1. Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde: Was deutsche Ämter verlangen
Ist Ihre Geburtsurkunde nicht auf Deutsch, will das deutsche Amt eine deutsche Fassung sehen. Meist muss es eine beglaubigte Übersetzung sein. Wer seine Geburtsurkunde übersetzen lassen will, klärt deshalb zuerst, was die Stelle genau verlangt.
Muss ich meine Geburtsurkunde aus dem Ausland übersetzen lassen?
Ja, wenn Sie die Urkunde einer deutschen Behörde vorlegen und sie in einer anderen Sprache ausgestellt ist. Das Amt muss Ihren Namen, den Ort der Geburt und die Namen der Eltern sicher lesen können. Dasselbe gilt für andere Personenstandsurkunden, also Urkunden über Geburt, Ehe und Tod, wie Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden. Eine Ausnahme sind mehrsprachige Fassungen der Urkunde, dazu gleich mehr.
Eine beglaubigte Übersetzung aus Ihrem Heimatland genügt dafür oft nicht. Das Standesamt Berlin verlangt zum Beispiel im Regelfall eine ergänzende Übersetzung in Deutschland. Bremen will vereidigte Übersetzer im Inland, so steht es in den Merkblättern beider Ämter. Lassen Sie die beglaubigte Übersetzung deshalb am besten gleich so anfertigen, wie die deutsche Stelle es verlangt.
Rechtsgrundlage: Wann ein Amt die deutsche Fassung fordert
Für das Standesamt gilt § 2 Abs. 1 der Personenstandsverordnung. Liegt eine Urkunde in einer fremden Sprache vor, „soll eine Übersetzung in die deutsche Sprache gefordert werden“. Welche Form diese Übersetzung haben muss, sagt die Vorschrift nicht. Das entscheidet das Standesamt selbst.
Für andere Behörden gilt: Deutsch ist Amtssprache. „In begründeten Fällen“ darf die Behörde eine beglaubigte Übersetzung verlangen, so regelt es § 23 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Fragen Sie deshalb vorher nach, welche Form Ihre Stelle möchte.
In den Merkblättern lesen Sie dabei verschiedene Wörter: vereidigte Übersetzer, beeidigte Übersetzer oder öffentlich bestellte Übersetzer. Gemeint ist jedes Mal dasselbe: Fachleute, die amtlich dafür zugelassen sind, beglaubigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift anzufertigen.
Stempel, Unterschrift und Vermerk des Übersetzers
Eine beglaubigte Übersetzung erkennen Sie an drei Merkmalen:
- einem Vermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist,
- dem Stempel des Übersetzers,
- seiner Unterschrift.
Dazu wird die Übersetzung fest mit einer Kopie Ihrer Urkunde verbunden, damit das Amt sieht, welches Original übersetzt wurde. Beglaubigte Übersetzungen von Translate-Trade werden in Deutschland anerkannt. Wie das Verfahren allgemein abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Urkunde.
Brauchen Sie die Übersetzung nur privat, etwa für die Familienchronik, genügt statt der beglaubigten Übersetzung meist eine einfache ohne Stempel. Gehört zur Geburtsurkunde ein Urteil, zum Beispiel zur Adoption oder zur Vaterschaft, übernehmen wir es als Teil unserer juristischen Übersetzungen.
2. Reicht ein mehrsprachiges EU-Formular oder der internationale Auszug?
Oft ja, aber die Stelle entscheidet. Für Geburtsurkunden aus der EU und aus manchen anderen Staaten gibt es Fassungen in mehreren Sprachen. Legen Sie eine solche Fassung vor, entfällt die Übersetzung häufig ganz. Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung bestellen, lohnt sich deshalb ein Blick auf diese zwei Wege.
