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Geburts­urkunde übersetzen lassen

Ihre Geburts­urkunde auf Deutsch, bereit für Hochzeit und Behördengang

Bei uns können Sie Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen, als beglaubigte Übersetzung, die in Deutschland anerkannt wird. Schicken Sie uns die Urkunde als PDF oder in einem gängigen Format, dann kommt innerhalb von 24 Stunden ein Angebot mit festem Preis. Translate-Trade übersetzt seit 1991 und ist dreifach ISO-zertifiziert, so haben Sie vor der Hochzeit eine Sorge weniger.

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4,9 von 5 Sternen

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Rathaus mit rotem Giebel und Uhrturm unter blauem Himmel mit Wolken
Junges Elternpaar hält lächelnd sein schlafendes Neugeborenes im Arm
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Diese Kunden vertrauen bereits auf Translate-Trade

1. Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburts­urkunde: Was deutsche Ämter verlangen

Ist Ihre Geburtsurkunde nicht auf Deutsch, will das deutsche Amt eine deutsche Fassung sehen. Meist muss es eine beglaubigte Übersetzung sein. Wer seine Geburtsurkunde übersetzen lassen will, klärt deshalb zuerst, was die Stelle genau verlangt.

Muss ich meine Geburts­urkunde aus dem Ausland übersetzen lassen?

Ja, wenn Sie die Urkunde einer deutschen Behörde vorlegen und sie in einer anderen Sprache ausgestellt ist. Das Amt muss Ihren Namen, den Ort der Geburt und die Namen der Eltern sicher lesen können. Dasselbe gilt für andere Personenstandsurkunden, also Urkunden über Geburt, Ehe und Tod, wie Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden. Eine Ausnahme sind mehrsprachige Fassungen der Urkunde, dazu gleich mehr.

Eine beglaubigte Übersetzung aus Ihrem Heimatland genügt dafür oft nicht. Das Standesamt Berlin verlangt zum Beispiel im Regelfall eine ergänzende Übersetzung in Deutschland. Bremen will vereidigte Übersetzer im Inland, so steht es in den Merkblättern beider Ämter. Lassen Sie die beglaubigte Übersetzung deshalb am besten gleich so anfertigen, wie die deutsche Stelle es verlangt.

Rechtsgrundlage: Wann ein Amt die deutsche Fassung fordert

Für das Standesamt gilt § 2 Abs. 1 der Personenstandsverordnung. Liegt eine Urkunde in einer fremden Sprache vor, „soll eine Übersetzung in die deutsche Sprache gefordert werden“. Welche Form diese Übersetzung haben muss, sagt die Vorschrift nicht. Das entscheidet das Standesamt selbst.

Für andere Behörden gilt: Deutsch ist Amtssprache. „In begründeten Fällen“ darf die Behörde eine beglaubigte Übersetzung verlangen, so regelt es § 23 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Fragen Sie deshalb vorher nach, welche Form Ihre Stelle möchte.

In den Merkblättern lesen Sie dabei verschiedene Wörter: vereidigte Übersetzer, beeidigte Übersetzer oder öffentlich bestellte Übersetzer. Gemeint ist jedes Mal dasselbe: Fachleute, die amtlich dafür zugelassen sind, beglaubigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift anzufertigen.

Stempel, Unterschrift und Vermerk des Übersetzers

Eine beglaubigte Übersetzung erkennen Sie an drei Merkmalen:

  • einem Vermerk, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist,
  • dem Stempel des Übersetzers,
  • seiner Unterschrift.

Dazu wird die Übersetzung fest mit einer Kopie Ihrer Urkunde verbunden, damit das Amt sieht, welches Original übersetzt wurde. Beglaubigte Übersetzungen von Translate-Trade werden in Deutschland anerkannt. Wie das Verfahren allgemein abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zur beglaubigten Übersetzung Ihrer Urkunde.

Brauchen Sie die Übersetzung nur privat, etwa für die Familienchronik, genügt statt der beglaubigten Übersetzung meist eine einfache ohne Stempel. Gehört zur Geburtsurkunde ein Urteil, zum Beispiel zur Adoption oder zur Vaterschaft, übernehmen wir es als Teil unserer juristischen Übersetzungen.

