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Scheidungs­urteil übersetzen lassen

Ihr Scheidungs­urteil auf Deutsch, bereit für Amt und Neuanfang

Bei uns können Sie Ihr Scheidungsurteil übersetzen lassen, auch einen Scheidungsbeschluss oder eine Scheidungsurkunde, und erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot. Bei Translate-Trade lektorieren Muttersprachler jede Übersetzung, und eine zweite Person prüft sie noch einmal. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt, etwa beim Standesamt, bei Behörden oder vor Gericht.

  • Angebot in 24 h
  • Festpreis vorab
  • Erfahrung seit 1991

4,9 von 5 Sternen

Aus 140+ Bewertungen

Justitia mit Waage und Schwert auf dem Giebel eines Gerichtsgebäudes aus rotem Backstein unter blauem Himmel
Zwei lachende junge Frauen besprechen gemeinsam Unterlagen an einem Tisch in einem hellen Raum
  • Zertifiziert nach ISO 17100
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  • Arbeit nach ISO 27001

Diese Kunden vertrauen bereits auf Translate-Trade

1. Scheidungsurkunde übersetzen lassen: Wann und für welche Stelle?

Rathaus mit grüner Kuppel unter blauem Himmel, eine Behörde, bei der Scheidungsurkunden vorgelegt werden

Wer sein Scheidungsurteil übersetzen lassen möchte, braucht es fast immer für eine Behörde, meist für das Standesamt. Wir liefern Ihnen dafür eine beglaubigte Übersetzung für deutsche Behörden, vollständig, mit Beglaubigungsvermerk und mit allen Stempeln und Vermerken des Originals.

Steht auf Ihrem Dokument „Scheidungsbeschluss“, sind Sie trotzdem richtig: In Deutschland entscheidet das Familiengericht in Familiensachen durch Beschluss (§ 116 Abs. 1 FamFG). Amtlich heißt das Dokument deshalb Scheidungsbeschluss, im Alltag sagen die meisten Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde.

Welche Stelle die beglaubigte Übersetzung verlangt, hängt davon ab, wo die Scheidung ausgesprochen wurde und was Sie danach vorhaben.

Eine Scheidung im Ausland soll in Deutschland gelten

Wurden Sie zum Beispiel in der Türkei geschieden, gilt die Scheidung in Deutschland nicht ohne Weiteres. Bevor Sie hier wieder heiraten, muss sie in vielen Fällen erst förmlich anerkannt sein. Die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils ist dafür eine Unterlage, aber noch nicht die Anerkennung selbst.

Neue Eheschließung und Namensänderung

Wer schon einmal verheiratet war, muss bei der Anmeldung der Eheschließung die letzte Ehe und deren Auflösung nachweisen (§ 12 Abs. 2 PStG). Das Standesamt verlangt dafür das rechtskräftige Scheidungsurteil. Ist es in einer fremden Sprache verfasst, legen Sie es mit einer beglaubigten Übersetzung vor, die ein vereidigter Übersetzer angefertigt hat.

Auch für Ihren Namen ist das Scheidungsurteil mit seiner beglaubigten Übersetzung der Nachweis. Den Geburtsnamen oder den Namen, den Sie vor der Ehe geführt haben, nehmen Sie durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt wieder an (§ 1355 Abs. 5 BGB). Eine Frist gibt es dafür nicht.

Weitere Unterlagen und Dolmetscher bei der Trauung

Für die Anmeldung zur Ehe braucht das Standesamt meist weitere Urkunden, zum Beispiel Ihre Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde der letzten Ehe. Liegen sie nicht auf Deutsch vor, können Sie die Geburtsurkunde übersetzen lassen und zusammen mit dem Urteil einreichen. Für die Heiratsurkunde brauchen Sie ebenfalls eine beglaubigte Übersetzung.

Verwitwete weisen die Auflösung der letzten Ehe mit der Sterbeurkunde nach. Stammt sie aus dem Ausland, lassen Sie die Sterbeurkunde beglaubigt übersetzen.

