1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines Dokuments, deren Vollständigkeit und Richtigkeit ein beeidigter Übersetzer bestätigt. Dafür setzt er einen Bestätigungsvermerk unter den Text, stempelt und unterschreibt ihn. Danach verbindet er die Übersetzung untrennbar mit einer Kopie Ihres Originals, damit eindeutig ist, welches Dokument übersetzt wurde.
Mit der beglaubigten Übersetzung kann die Behörde Ihr fremdsprachiges Dokument im Verfahren verwenden, als läge es auf Deutsch vor. Eine einfache Übersetzung ohne Vermerk reicht dafür nicht, auch wenn sie inhaltlich stimmt.
Oft verwechselt wird die Beglaubigung der Übersetzung mit der Beglaubigung einer Kopie beim Notar oder im Bürgeramt. Dort wird nur bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Über die Übersetzung sagt dieser Stempel nichts.
2. Wer darf beglaubigen? Nur ein beeidigter Übersetzer
In Deutschland darf nur ein Übersetzer eine Übersetzung beglaubigen, den ein Gericht seines Bundeslandes dafür zugelassen hat, meist das Landgericht oder das Oberlandesgericht. Je nach Bundesland heißt er beeidigt, ermächtigt oder öffentlich bestellt. Gemeint ist immer dasselbe.
Ein Notar oder das Bürgeramt kann Kopien und Unterschriften beglaubigen, eine beglaubigte Übersetzung erstellen beide nicht. Auch ein Dolmetscher darf das nur, wenn er zugleich als Übersetzer zugelassen ist.
Bei Translate-Trade erstellt ein beeidigter Übersetzer der jeweiligen Sprache Ihre beglaubigte Übersetzung. Bevor sie an Sie geht, prüft ein Muttersprachler sie noch einmal auf Vollständigkeit. Als zertifiziertes Übersetzungsbüro arbeiten wir dabei nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587.
3. Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung für Behörden brauchen
Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung, sobald Sie ein fremdsprachiges Dokument bei einer deutschen Behörde, einem Gericht oder einer Hochschule vorlegen. Typische Anlässe sind etwa die Eheschließung beim Standesamt, die Einbürgerung oder ein Antrag bei der Ausländerbehörde.
Auch wer einen Abschluss anerkennen lassen, ein Studium beginnen oder einen Führerschein umschreiben möchte, legt in der Regel beglaubigte Übersetzungen vor. Ärztliche Atteste und Befunde übernehmen unsere medizinischen Übersetzungen, beglaubigt meist dann, wenn sie an eine Behörde oder Versicherung gehen. Urteile und Verträge für ein Gericht bearbeiten wir als juristische Übersetzungen.
Der Weg geht auch umgekehrt: Für deutsche Urkunden, die Sie im Ausland vorlegen, erstellen wir die beglaubigte Übersetzung in der Sprache des Ziellandes. Klären Sie vorher mit der Stelle, welche Form sie erwartet, wir beraten Sie gern dazu. Drängt die Frist, hilft eine Express-Übersetzung, und für Termine beim Standesamt oder vor Gericht organisieren wir Dolmetscher.
4. Gilt die Beglaubigung auch im Ausland?
In Deutschland erkennen Behörden, Gerichte, Standesämter und Hochschulen eine beglaubigte Übersetzung an, wenn der Übersetzer in Deutschland beeidigt ist. Für eine Stelle im Ausland reicht der Stempel des Übersetzers dagegen oft nicht allein.
Geht eine beglaubigte Übersetzung ins Ausland, verlangen viele Staaten zusätzlich eine Apostille. Das ist eine Bestätigung nach dem Haager Übereinkommen, dass Unterschrift und Stempel auf einem Dokument echt sind. Andere Staaten verlangen eine Überbeglaubigung und eine Legalisation durch ihre Botschaft. Beides stellt eine Behörde aus, nicht der Übersetzer.
Wir sagen Ihnen, wo Sie die Apostille bekommen, oder kümmern uns als Zusatzoption darum. Umgekehrt gilt eine Beglaubigung aus dem Ausland in Deutschland nicht automatisch. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Behörde, bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben.
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