2. Reicht ein mehrsprachiges EU-Formular oder der internationale Auszug?

Oft ja, aber die Stelle entscheidet. Für Geburtsurkunden aus der EU und aus manchen anderen Staaten gibt es Fassungen in mehreren Sprachen. Legen Sie eine solche Fassung vor, entfällt die Übersetzung häufig ganz. Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung bestellen, lohnt sich deshalb ein Blick auf diese zwei Wege.

Mehrsprachiges EU-Formular nach Verordnung (EU) 2016/1191

Seit dem 16. Februar 2019 brauchen Geburtsurkunden aus EU-Staaten keine Legalisation mehr, also auch keine Apostille (Art. 4 der Verordnung). Beides ist eine amtliche Bestätigung, dass Unterschrift und Stempel auf der Urkunde echt sind. Für die Urkunde gibt es zudem ein mehrsprachiges Formular. Liegt es bei, darf die Behörde keine Übersetzung verlangen. Das gilt aber nur, wenn sie die Angaben im Formular für ausreichend hält (Art. 6).

Das Formular bekommen Sie auf Wunsch bei der Stelle, die auch Ihre Urkunde ausstellt. Sie können es nicht selbst herunterladen. Es hat keine eigene Rechtswirkung, sondern hilft nur beim Lesen der Urkunde. Für Urkunden aus Drittstaaten wie der Türkei, Syrien oder der Ukraine gilt die Verordnung nicht (Art. 2 Abs. 3).

Internationaler Auszug nach CIEC-Formular A

Die internationale Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiger Auszug nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Wien, 8. September 1976). Für die Geburt heißt er Formular A. Zwischen den Vertragsstaaten gilt er ohne Legalisation. Dazu gehören unter anderem Deutschland, die Türkei, Polen und Rumänien, nicht aber Syrien und die Ukraine (laut CIEC-Statustabelle).

Für Urkunden aus der Türkei ist dieser Auszug wichtig, weil dort das EU-Formular nicht gilt. Wie deutsche Stellen damit umgehen, zeigt ein Beispiel: Die Einbürgerungsbehörde Speyer schreibt, dass mehrsprachige internationale Urkunden „in der Regel keine Übersetzung“ brauchen (Stand 09/2026).

MerkmalEU-FormularInternationaler Auszug
Gilt fürUrkunden aus EU-StaatenUrkunden aus CIEC-Vertragsstaaten
Wer stellt ausStelle, die die Urkunde ausstelltStelle, die die Geburt registriert hat
Ersetzt die Übersetzungwenn die Behörde die Angaben für ausreichend hältin der Regel, die Stelle entscheidet

Wenn das Formular fehlt oder nicht genügt

Nicht jedes Amt hält die Angaben im Formular für ausreichend. Manchmal haben Sie auch nur die übliche Urkunde des Heimatlandes zur Hand. In beiden Fällen bleibt die beglaubigte Übersetzung der sichere Weg.

Einen Überblick über alle Unterlagen, die wir für Ämter übersetzen, finden Sie unter Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.

3. Für Standesamt, Einbürgerung, Elterngeld und Kindergeld

Vater hält ein Neugeborenes im hellen Fenster, Anlass für Geburtsurkunde und Elterngeld

Die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde brauchen Sie meist bei einem großen Schritt im Leben: bei der Heirat, bei der Einbürgerung oder nach der Geburt eines Kindes. Manche Stellen verlangen das Original, andere eine Kopie, und auch die Fristen sind verschieden.

Eheanmeldung, Heirat und Nachbeurkundung einer Geburt

Wer in Deutschland heiraten will, meldet die Ehe beim Standesamt an. Ist Ihre Geburtsurkunde im Ausland ausgestellt, braucht das Standesamt Berlin zum Beispiel eine Übersetzung durch einen „in Deutschland beeidigten Dolmetscher“. Je nach Land kommt eine Apostille oder eine Legalisation dazu. Die Anmeldung verfällt nach sechs Monaten (§ 13 Abs. 4 Personenstandsgesetz).

Waren Sie schon einmal verheiratet, legen Sie meist auch das Scheidungsurteil vor. Haben Sie bereits im Ausland geheiratet, kommt oft die Übersetzung der Heiratsurkunde dazu. Spricht einer der Partner kein Deutsch, kann das Standesamt bei der Trauung einen Dolmetscher verlangen.

