1. Für welche Stellen müssen Sie eine Sterbeurkunde übersetzen lassen?
Nach einem Sterbefall kommen zur Trauer viele Wege zu Ämtern und Gerichten hinzu. Liegt nur eine ausländische Urkunde vor, verlangen deutsche Behörden oft eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde.
Nachlassgericht, Rentenversicherung, Banken und Versicherungen
Das Nachlassgericht verlangt für den Erbschein den Nachweis des Todeszeitpunkts durch öffentliche Urkunden (§ 352 Abs. 3 FamFG). Für ein ausländisches Testament kommt oft eine juristische Übersetzung hinzu.
Die Deutsche Rentenversicherung führt die Sterbeurkunde als Unterlage für die Hinterbliebenenrente. Bei einer ausländischen Sterbeurkunde kann sie eine Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann sie eine beglaubigte Übersetzung fordern (§ 19 Abs. 2 SGB X). Auch Banken und Versicherungen fragen nach der Sterbeurkunde.
Weitere Urkunden und mehrere Exemplare
Fragen Sie bei jeder Behörde, Bank oder Versicherung, ob sie das beglaubigte Exemplar behält. Verlangen mehrere Stellen zugleich eines, lassen Sie gleich mehrere beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Für die Erbfolge brauchen Erben oft weitere Urkunden, etwa die Heiratsurkunde oder ein früheres Scheidungsurteil. Wer auch die eigene Geburtsurkunde übersetzen lassen möchte, schickt sie mit der Sterbeurkunde; wir übersetzen alle Urkunden zusammen.
2. Sterbefall im Ausland: Wann ein mehrsprachiges Formular das Übersetzen erspart

Ob Sie nach einem Sterbefall im Ausland die Sterbeurkunde übersetzen lassen müssen, hängt vom Sterbeland ab. Rumänien stellt zum Beispiel den mehrsprachigen Auszug „extras multilingv“ aus, Polen gehört zur EU und zur CIEC (Internationale Kommission für das Zivilstandswesen).
Fehlt ein solches Formular, liefert unser Übersetzungsbüro Rumänisch die beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde, ebenso unsere Übersetzungen Polnisch-Deutsch.
Die Ukraine ist weder EU- noch CIEC-Staat. Für Sterbeurkunden in ukrainischer Sprache bleibt deshalb eine beglaubigte Übersetzung nötig, etwa durch unser Übersetzungsbüro Ukrainisch-Deutsch.
Mehrsprachige Formulare nach EU-Verordnung und CIEC
Für Sterbeurkunden aus EU-Staaten gibt es seit 16. Februar 2019 das mehrsprachige Formular „Tod“ (Verordnung (EU) 2016/1191). Liegt es bei, darf die Behörde laut Europäischem Justizportal eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen.
Den internationalen Auszug nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16 (Formblatt C für den Tod) nimmt Deutschland seit 18. Juli 1997 ohne Legalisationsvermerk an. Ob eine Übersetzung der Sterbeurkunde dann entfallen kann, entscheidet die Behörde.
Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, kann der Tod auf Antrag im deutschen Sterberegister beurkundet werden (§ 36 PStG). Dafür verlangen Standesämter die ausländische Sterbeurkunde mehrsprachig oder mit Übersetzung.
3. Apostille und Legalisation für die deutsche Urkunde im Ausland
Umgekehrt braucht eine deutsche Sterbeurkunde im Ausland oft eine Apostille, also einen Echtheitsvermerk einer deutschen Behörde. Die Apostille genügt in den 130 Vertragsparteien des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 (Stand Juni 2026), sonst folgt die Legalisation.
- Die Apostille oder der Legalisationsvermerk kommt auf die Original-Sterbeurkunde.
- Danach wird sie übersetzt, und die beglaubigte Übersetzung erfasst den Vermerk samt Stempel mit.
- Bei Bedarf beglaubigt der Gerichtspräsident die Unterschrift des Übersetzers, und dieser Vermerk erhält eine Apostille.
Den dritten Schritt braucht es, weil die Übersetzung laut Auswärtigem Amt keine öffentliche Urkunde ist. Ob das Zielland die beglaubigte Übersetzung anerkennt, regelt dessen Recht.
Geht die Sterbeurkunde zum Beispiel nach Spanien, folgt auf die Apostille die Übersetzung ins Spanische.
Für ein englischsprachiges Zielland gilt dieselbe Reihenfolge mit der Übersetzung ins Englische.
Fragen Sie beim Standesamt nach einer internationalen Sterbeurkunde für das Ausland. Laut Stadt Hamburg kann sie die Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde ersetzen.
4. Beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde: Namen, Vermerke, Stempel

Eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde gibt die ganze Urkunde wieder, auch handschriftliche Vermerke und jeden Stempel. Stempel und Unterschrift darauf setzen in Deutschland öffentlich bestellte oder vereidigte Übersetzer.
In Bayern nennt der Bestätigungsvermerk zum Beispiel, ob Original, beglaubigte Abschrift oder Kopie vorlag (Art. 62 BayAGGVG). Wird nur ein Teil übersetzt, muss das erkennbar sein. Unleserliche Stellen werden vermerkt.
Namen genau wie im Pass
Falsch wiedergegebene Namen oder Familienstände können laut Standesamt München Probleme verursachen. Schicken Sie deshalb die Schreibweise aus dem Pass der verstorbenen Person mit. So kann der Übersetzer jeden Namen in der Sterbeurkunde abgleichen.
Ihre Unterlagen bei Translate-Trade: Format und Datenschutz
Schicken Sie uns die Sterbeurkunde als PDF; wir nehmen auch jedes gängige Dateiformat an. Bei Translate-Trade prüft eine zweite Person jede beglaubigte Übersetzung einer Sterbeurkunde, wie bei einem Lektorat und Korrektorat.
Für die Datensicherheit Ihrer Unterlagen verarbeiten wir persönliche Daten DSGVO-konform nach EU-Datenschutzrecht.
Angebot anfordern






