, dass Stempel und Randvermerke gut zu erkennen sind, denn auch sie werden übersetzt. Ihr Original bleibt bei Ihnen. Ob die Behörde später zusätzlich das Original sehen möchte, klären Sie am besten direkt dort.

Ja, Sie bekommen Ihre beglaubigte Übersetzung vorab als PDF per E-Mail, das Original mit Stempel und Unterschrift folgt per Post. Manche Stellen nehmen das PDF an, viele verlangen aber das gestempelte Papier. Fragen Sie deshalb vorher bei Ihrer Behörde nach. Ihre beglaubigte Übersetzung bestellen Sie bei uns online: Sie laden den Scan hoch und erhalten vorab Ihren Festpreis.

Ob Ihre beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt wird, hängt vom Zielland ab. Häufig kommt eine Apostille dazu, in anderen Staaten eine Überbeglaubigung mit anschließender Legalisation durch die Botschaft. Diese Bestätigungen stellt eine Behörde aus, nicht der Übersetzer. Wir sagen Ihnen, wo Sie sie bekommen, oder übernehmen das als Zusatzoption. Am sichersten ist eine kurze Nachfrage bei der Stelle im Ausland, welche Form sie verlangt.

Ihre beglaubigte Übersetzung ist bei normaler Lieferzeit in rund 3 Werktagen fertig. Drängt die Frist, buchen Sie Express: Dann ist das Dokument teils noch am selben Tag fertig, der Aufschlag dafür liegt bei 30 bis 100 %. Das PDF kommt vorab per E-Mail, das gestempelte Original anschließend per Post.

Ja, für Gespräche beim Standesamt, beim Notar oder vor Gericht organisieren wir Dolmetscher in der Sprache, die Sie brauchen. Eine beglaubigte Übersetzung ersetzt keinen Dolmetscher, wenn bei einem Termin gesprochen wird, etwa bei einer Trauung. Schicken Sie uns Datum, Ort und Sprache Ihres Termins, und Sie bekommen ein Angebot für die Dolmetschung.