Spricht Ihr künftiger Ehepartner nicht ausreichend Deutsch, ist bei der Trauung in der Regel ein Dolmetscher nötig. Welche Voraussetzungen er erfüllen muss, erfahren Sie beim Standesamt. Für ein kurzes Vorgespräch kommt auch Telefondolmetschen infrage.

Ein deutsches Urteil für eine Stelle im Ausland

Es gibt auch den umgekehrten Weg: Sie wurden in Deutschland geschieden und brauchen den Beschluss im Ausland, etwa für eine neue Ehe in Ihrem Herkunftsland. Ein deutscher Scheidungsbeschluss, der im Ausland verwendet werden soll, muss begründet sein (§ 38 Abs. 5 FamFG). Für die beglaubigte Übersetzung legen Sie deshalb die Fassung mit Begründung vor.

Oft fällt die Scheidung mit einem Neuanfang zusammen, zum Beispiel mit einem Umzug oder einer Bewerbung im Ausland. Dann gehört häufig die Übersetzung Ihres Lebenslaufs dazu. Für eine Arbeitsstelle dort lassen Sie am besten auch Ihr Zeugnis beglaubigt übersetzen. Für den Umzug selbst finden Sie im Ratgeber Tipps fürs Auswandern.

2. Anerkennung eines ausländischen Scheidungs­urteils: Was die Übersetzung nicht ersetzt

Ob eine Scheidung aus dem Ausland in Deutschland gilt, regelt § 107 FamFG. Danach wird eine ausländische Entscheidung in Ehesachen nur anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung auf Antrag festgestellt hat, dass die Voraussetzungen vorliegen. Auch mit einer beglaubigten Übersetzung durch vereidigte Übersetzer genügt die Scheidungsurkunde für die Anerkennung also nicht. Die Feststellung bindet dann Gerichte und Verwaltungsbehörden, auch das Standesamt (§ 107 Abs. 9 FamFG).

Eine Ausnahme gilt für Scheidungen im gemeinsamen Heimatstaat. Hat ein Gericht oder eine Behörde des Staates entschieden, dem beide Ehegatten damals angehörten, braucht es keine Feststellung (§ 107 Abs. 1 Satz 2 FamFG). Manche Stellen, etwa in Berlin, verlangen dafür, dass beide ausschließlich diesem Staat angehörten.

Der Antrag bei der Landesjustizverwaltung

Zuständig ist die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In manchen Ländern entscheidet stattdessen der Präsident des Oberlandesgerichts. Eine Frist für den Antrag auf Anerkennung gibt es nicht. Laut Leitfaden des OLG Dresden hilft Ihnen auch das Standesamt beim Antrag.

Zum Antrag gehören das Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe, jeweils mit einer beglaubigten Übersetzung. Diese fertigen zugelassene Übersetzer an, je nach Bundesland zum Beispiel vereidigte Übersetzer. Fordert die Stelle weitere Urkunden an, können Sie auch diese Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen.

Welche Unterlagen und beglaubigten Übersetzungen in Ihrem Fall nötig sind, erfahren Sie bei der Landesjustizverwaltung oder bei einer Kanzlei für Familienrecht.

Scheidungen aus EU-Staaten: Brüssel IIb und die Bescheinigung nach Artikel 36

Für eine Scheidung aus einem EU-Staat wie Polen ist der Weg zur Anerkennung einfacher. Nach der Verordnung (EU) 2019/1111, kurz Brüssel IIb, werden solche Entscheidungen ohne besonderes Verfahren anerkannt (Art. 30 Abs. 1). Das gilt für alle EU-Staaten außer Dänemark.

Statt eines Antrags legen Sie der deutschen Stelle eine Ausfertigung der Entscheidung und die Bescheinigung nach Art. 36 vor. Die Bescheinigung stellt das Gericht des Ursprungsstaats aus, also das Gericht, das Sie geschieden hat.

Brüssel IIb gilt für Verfahren ab dem 01.08.2022. Für ältere Verfahren gilt noch Brüssel IIa, die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003.