Mehrsprachiges EU-Formular nach Verordnung (EU) 2016/1191
Seit dem 16. Februar 2019 brauchen Geburtsurkunden aus EU-Staaten keine Legalisation mehr, also auch keine Apostille (Art. 4 der Verordnung). Beides ist eine amtliche Bestätigung, dass Unterschrift und Stempel auf der Urkunde echt sind. Für die Urkunde gibt es zudem ein mehrsprachiges Formular. Liegt es bei, darf die Behörde keine Übersetzung verlangen. Das gilt aber nur, wenn sie die Angaben im Formular für ausreichend hält (Art. 6).
Das Formular bekommen Sie auf Wunsch bei der Stelle, die auch Ihre Urkunde ausstellt. Sie können es nicht selbst herunterladen. Es hat keine eigene Rechtswirkung, sondern hilft nur beim Lesen der Urkunde. Für Urkunden aus Drittstaaten wie der Türkei, Syrien oder der Ukraine gilt die Verordnung nicht (Art. 2 Abs. 3).
Internationaler Auszug nach CIEC-Formular A
Die internationale Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Wien, 8. September 1976). Für die Geburt heißt er Formular A. Zwischen den Vertragsstaaten gilt er ohne Legalisation. Dazu gehören unter anderem Deutschland, die Türkei, Polen und Rumänien, nicht aber Syrien und die Ukraine (laut CIEC-Statustabelle).
Für Urkunden aus der Türkei ist dieser Auszug wichtig, weil dort das EU-Formular nicht gilt. Wie deutsche Stellen damit umgehen, zeigt ein Beispiel: Die Einbürgerungsbehörde Speyer schreibt, dass mehrsprachige internationale Urkunden „in der Regel keine Übersetzung“ brauchen (Stand 09/2026).
| Merkmal | EU-Formular | Internationaler Auszug |
|---|---|---|
| Gilt für | Urkunden aus EU-Staaten | Urkunden aus CIEC-Vertragsstaaten |
| Wer stellt aus | Stelle, die die Urkunde ausstellt | Stelle, die die Geburt registriert hat |
| Ersetzt die Übersetzung | wenn die Behörde die Angaben für ausreichend hält | in der Regel, die Stelle entscheidet |
Wenn das Formular fehlt oder nicht genügt
Nicht jedes Amt hält die Angaben im Formular für ausreichend. Manchmal haben Sie auch nur die übliche Urkunde des Heimatlandes zur Hand. In beiden Fällen bleibt die beglaubigte Übersetzung der sichere Weg.
Einen Überblick über alle Unterlagen, die wir für Ämter übersetzen, finden Sie unter Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.
3. Für Standesamt, Einbürgerung, Elterngeld und Kindergeld

Die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde brauchen Sie meist bei einem großen Schritt im Leben: bei der Heirat, bei der Einbürgerung oder nach der Geburt eines Kindes. Manche Stellen verlangen das Original, andere eine Kopie, und auch die Fristen sind verschieden.
Eheanmeldung, Heirat und Nachbeurkundung einer Geburt
Wer in Deutschland heiraten will, meldet die Ehe beim Standesamt an. Ist Ihre Geburtsurkunde im Ausland ausgestellt, braucht das Standesamt Berlin zum Beispiel eine Übersetzung durch einen „in Deutschland beeidigten Dolmetscher“. Je nach Land kommt eine Apostille oder eine Legalisation dazu. Die Anmeldung verfällt nach sechs Monaten (§ 13 Abs. 4 Personenstandsgesetz).
Waren Sie schon einmal verheiratet, legen Sie meist auch das Scheidungsurteil vor. Haben Sie bereits im Ausland geheiratet, kommt oft die Übersetzung der Heiratsurkunde dazu. Spricht einer der Partner kein Deutsch, kann das Standesamt bei der Trauung einen Dolmetscher verlangen.
Sind Sie Deutscher und im Ausland geboren, können Sie Ihre Geburt in Deutschland nachbeurkunden lassen (§ 36 Personenstandsgesetz). Der Antrag ist freiwillig und an keine Frist gebunden. Für den Antrag brauchen Sie einmal die beglaubigte Übersetzung Ihrer ausländischen Urkunde. Danach erhalten Sie eine deutsche Geburtsurkunde, und weitere Übersetzungen entfallen (Standesamt Berlin).