Sind Sie Deutscher und im Ausland geboren, können Sie Ihre Geburt in Deutschland nachbeurkunden lassen (§ 36 Personenstandsgesetz). Der Antrag ist freiwillig und an keine Frist gebunden. Für den Antrag brauchen Sie einmal die beglaubigte Übersetzung Ihrer ausländischen Urkunde. Danach erhalten Sie eine deutsche Geburtsurkunde, und weitere Übersetzungen entfallen (Standesamt Berlin).

Einbürgerung: Was die Behörde zur Urkunde verlangt

Für die Einbürgerung verlangt die Behörde Ihre Geburtsurkunde mit einer Übersetzung durch beeidigte Übersetzer. So steht es zum Beispiel in den Merkblättern aus Sachsen und Speyer. Ob Sie das Original, eine Kopie oder zusätzlich eine Apostille einreichen, regelt jede Behörde anders. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Einbürgerungsbehörde nach, bevor Sie die beglaubigte Übersetzung bestellen.

Oft gehören weitere Nachweise zum Antrag, zum Beispiel Schul- oder Berufsabschlüsse. Wer dafür auch Zeugnisse übersetzen lassen muss, schickt sie am besten gleich mit. Für Bewerbungen nach dem Umzug übernehmen wir auch die Übersetzung Ihres Lebenslaufs.

Elterngeld und Kindergeld: Fristen und Nachweise

Bei Elterngeld und Kindergeld zählt vor allem die Zeit. Elterngeld gibt es rückwirkend nur für drei Lebensmonate (§ 7 BEEG). Die Elterngeldstelle verlangt dafür eine spezielle Geburtsurkunde im Original. Die Familienkasse will die ausländische Urkunde als Kopie und zahlt Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend (§ 70 EStG).

Ob die Urkunde für Elterngeld oder Kindergeld übersetzt werden muss, entscheidet die Stelle im Einzelfall. Für Nachweise rund um eine Geburt im Ausland, etwa eine Bescheinigung der Klinik, gibt es unsere medizinischen Übersetzungen.

Ein Exemplar für mehrere Stellen

Eine beglaubigte Übersetzung können Sie bei mehreren Stellen vorlegen. Manche Ämter behalten das beglaubigte Exemplar aber für ihre Akten. Fragen Sie deshalb vorher, ob Sie es zurückbekommen. Brauchen Sie die Übersetzung für mehrere Anträge, sagen Sie uns das gleich in der Anfrage. Das gilt auch für Firmen, die den Familiennachzug ihrer Fachkräfte begleiten und beglaubigte Übersetzungen für mehrere Angehörige brauchen.

4. Braucht Ihre Geburts­urkunde im Ausland eine Apostille?

Das hängt vom Zielland ab: Viele Staaten verlangen für eine deutsche Geburtsurkunde eine Apostille, andere eine Legalisation. Für manche Länder reicht auch der mehrsprachige Auszug vom Standesamt. Fragen Sie deshalb zuerst bei der Stelle im Zielland nach, was sie braucht, ob für die Heirat, ein Studium oder ein Visum.

Die Apostille beruht auf dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt, dass Unterschrift, Stempel oder Siegel auf Ihrer Urkunde echt sind. Die Apostille steht auf dem Original und wird mitübersetzt, deshalb gilt diese Reihenfolge:

  1. Geburtsurkunde beim Standesamt besorgen.
  2. Apostille bei der zuständigen Behörde einholen.
  3. Urkunde und Apostille beglaubigt übersetzen lassen.

Wer die Echtheit bestätigt: Zuständige Stellen in Deutschland

Für die Apostille auf einer Geburtsurkunde ist eine Landesbehörde zuständig. Welche das ist, regelt jedes Bundesland selbst (laut Auswärtigem Amt), und auch die Dauer ist verschieden. In Berlin bekommen Sie die Apostille persönlich sofort, in Bremen dauert es per Post bis zu drei Wochen.

Planen Sie diese Zeit ein, denn manche Zielländer lehnen Urkunden ab, die älter als drei Monate sind.

Legalisation für Staaten ohne Haager Übereinkommen

Staaten, die das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, kennen keine Apostille. Sie verlangen eine Legalisation durch ihre eigene Auslandsvertretung in Deutschland, also durch Botschaft oder Konsulat. Davor steht üblicherweise eine Vorbeglaubigung: Dabei bestätigt zuerst eine deutsche Stelle die Unterschrift auf der Urkunde, bevor die Botschaft sie prüft.