Gebühr, Dauer und Zuständigkeit je Bundesland

Für die Feststellung nach § 107 FamFG fällt eine Gebühr von 15 bis 305 Euro an (Nr. 1331 Kostenverzeichnis JVKostG). In Berlin sind 160 Euro üblich. Auch die Dauer unterscheidet sich: In Hamburg dauert das Verfahren in der Regel zirka fünf Monate ab vollständigen Unterlagen (Stand Juli 2024).

Planen Sie nach der Scheidung eine Hochzeit, rechnen Sie diese Zeit mit ein. Reichen Sie die Unterlagen gleich vollständig und mit fertigen beglaubigten Übersetzungen ein, muss die Behörde nichts nachfordern. Die genaue Gebühr und Dauer nennt Ihnen die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.

3. Was die beglaubigte Übersetzung des Urteils enthalten muss

Für die Anerkennung und meist auch für das Standesamt übersetzt ein vereidigter Übersetzer das Scheidungsurteil vollständig. Dass es oft viele Seiten sind, hat einen Grund im Inhalt: Das Familiengericht entscheidet oft nicht nur über die Scheidung, sondern zugleich über weitere Fragen der Ehe.

Tenor, Sorgerecht und Versorgungsausgleich

Am Anfang steht der Tenor, also die eigentliche Entscheidung in wenigen Sätzen, etwa „Die Ehe der Beteiligten wird geschieden“. Danach folgen Tatbestand und Entscheidungsgründe, in denen das Gericht den Fall schildert und seine Entscheidung begründet. Im sogenannten Verbund regelt der Beschluss zusätzlich Folgesachen (§ 137 Abs. 2 FamFG), zum Beispiel diese:

  • Versorgungsausgleich, also die Teilung der Rentenanrechte aus der Ehezeit.
  • Unterhalt für den Ehegatten oder gemeinsame Kinder.
  • Ehewohnung und Haushaltsgegenstände.
  • Güterrecht, etwa der Ausgleich des Zugewinns.
  • Elterliche Sorge, wenn ein Ehegatte das beantragt (§ 137 Abs. 3 FamFG).

Jede dieser Regelungen hat eigene Begriffe des Familienrechts. Eine juristische Fachübersetzung gibt den Tenor so wieder, dass die deutsche Stelle genau erkennt, was entschieden wurde. Beträge und Anrechte im Versorgungsausgleich verlangen dieselbe Genauigkeit wie eine Finanzübersetzung. Liegen zum Sorgerecht ärztliche Atteste bei, kommt eine medizinische Übersetzung hinzu.

Rechtskraftvermerk und Rechtskraftzeugnis

Für das Standesamt zählt bei der Scheidungsurkunde vor allem die Rechtskraft. Endentscheidungen in Ehesachen werden erst mit Rechtskraft wirksam (§ 116 Abs. 2 FamFG), erst dann ist die Ehe beendet. Vorher läuft die Beschwerdefrist: Sie beträgt einen Monat und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe, spätestens fünf Monate nach Erlass (§ 63 FamFG).

Den Nachweis liefert der Rechtskraftvermerk. In deutschen Ehesachen erhalten die Beteiligten von Amts wegen ein Rechtskraftzeugnis auf einer Ausfertigung ohne Begründung (§ 46 FamFG). Es erteilt die Geschäftsstelle des Familiengerichts, das in erster Instanz entschieden hat. Viele besitzen deshalb zwei Fassungen ihrer Scheidungsurkunde: ein kurzes Dokument mit Vermerk und ein langes mit Gründen.

Fehlt der Vermerk, kann die Stelle nicht erkennen, ob die Scheidung rechtskräftig ist. Wenden Sie sich dann an das Gericht, das entschieden hat, bei einem deutschen Beschluss also an das Familiengericht.

Stempel und Vermerke auf dem Original

Auf vielen Urteilen stehen Stempel, Unterschriften und handschriftliche Vermerke, auf ausländischen oft auch eine Apostille. Weil sie sichtbarer Teil des Dokuments sind, übersetzt der vereidigte Übersetzer sie am besten mit, damit die beglaubigte Übersetzung dem Original Seite für Seite entspricht.

