1. Verträge, Rechtsformen, Handelsregister: Ihr Übersetzungsbüro für Französisch

Als Übersetzungsbüro für Französisch-Deutsch übersetzen wir Verträge und andere Dokumente Ihrer Firma in beide Sprachen. Für Ihre Kunden in Frankreich liefern wir französische Übersetzungen, zum Beispiel technische Fachübersetzungen Ihrer Anleitungen oder die Übersetzung von Werbetexten. Für Verhandlungen eignet sich dagegen ein Dolmetscher.
Rechtsformen Deutsch-Französisch: GmbH, SARL und SAS
Eine GmbH ist keine SARL: Die GmbH braucht nach § 5 GmbHG mindestens 25.000 Euro Stammkapital, die französische SARL hat kein gesetzliches Mindestkapital. Auch die SAS hat kein deutsches Gegenstück.
In jeder Übersetzung Deutsch-Französisch bleibt die Rechtsform deshalb im Original und erhält eine kurze Erläuterung. Dasselbe gilt für den französischen Handelsregisterauszug „extrait Kbis“. So sagen Ihre Verträge auch in der juristischen Übersetzung rechtlich nichts Falsches.
2. Beglaubigte französische Übersetzungen: Was das Herkunftsland Ihrer Unterlagen ändert
Französische Urkunden legen Sie zum Beispiel beim Standesamt, bei der Ausländerbehörde, vor Gericht oder zur Anerkennung von Zeugnissen vor. Dafür brauchen Sie meist eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde. Beglaubigen darf sie ein vereidigter Übersetzer Französisch-Deutsch, in Frankreich heißt er „traducteur assermenté“.
Vor einer neuen Heirat müssen Sie oft ein Scheidungsurteil übersetzen lassen. Im Erbfall verlangt das Nachlassgericht oft beglaubigte Übersetzungen der Sterbeurkunden.
Urkunden aus Frankreich und anderen EU-Staaten
Personenstandsurkunden aus Frankreich brauchen für deutsche Behörden keine Apostille, also keine zusätzliche Echtheitsbestätigung des Ausstellerstaats. Die EU-Verordnung 2016/1191 befreit diese Urkunden seit dem 16.02.2019 davon, laut Europäischem Justizportal. Personenstandsurkunden sind zum Beispiel Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.
Apostille oder Legalisation für Kanada, Maghreb und Westafrika
Für Urkunden aus Kanada genügt seit dem 11.01.2024 eine Apostille. Für Marokko, Tunesien, Senegal und Algerien gilt das Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland nicht. Dort bleibt laut Auswärtigem Amt die Legalisation: Die deutsche Auslandsvertretung bestätigt, dass Unterschrift und Stempel echt sind.
Im Einzelfall entscheidet die annehmende Behörde, klären Sie deshalb vorab, ob sie eine Apostille oder die Legalisation verlangt.
3. Übersetzungen Französisch-Deutsch: Akzente, Leerzeichen und die passende Variante
Bei einer Übersetzung ins Französische zählen Regeln, die ein deutsches Auge leicht übersieht. In Frankreich steht ein geschütztes Leerzeichen vor ; : ! ? und innerhalb der Anführungszeichen « ».
Großbuchstaben behalten ihre Akzente, auch das À. Ein Name in Großbuchstaben auf einer französischen Urkunde lautet deshalb zum Beispiel ÉMILIE, nicht EMILIE.
Französisch in Kanada folgt teils anderen Regeln als in Frankreich: Québec setzt zum Beispiel vor ; ! ? kein Leerzeichen. Deshalb legen wir die Zielvariante vor jeder Übersetzung Ihrer Dokumente fest.
Weitere Sprachen neben Französisch: Englisch, Spanisch, Portugiesisch
Gehen Ihre Urkunden oder Verträge zusätzlich nach Großbritannien, Spanien oder Brasilien, hilft Ihnen unser Übersetzungsbüro Englisch, Übersetzungsbüro Spanisch oder Übersetzungsbüro Portugiesisch.
Insgesamt bieten wir Übersetzungen in über 180 Sprachen an.
4. Mehr als Schulfranzösisch: So prüfen unsere Übersetzer jeden Text

Französisch ist nach Englisch die häufigste Fremdsprache an deutschen Schulen: Im Schuljahr 2021/22 lernten es laut Destatis 1,29 Millionen Schülerinnen und Schüler.
Schulfranzösisch reicht zum Lesen, fängt aber Fehler in Fachbegriffen und Schreibregeln nicht ab. Solche Fehler fallen erst beim Empfänger auf, etwa bei Behörden wie dem Standesamt, vor Gericht oder bei Ihrem Kunden in Frankreich.
Prüfung auf Französisch und Deutsch bei Translate-Trade
Bei Translate-Trade prüfen und lektorieren muttersprachliche Übersetzer jede Französisch-Übersetzung. Zusätzlich liest eine zweite Person jedes Dokument gegen, wie bei unserem Lektorat & Korrektorat.
Zu jeder Lieferung erhalten Sie ein Qualitätsprotokoll. Es belegt den ISO-Prozess hinter unseren zertifizierten Übersetzungen und dient Ihnen als Nachweis bei eigenen ISO-Audits.
Angebot anfordern