Mehrsprachiger Auszug vom deutschen Standesamt

Manchmal geht es auch ohne Übersetzung. Das deutsche Standesamt stellt auf Antrag einen mehrsprachigen Auszug aus. Er folgt den Formblättern des CIEC-Übereinkommens vom 8. September 1976 und steht in Deutsch, Französisch und Englisch (§ 50 Personenstandsverordnung).

Ein Beispiel ist die Türkei: Für die Heirat dort erspart der internationale Vordruck des Standesamts die türkische Übersetzung. Sonst braucht es eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille (Merkblatt Eheschließung in der Türkei, Stand Juni 2020).

Wenn das Zielland eine Übersetzung will, übersetzen wir Ihre Urkunde in die Sprache, die dort gilt. Für ein Studium oder ein Visum in England oder den USA hilft unser Übersetzungsbüro Englisch. Wer in Frankreich studiert oder arbeitet, findet Hilfe bei unserem Übersetzungsbüro für Französisch.

Auch für eine Heirat in Italien oder Spanien sind wir da: mit unserem Übersetzungsbüro Deutsch-Italienisch und unserem Übersetzungsbüro Spanisch. Wer ganz auswandert, braucht meist mehrere Urkunden; schicken Sie uns diese am besten gemeinsam.

Auch Urkunden, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, brauchen je nach Land eine Apostille oder eine Legalisation. Was für die häufigsten Herkunftsländer gilt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

5. Urkunden aus der Türkei, Syrien, Polen, Rumänien und der Ukraine

Aufgeschlagener Reisepass mit Stempeln mehrerer Länder, Sinnbild für Urkunden aus dem Ausland

Aus jedem dieser fünf Länder leben über 800 000 Staatsangehörige in Deutschland (laut Destatis 2025). Jedes Land hat eigene Namen für die Urkunde und eigene Regeln für die Echtheit, die Übersicht zeigt, welche Fassung Sie mitbringen.

LandUrkunde im OriginalSpracheEchtheit
TürkeiFormül A, Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt ÖrneğiTürkischApostille
Polenodpis skrócony aktu urodzenia, wielojęzyczny odpis skróconyPolnischkeine nötig (EU)
Rumäniencertificat de naștere, extras multilingv de naștereRumänischkeine nötig (EU)
SyrienAuszug aus der elektronischen DatenbankArabischLegalisation
UkraineВитяг про народження (Registerauszug)Ukrainisch, ältere Urkunden oft RussischApostille

Türkei, Polen und Rumänien: Originalnamen der Urkunde

Aus der Türkei bringen Sie am besten die internationale Geburtsurkunde mit, das „Formül A“. Daneben gibt es den Registerauszug „Tam Tekmil Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği“. Für diesen Auszug braucht das Amt meist eine beglaubigte Übersetzung. Für Urkunden aus der Türkei hilft Ihnen unser Übersetzungsbüro Türkisch-Deutsch.

In Polen heißt der verkürzte Auszug „odpis skrócony aktu urodzenia“, die mehrsprachige Fassung „wielojęzyczny odpis skrócony“. In Rumänien sind es das „certificat de naștere“ und das „extras multilingv de naștere“. Die mehrsprachigen Fassungen ersparen oft die beglaubigte Übersetzung. Sonst helfen unsere Übersetzungen Polnisch-Deutsch und unser Übersetzungsbüro Rumänisch.

Syrien und Ukraine: Urkunden in arabischer und kyrillischer Schrift

Syrien kennt keine Apostille, deshalb muss eine syrische Urkunde für deutsche Stellen legalisiert werden. Zuständig ist die Deutsche Botschaft Beirut, und sie legalisiert nur Auszüge aus der elektronischen Datenbank der syrischen Register. Diese müssen ab dem 1. Januar 2012 ausgestellt sein. Außerdem muss das syrische Außenministerium sie zuvor bestätigen, die sogenannte Überbeglaubigung. Familienbücher legalisiert die Botschaft nicht (Merkblatt Beirut, Stand August 2026).