Ganzes Urteil oder Auszug?

Ob Sie es Scheidungsurteil oder Scheidungsurkunde nennen: Für die Anerkennung reicht ein Auszug nicht. Der Leitfaden des OLG Dresden verlangt die vollständige Ausfertigung mit Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtskraftvermerk (Stand Juni 2026). Hamburg verlangt Übersetzungen sämtlicher fremdsprachiger Schriftstücke.

Die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils umfasst dann alle Seiten, auch die Folgesachen. Ob eine andere Stelle einen Auszug annimmt, entscheidet sie selbst, deshalb fragen Sie dort nach, bevor Sie nur einen Teil übersetzen lassen.

4. Apostille oder Legalisation für Ihr Scheidungs­urteil?

Bevor die deutsche Stelle Ihr Urteil prüft, will sie oft wissen, ob die ausländische Scheidungsurkunde echt ist. Welchen Nachweis Ihr Scheidungsurteil dafür braucht, hängt vom Herkunftsland ab. Apostille und Legalisation bestätigen nur die Echtheit der Urkunde, über ihren Inhalt sagen sie nichts.

Die Apostille ist ein Vermerk, den eine Behörde im Herkunftsland selbst auf die Scheidungsurkunde setzt. Die Legalisation ist die Bestätigung der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder des Konsulats, dass Unterschrift und Stempel echt sind. Beide stehen auf der Originalurkunde.

Brauchen Sie einen solchen Nachweis, lassen Sie ihn am besten zuerst anbringen. Dann kann er in die beglaubigte Übersetzung aufgenommen werden, und Original und Übersetzung passen zusammen. Im Zweifel fragen Sie die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen.

Haager Übereinkommen: Beispiele aus Herkunftsländern

Ob eine Apostille genügt, regelt das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961. Im Verhältnis zu Deutschland gilt es unter anderem für die Türkei, die Ukraine, die Russische Föderation, Polen und Rumänien. Syrien, Afghanistan, Irak und Iran sind keine Vertragsstaaten (Auswärtiges Amt, Stand 21.07.2026).

Ob für ein Urteil tatsächlich eine Apostille nötig ist, sagen zum Beispiel die Ländermerkblätter des OLG Dresden für das Verfahren in Sachsen:

Herkunftsland des UrteilsApostille nötig?
Türkei, Ukraine, Russische Föderationja
Polen, Rumänien, Italiennein

Bei einem Scheidungsurteil aus der Türkei umfasst die Übersetzung Türkisch-Deutsch dann auch die Apostille.

Legalisation über die Auslandsvertretung

Für Kosovo und Marokko gilt das Übereinkommen wegen des Einspruchs Deutschlands nicht. Urkunden aus beiden Staaten legalisiert deshalb die deutsche Auslandsvertretung. Eine Scheidungsurkunde aus dem Kosovo ist meist auf Albanisch abgefasst, das Übersetzungsbüro Albanisch übersetzt dann Urteil und Legalisationsvermerk.

Für einige Staaten gibt es Sonderregeln. Für den Irak ist die Legalisation eingestellt, die deutsche Stelle prüft die Urkunde selbst. Für Syrien ist sie eingeschränkt und läuft über die Botschaft Beirut (Stand August 2026). Scheidungsurteile aus beiden Ländern brauchen meist eine Übersetzung Arabisch-Deutsch.

Urteile aus EU-Staaten ohne Legalisation

Für Entscheidungen aus EU-Staaten verlangt Brüssel IIb keine Legalisation oder ähnliche Förmlichkeit (Art. 90 der Verordnung (EU) 2019/1111). Die deutsche Stelle kann eine Übersetzung der frei ausgefüllten Felder der Bescheinigung nach Art. 36 verlangen. Eine Übersetzung der Entscheidung selbst verlangt sie nur, wenn sie nötig ist (Art. 31 Abs. 2 und 3).