Einbürgerung: Was die Behörde zur Urkunde verlangt
Für die Einbürgerung verlangt die Behörde Ihre Geburtsurkunde mit einer Übersetzung durch beeidigte Übersetzer. So steht es zum Beispiel in den Merkblättern aus Sachsen und Speyer. Ob Sie das Original, eine Kopie oder zusätzlich eine Apostille einreichen, regelt jede Behörde anders. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, bevor Sie die beglaubigte Übersetzung bestellen.
Oft gehören weitere Nachweise zum Antrag, zum Beispiel Schul- oder Berufsabschlüsse. Wer dafür auch Zeugnisse übersetzen lassen muss, schickt sie am besten gleich mit. Für Bewerbungen nach dem Umzug übernehmen wir auch die Übersetzung Ihres Lebenslaufs.
Elterngeld und Kindergeld: Fristen und Nachweise
Bei Elterngeld und Kindergeld zählt vor allem die Zeit. Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Lebensmonate (§ 7 BEEG). Die Elterngeldstelle verlangt dafür eine spezielle Geburtsurkunde im Original. Die Familienkasse will die ausländische Urkunde als Kopie und zahlt Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend (§ 70 EStG).
Ob die Urkunde für Elterngeld oder Kindergeld übersetzt werden muss, entscheidet die Stelle im Einzelfall. Für Nachweise rund um eine Geburt im Ausland, etwa eine Bescheinigung der Klinik, gibt es unsere medizinischen Übersetzungen.
Ein Exemplar für mehrere Stellen
Eine beglaubigte Übersetzung können Sie bei mehreren Stellen vorlegen. Manche Ämter behalten das beglaubigte Exemplar aber für ihre Akten. Fragen Sie deshalb vorher, ob Sie es zurückbekommen. Brauchen Sie die Übersetzung für mehrere Anträge, sagen Sie uns das gleich in der Anfrage. Das gilt auch für Firmen, die den Familiennachzug ihrer Fachkräfte begleiten und beglaubigte Übersetzungen für mehrere Angehörige brauchen.
4. Braucht Ihre Geburtsurkunde im Ausland eine Apostille?
Das hängt vom Zielland ab: Viele Staaten verlangen für eine deutsche Geburtsurkunde eine Apostille, andere eine Legalisation. Für manche Länder reicht auch der mehrsprachige Auszug vom Standesamt. Fragen Sie deshalb zuerst bei der Stelle im Zielland nach, was sie braucht, ob für die Heirat, ein Studium oder ein Visum.
Die Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt, dass Unterschrift, Stempel oder Siegel auf Ihrer Urkunde echt sind. Die Apostille steht auf dem Original und wird mitübersetzt, deshalb gilt diese Reihenfolge:
- Geburtsurkunde beim Standesamt besorgen.
- Apostille bei der zuständigen Behörde einholen.
- Urkunde und Apostille beglaubigt übersetzen lassen.
Wer die Echtheit bestätigt: Zuständige Stellen in Deutschland
Für die Apostille auf einer Geburtsurkunde ist eine Landesbehörde zuständig. Welche das ist, regelt jedes Bundesland selbst (laut Auswärtigem Amt), und auch die Dauer ist verschieden. In Berlin bekommen Sie die Apostille persönlich sofort, in Bremen dauert es per Post bis zu drei Wochen.
Planen Sie diese Zeit ein, denn manche Zielländer lehnen Urkunden ab, die älter als drei Monate sind.
Legalisation für Staaten ohne Haager Übereinkommen
Staaten, die das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, kennen keine Apostille. Sie verlangen eine Legalisation durch ihre eigene Auslandsvertretung in Deutschland, also durch Botschaft oder Konsulat. Davor steht üblicherweise eine Vorbeglaubigung: Dabei bestätigt zuerst eine deutsche Stelle die Unterschrift auf der Urkunde, bevor die Botschaft sie prüft.