Die syrische Urkunde ist auf Arabisch ausgestellt, auch wenn in Syrien daneben weitere Sprachen gesprochen werden, zum Beispiel Kurdisch. Für die Urkunde selbst brauchen Sie eine Übersetzung Arabisch-Deutsch. Ukrainische Urkunden übersetzt unser Übersetzungsbüro Ukrainisch ins Deutsche; für deutsche Stellen brauchen sie in der Regel eine Apostille. Ältere Urkunden aus der Sowjetzeit sind oft auf Russisch; dafür ist unser Übersetzungsbüro Russisch da.

Namen und Umschrift in der Geburts­urkunde

Für die beglaubigte Übersetzung müssen Namen in arabischer oder kyrillischer Schrift in lateinische Buchstaben übertragen werden. Das Standesamt Berlin verlangt dafür feste Normen, zum Beispiel ISO 9-1995. Für ukrainische Namen gilt laut Botschaft Kyjiw ebenfalls ISO 9:1995, außer Ihr Pass zeigt den Namen schon in lateinischer Schrift.

Schicken Sie uns deshalb die Schreibweise aus Ihrem Pass mit. So sehen wir gleich, wie Ihr Name bisher in lateinischer Schrift geschrieben wurde.

6. Geburts­urkunde übersetzen lassen: So läuft es bei Translate-Trade ab

Bei uns geht die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ohne Umweg: Sie fragen online an, und wir schicken Ihnen ein Angebot mit festem Preis. Nach Ihrer Zusage übersetzen und prüfen wir die Urkunde.

Anfrage bei Translate-Trade: Datei schicken, Angebot erhalten

Unsere professionellen Übersetzungsdienste laufen online und ohne Termin. Für die Anfrage reicht eine Datei Ihrer Urkunde, in jedem gängigen Dateiformat oder als PDF. Damit die beglaubigte Übersetzung gleich passt, helfen uns diese Angaben:

  • die Urkunde als Datei oder PDF,
  • die Schreibweise Ihres Namens aus dem Pass,
  • die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung vorlegen,
  • Ihr Termin beim Amt, falls es eilt.

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie unser Angebot. Der Preis im Angebot gilt, danach kommen keine weiteren Kosten dazu. Wer nach dem Umzug etwa auch den Führerschein übersetzen lassen muss, fragt beides am besten gemeinsam an.

Prüfung durch Muttersprachler und Vier-Augen-Prinzip

Ihre Urkunde wird zuerst maschinell vorübersetzt. Danach prüfen und lektorieren muttersprachliche Übersetzer jede Zeile, von Ihrem Namen bis zu Stempel und Unterschrift der Behörde. Dieses Verfahren heißt Post-Editing: Ein Mensch überarbeitet die Fassung der Maschine und trägt die Verantwortung für das Ergebnis.

Bei Translate-Trade prüft danach eine zweite Person jede Übersetzung. Dieses Vier-Augen-Prinzip fängt Fehler ab, etwa einen Zahlendreher im Geburtsdatum. Wie wir Texte prüfen, beschreiben wir auch auf der Seite zu Lektorat und Korrektorat.

Für Ihre Sicherheit sind wir ein dreifach zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587. Die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde wird in Deutschland anerkannt.

Dauer und Eilaufträge

Dokumente mit bis zu zehn Seiten liefern wir teilweise noch am selben Tag. Drängt ein Termin beim Amt, fragen Sie eine schnelle Übersetzung an. Für Eilaufträge berechnen wir einen Aufschlag, nennen Sie uns Ihren Termin deshalb gleich in der Anfrage.

Datenschutz bei Translate-Trade

Eine Geburtsurkunde enthält persönliche Daten, zum Beispiel Ihren Namen, Ihre Eltern und Ihren Geburtsort. Wir behandeln diese Daten DSGVO-konform und verarbeiten sie nach EU-Datenschutzrecht. Mehr dazu lesen Sie unter Datensicherheit bei Übersetzungen.

Schicken Sie uns einfach Ihre Urkunde, wir sagen Ihnen gern, welche Fassung Ihr Amt braucht, und kümmern uns um eine beglaubigte Übersetzung, die dort anerkannt wird.

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Unsere Übersetzungs­leistungen für Geburts­urkunde

Sprachen

Aus Ihrer Sprache ins Deutsche und zurück, von Muttersprachlern geprüft

Mit dem Übersetzungsbüro Translate-Trade haben Sie einen Partner, der Ihre Geburtsurkunde in jede Sprache übersetzt, die Sie brauchen. Regulär arbeiten wir mit über 180 Sprachen, und auch für exotische Kombinationen finden wir den passenden Übersetzer. Mehrere Zielsprachen in einem Auftrag sind kein Problem.