Anfertigen muss diese Übersetzung eine Person, die in einem Mitgliedstaat dazu befugt ist (Art. 91 Abs. 4), in Deutschland etwa ein vereidigter Übersetzer. Bei einem Scheidungsurteil aus Italien fragen Sie deshalb vorher, ob die Stelle neben der Bescheinigung auch Übersetzungen Italienisch-Deutsch des ganzen Urteils sehen will.

5. Beglaubigte Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde: Wer übersetzt, wer prüft?

Ist der Echtheitsnachweis geklärt, kommt es auf die Übersetzung selbst an. Das Standesamt erkennt eine beglaubigte Übersetzung an ihrem Beglaubigungsvermerk. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt, und bei uns arbeiten an jeder Übersetzung Ihres Scheidungsurteils zwei Personen.

Form der Beglaubigung: Vermerk, Stempel und Siegel

Mit dem Beglaubigungsvermerk bescheinigt der vereidigte Übersetzer, dass die beglaubigte Übersetzung richtig und vollständig ist. Als Maßstab gilt § 142 Abs. 3 ZPO: Der Beglaubigungsvermerk nennt Ort und Tag sowie die Stellung des Übersetzers und trägt seine Unterschrift. Dazu kommen in der Regel Stempel und Siegel.

Manche Stellen haben eigene Formvorgaben. Der Leitfaden des OLG Dresden (Stand Juni 2026) verlangt zum Beispiel, dass direkt vom Original übersetzt wird, nicht von einer Kopie oder einem Scan. Außerdem müssen das Original oder eine Übersetzerkopie mit Siegel fest mit der beglaubigten Übersetzung verbunden sein.

Wer in Deutschland beglaubigen darf

Beglaubigen dürfen in Deutschland nur Übersetzer, die dafür von einem Gericht oder einer Behörde zugelassen sind, im Alltag meist vereidigte Übersetzer genannt. Wie das heißt, formulieren die Länder verschieden. Das OLG Dresden spricht von Übersetzern, die „in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU öffentlich bestellt und allgemein beeidigt“ sind. In Hamburg heißt es „in Deutschland vereidigter Übersetzer“, in Berlin „ermächtigt oder öffentlich bestellt“.

Übersetzungen aus dem Herkunftsland nimmt zum Beispiel das OLG Dresden nur ausnahmsweise an. Reichen Sie die Scheidungsurkunde bei einer deutschen Stelle ein, lassen Sie sie deshalb besser von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer beglaubigt übersetzen.

Vom maschinellen Entwurf zur geprüften Fassung bei Translate-Trade

Bei uns entsteht Ihre beglaubigte Übersetzung in zwei Stufen. Zuerst wird das Urteil maschinell übersetzt, wie bei jeder maschinellen Übersetzung mit Post-Editing. Danach prüfen und lektorieren Muttersprachler jeden Satz und gleichen ihn mit dem Original ab.

Das Standesamt vergleicht zum Beispiel Namen und Geburtsdaten mit Ihren anderen Urkunden. Eine abweichende Schreibweise in der beglaubigten Übersetzung kann dort Rückfragen auslösen.

Vier-Augen-Prinzip und Zertifizierungen

Bei Translate-Trade liest eine zweite Person jede beglaubigte Übersetzung gegen, bevor Sie sie erhalten. Dieses Vier-Augen-Prinzip fängt zum Beispiel einen Zahlendreher im Geburtsdatum oder einen übersehenen Vermerk ab. Dieselbe Prüfung bieten wir auch einzeln an, als Lektorat & Korrektorat.

Wir sind dreifach ISO-zertifiziert, nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587. Als zertifiziertes Übersetzungsbüro weisen wir damit nach, dass unser Ablauf festen Regeln folgt. Nach demselben Ablauf entstehen auch unsere professionellen Fachübersetzungen.

Nennen Sie uns in Ihrer Anfrage die Stelle, bei der Sie die Scheidungsurkunde einreichen. So berücksichtigen wir ihre Formvorgaben für die beglaubigte Übersetzung von Anfang an.