Mehrsprachiger Auszug vom deutschen Standesamt
Manchmal geht es auch ohne Übersetzung. Das deutsche Standesamt stellt auf Antrag einen mehrsprachigen Auszug aus. Er folgt den Formblättern des CIEC-Übereinkommens vom 8. September 1976 und steht in Deutsch, Französisch und Englisch (§ 50 Personenstandsverordnung).
Ein Beispiel ist die Türkei: Für die Heirat dort erspart der internationale Vordruck des Standesamts die türkische Übersetzung. Sonst braucht es eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille (Merkblatt Eheschließung in der Türkei, Stand Juni 2020).
Wenn das Zielland eine Übersetzung will, übersetzen wir Ihre Urkunde in die Sprache, die dort gilt. Für ein Studium oder ein Visum in England oder den USA hilft unser Übersetzungsbüro Englisch. Wer in Frankreich studiert oder arbeitet, findet Hilfe bei unserem Übersetzungsbüro für Französisch.
Auch für eine Heirat in Italien oder Spanien sind wir da: mit unserem Übersetzungsbüro Deutsch-Italienisch und unserem Übersetzungsbüro Spanisch. Wer ganz auswandert, braucht meist mehrere Urkunden; schicken Sie uns diese am besten gemeinsam.
Auch Urkunden, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, brauchen je nach Land eine Apostille oder eine Legalisation. Was für die häufigsten Herkunftsländer gilt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
5. Urkunden aus der Türkei, Syrien, Polen, Rumänien und der Ukraine

Aus jedem dieser fünf Länder leben über 800 000 Staatsangehörige in Deutschland (laut Destatis 2025). Jedes Land hat eigene Namen für die Urkunde und eigene Regeln für die Echtheit, die Übersicht zeigt, welche Fassung Sie mitbringen.
| Land | Urkunde im Original | Sprache | Echtheit |
|---|---|---|---|
| Türkei | Formül A, Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği | Türkisch | Apostille |
| Polen | odpis skrócony aktu urodzenia, wielojęzyczny odpis skrócony | Polnisch | keine nötig (EU) |
| Rumänien | certificat de naștere, extras multilingv de naștere | Rumänisch | keine nötig (EU) |
| Syrien | Auszug aus der elektronischen Datenbank | Arabisch | Legalisation |
| Ukraine | Витяг про народження (Registerauszug) | Ukrainisch, ältere Urkunden oft Russisch | Apostille |
Türkei, Polen und Rumänien: Originalnamen der Urkunde
Aus der Türkei bringen Sie am besten die internationale Geburtsurkunde mit, das „Formül A“. Daneben gibt es den Registerauszug „Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“. Für diesen Auszug braucht das Amt meist eine beglaubigte Übersetzung. Für Urkunden aus der Türkei hilft Ihnen unser Übersetzungsbüro Türkisch-Deutsch.
In Polen heißt der verkürzte Auszug „odpis skrócony aktu urodzenia“, die mehrsprachige Fassung „wielojęzyczny odpis skrócony“. In Rumänien sind es das „certificat de naștere“ und das „extras multilingv de naștere“. Die mehrsprachigen Fassungen ersparen oft die beglaubigte Übersetzung. Sonst helfen unsere Übersetzungen Polnisch-Deutsch und unser Übersetzungsbüro Rumänisch.
Syrien und Ukraine: Urkunden in arabischer und kyrillischer Schrift
Syrien kennt keine Apostille, deshalb muss eine syrische Urkunde für deutsche Stellen legalisiert werden. Zuständig ist die Deutsche Botschaft Beirut, und sie legalisiert nur Auszüge aus der elektronischen Datenbank der syrischen Register. Diese müssen ab dem 1. Januar 2012 ausgestellt sein. Außerdem muss das syrische Außenministerium sie zuvor bestätigen, die sogenannte Überbeglaubigung. Familienbücher legalisiert die Botschaft nicht (Merkblatt Beirut, Stand August 2026).