Auch in einer Sprache, die Sie selbst nicht verstehen, bleibt die Qualität nachprüfbar: Muttersprachler prüfen und lektorieren jede Übersetzung, und zu jeder Lieferung bekommen Sie ein Qualitätsprotokoll. Firmenkunden halten ihre Fachbegriffe mit Translation Memory und einheitlicher Terminologie über alle Sprachen konsistent.

Fachbereiche

Standardtarif oder Fachübersetzer: Sie entscheiden, geprüft wird beides

Bei Translate-Trade entscheiden Sie, wer Ihre Geburtsurkunde vorübersetzt: im Standardtarif eine KI, als Zusatzleistung einer von über 3.000 ausgebildeten Fachübersetzern mit langjähriger Erfahrung in Ihrer Branche. In beiden Fällen prüfen und lektorieren erfahrene Übersetzer Ihres Fachgebiets den Text.

Für Firmenkunden zählt, dass sich die Qualität belegen lässt: Translate-Trade ist dreifach zertifiziert nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587 und arbeitet nach ISO/IEC 27001. Zu jeder Lieferung bekommen Sie ein Qualitätsprotokoll, das den Ablauf belegt und bei Ihren eigenen ISO-Audits als Nachweis dient. Im Kundenportal laden Sie Dateien hoch, geben Übersetzungen frei und sehen Terminologie und Translation Memory jederzeit ein.

Preise

Was kostet Ihre Urkunde? Ein Festpreis, bevor Sie bestellen

Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde kosten bei Translate-Trade für Privatkunden ab 39 € pro Seite und für Firmenkunden ab 0,12 € pro Wort. Viele Übersetzungsbüros werben mit niedrigen Preisen, aber nach der Bestellung kommen dann Zuschläge dazu. Bei uns nicht: Alle unsere Preise sind Festpreise. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage ein Angebot, das bis zu einem festgelegten Datum gilt, und dabei bleibt es.

Der Preis Ihrer Übersetzung hängt von drei Faktoren ab: dem Umfang Ihres Textes, dem Fachgebiet und dem gewünschten Lieferdatum. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Angebot für Ihre Übersetzung: Formular ausfüllen, Dokument hochladen, und innerhalb von 24 Stunden haben Sie Ihren Festpreis.

DokumentPreis
Geburtsurkunde1 Seite, beglaubigtab 39 €
Zeugnis und Diplom3 Seiten, beglaubigtab 117 €
Heiratsurkunde1 Seite, beglaubigtab 39 €
Führerschein1 Seite, beglaubigtab 39 €

Rechenbeispiele zzgl. USt., Englisch ↔ Deutsch

Alle Übersetzungspreise

Anerkannt und abgesichert

Anerkannt in Deutschland, dreifach zertifiziert, DSGVO-konform

Von der Heirat bis zur Einbürgerung: So ist Ihre Urkunde bei uns gut aufgehoben.

Hier zählt die Urkunde

Beglaubigte Übersetzungen von Translate-Trade werden in Deutschland anerkannt. Zu diesen Anlässen kann die Stelle eine deutsche Fassung Ihrer Urkunde verlangen. Fragen Sie vorher nach.

  • HeiratEheanmeldung in Deutschland
  • EinbürgerungAntrag auf Einbürgerung
  • ElterngeldDrei Lebensmonate rückwirkend
  • KindergeldSechs Monate rückwirkend
  • StudiumUrkunde im Zielland
  • VisumApostille je nach Land

Hier zählt die Urkunde

In Deutschland anerkannt, für diese Anlässe.

  • Heirat
  • Einbürgerung
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Studium
  • Visum
Datenschutz

DSGVO-konform

Verarbeitung nach EU-Datenschutzrecht

Geprüft und zertifiziert

Regelmäßig auditiert von einer unabhängigen Stelle.

  • ISO9001
  • ISO17100
  • ISO18587

An Ihrer Urkunde prüfen wir

  • Name wie im Pass
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Namen der Eltern
  • Stempel und Unterschrift
  • Siegel und Vermerke
Lachende Frau am Schreibtisch mit Laptop
Von Türkisch bis Ukrainisch

Ihre Urkunde in muttersprachlichen Händen

Muttersprachler lektorieren Ihre Urkunde, ob Türkisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch oder Ukrainisch.

Kundenstimmen

Bewertungen von echten Kunden

4,9/5

Basierend auf 140+ Bewertungen auf Trustpilot und Google

In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung

  1. Schritt 1: Kostenloses Angebot erhalten

    Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online: Sprachen wählen, Dokumente hochladen, kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden; wenn es schnell gehen muss, als Express-Übersetzung auch über Nacht.

  2. Schritt 2: Übersetzung und Lektorat

    Eine KI übersetzt vor, ein Fachübersetzer überarbeitet jeden Satz im Post-Editing, eine zweite Fachperson prüft im Lektorat. Ihre Terminologie und Ihr Translation Memory sorgen dafür, dass Fachbegriffe in jedem Projekt gleich bleiben.

  3. Schritt 3: Lieferung der Übersetzung

    Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder im LANI-Kundenportal, wo alle Projekte, Versionen und Freigaben an einem Ort liegen. Jede Lieferung kommt mit Qualitätsprotokoll: Als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 17100 dokumentieren wir jeden Schritt, damit Sie bei Audits den Nachweis haben.

Kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung

Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Festpreis vorab
Kostenloses Angebot erhalten

Häufige Fragen vor dem Termin beim Amt

Hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die vor dem Termin mit Ihrer Geburtsurkunde beim Amt oft noch offen sind.

Beglaubigt übersetzen dürfen in Deutschland vereidigte Übersetzer und öffentlich bestellte Übersetzer, und eine Übersetzung aus dem Ausland genügt oft nicht. Die Standesämter in Berlin und Bremen etwa verlangen in der Regel eine Übersetzung durch in Deutschland vereidigte Übersetzer. Bei Translate-Trade prüfen und lektorieren muttersprachliche Übersetzer jede Übersetzung, und nach dem Vier-Augen-Prinzip liest danach eine zweite Person gegen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt.

Eine Geburtsurkunde hat meist nur eine oder zwei Seiten, und bei uns kostet die Übersetzung ab 39 € pro Seite, die Beglaubigung kommt dazu. Den Festpreis nennt Ihnen das Angebot, er richtet sich nach Umfang, Fachgebiet und Eile.

Sie fragen ohne Termin online an und schicken Ihre Urkunde als Datei in jedem gängigen Format oder als PDF. Wir senden Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein Angebot mit Festpreis für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde.

Die Übersetzung einer Geburtsurkunde liefern wir teilweise noch am selben Tag, denn sie ist meist kurz. Ist Ihr Termin beim Amt sehr knapp, gibt es Eilaufträge gegen Aufschlag, und den Liefertermin nennt Ihnen das Angebot.

Ob Sie eine Apostille brauchen, entscheidet das Land, in dem Sie die Urkunde vorlegen. Für eine deutsche Geburtsurkunde stellt sie laut Auswärtigem Amt eine Landesbehörde aus. Die Apostille kommt zuerst auf das Original, danach folgt die beglaubigte Übersetzung, die den Vermerk mitübersetzt.

Oft ja, denn mit dem EU-Formular darf nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/1191 keine Übersetzung verlangt werden, wenn die Behörde die Angaben für ausreichend hält. Die internationale Geburtsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen gilt zum Beispiel in der Türkei, in Polen und Rumänien. Fragen Sie vorher bei der Stelle nach, sonst bleibt die beglaubigte Übersetzung nötig.

Ämter und Behörden verlangen für die Geburtsurkunde meist eine beglaubigte Übersetzung, für private Zwecke genügt oft eine einfache. Eine selbst angefertigte Übersetzung wird in der Regel nicht anerkannt, denn viele Stellen verlangen einen in Deutschland vereidigten Übersetzer.

Translate-Trade übersetzt Geburtsurkunden aus vielen Sprachen ins Deutsche, zum Beispiel aus dem Türkischen, Ukrainischen, Arabischen, Rumänischen oder Polnischen. Brauchen Sie Ihre deutsche Urkunde im Ausland, übersetzen wir sie in die Sprache des Ziellandes. Nennen Sie in der Anfrage bitte beide Sprachen und die Stelle, die die Übersetzung verlangt.