Die syrische Urkunde ist auf Arabisch ausgestellt, auch wenn in Syrien daneben weitere Sprachen gesprochen werden, zum Beispiel Kurdisch. Für die Urkunde selbst brauchen Sie eine Übersetzung Arabisch-Deutsch. Ukrainische Urkunden übersetzt unser Übersetzungsbüro Ukrainisch ins Deutsche; für deutsche Stellen brauchen sie in der Regel eine Apostille. Ältere Urkunden aus der Sowjetzeit sind oft auf Russisch; dafür ist unser Übersetzungsbüro Russisch da.
Namen und Umschrift in der Geburtsurkunde
Für die beglaubigte Übersetzung müssen Namen in arabischer oder kyrillischer Schrift in lateinische Buchstaben übertragen werden. Das Standesamt Berlin verlangt dafür feste Normen, zum Beispiel ISO 9-1995. Für ukrainische Namen gilt laut Botschaft Kyjiw ebenfalls ISO 9:1995, außer Ihr Pass zeigt den Namen schon in lateinischer Schrift.
Schicken Sie uns deshalb die Schreibweise aus Ihrem Pass mit. So sehen wir gleich, wie Ihr Name bisher in lateinischer Schrift geschrieben wurde.
6. Geburtsurkunde übersetzen lassen: So läuft es bei Translate-Trade ab
Bei uns geht die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ohne Umweg: Sie fragen online an, und wir schicken Ihnen ein Angebot mit festem Preis. Nach Ihrer Zusage übersetzen und prüfen wir die Urkunde.
Anfrage bei Translate-Trade: Datei schicken, Angebot erhalten
Unsere professionellen Übersetzungsdienste laufen online und ohne Termin. Für die Anfrage reicht eine Datei Ihrer Urkunde, in jedem gängigen Dateiformat oder als PDF. Damit die beglaubigte Übersetzung gleich passt, helfen uns diese Angaben:
- die Urkunde als Datei oder PDF,
- die Schreibweise Ihres Namens aus dem Pass,
- die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen,
- Ihr Termin beim Amt, falls es eilt.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unser Angebot. Der Preis im Angebot gilt, danach kommen keine weiteren Kosten dazu. Wer nach dem Umzug etwa auch den Führerschein übersetzen lassen muss, fragt beides am besten gemeinsam an.
Prüfung durch Muttersprachler und Vier-Augen-Prinzip
Ihre Urkunde wird zuerst maschinell vorübersetzt. Danach prüfen und lektorieren muttersprachliche Übersetzer jede Zeile, von Ihrem Namen bis zu Stempel und Unterschrift der Behörde. Dieses Verfahren heißt Post-Editing: Ein Mensch überarbeitet die Fassung der Maschine und trägt die Verantwortung für das Ergebnis.
Bei Translate-Trade prüft danach eine zweite Person jede Übersetzung. Dieses Vier-Augen-Prinzip fängt Fehler ab, etwa einen Zahlendreher im Geburtsdatum. Wie wir Texte prüfen, beschreiben wir auch auf der Seite zu Lektorat und Korrektorat.
Für Ihre Sicherheit sind wir ein dreifach zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587. Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde wird in Deutschland anerkannt.
Dauer und Eilaufträge
Dokumente mit bis zu zehn Seiten liefern wir teilweise noch am selben Tag. Drängt ein Termin beim Amt, fragen Sie eine schnelle Übersetzung an. Für Eilaufträge berechnen wir einen Aufschlag, nennen Sie uns Ihren Termin deshalb gleich in der Anfrage.
Datenschutz bei Translate-Trade
Eine Geburtsurkunde enthält persönliche Daten, zum Beispiel Ihren Namen, Ihre Eltern und Ihren Geburtsort. Wir behandeln diese Daten DSGVO-konform und verarbeiten sie nach EU-Datenschutzrecht. Mehr dazu lesen Sie unter Datensicherheit bei Übersetzungen.
Schicken Sie uns einfach Ihre Urkunde, wir sagen Ihnen gern, welche Fassung Ihr Amt braucht, und kümmern uns um eine beglaubigte Übersetzung, die dort anerkannt wird.
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