6. Scheidungs­urteil übersetzen lassen: So läuft es bei Translate-Trade

Frau öffnet am Küchentisch ein Schreiben und prüft ihre Unterlagen für den Termin bei der Behörde

Wer bei uns die beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils beauftragt, schickt für das Angebot nur eine Datei. Den Liefertermin stimmen wir mit Ihrem Termin bei der Behörde ab.

Scan, Foto oder PDF: Was Sie an Translate-Trade schicken

Für Angebot und Auftrag genügt ein Scan oder Foto in jedem gängigen Format oder ein PDF. Wie Sie die Dateien geschützt senden, erklärt unsere Seite zur sicheren Übertragung Ihrer Dateien. In Ihre Anfrage gehören diese Angaben:

  • Alle Seiten des Scheidungsurteils, lesbar und mit allen Stempeln und Vermerken.
  • Die Stelle, bei der Sie die beglaubigte Übersetzung einreichen.
  • Weitere Urkunden, die Sie für dieselbe Stelle brauchen.
  • Ihr Termin, falls es schon einen gibt.

Brauchen Sie die beglaubigte Übersetzung für mehrere Stellen, sagen Sie es gleich dazu. Dann berücksichtigt unser Übersetzungsdienst das schon im Angebot.

Manche Stellen verlangen eine beglaubigte Übersetzung nach Vorlage des Originals, so der Leitfaden des OLG Dresden. Klären Sie das vorab bei der Stelle und sagen Sie es uns in der Anfrage. Das Original reichen Sie selbst bei der Behörde ein. Ausländische Urkunden verlangt das OLG Dresden stets im Original und gibt sie nach dem Verfahren zurück.

Datenschutz bei Angaben zu Ehe, Kindern und Vermögen

Eine Scheidungsurkunde enthält sehr persönliche Angaben, etwa zu Kindern, Unterhalt und Vermögen. Translate-Trade arbeitet DSGVO-konform und verarbeitet Ihre Daten nach EU-Datenschutzrecht. Wie wir Ihre Unterlagen schützen, lesen Sie unter Datenschutz & Sicherheit.

Dauer und Lieferung bis zu Ihrem Termin

Wie lange die beglaubigte Übersetzung dauert, hängt vor allem vom Umfang ab. Ein kurzer Beschluss mit Rechtskraftvermerk ist schneller fertig als ein Scheidungsurteil mit vielen Folgesachen. Dokumente mit bis zu zehn Seiten liefern wir teilweise noch am selben Tag.

Steht Ihr Termin beim Standesamt kurz bevor, klären wir im Angebot, ob eine Express-Übersetzung gegen Aufschlag möglich ist.

Vom Herkunftsland ins Deutsche und zurück

Die häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten in Deutschland waren am 31.12.2025 laut Destatis die türkische, ukrainische, syrische, rumänische, polnische und italienische. Für Scheidungsurkunden aus diesen Ländern finden Sie bei uns die passenden Sprachen, zum Beispiel im Übersetzungsbüro Rumänisch, im Übersetzungsbüro Ukrainisch-Deutsch oder bei Übersetzungen Polnisch-Deutsch.

Auch bei einem Urteil auf Englisch entscheidet die Stelle, ob sie eine beglaubigte Übersetzung durch vereidigte Übersetzer braucht; Hamburg verlangt sie zum Beispiel. Dafür gibt es die beglaubigte Übersetzung Englisch-Deutsch.

Wir übersetzen auch in die Gegenrichtung, wenn Sie einen deutschen Scheidungsbeschluss im Ausland vorlegen. Für eine Behörde in Russland übernimmt das zum Beispiel unser Übersetzungsbüro Deutsch-Russisch.

Schicken Sie uns den Scan Ihrer Scheidungsurkunde, und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.

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Unsere Übersetzungs­leistungen für Scheidungs­urteil

Sprachen

Von Muttersprachlern geprüft, auch wenn Sie das Original nicht lesen

Mit dem Übersetzungsbüro Translate-Trade haben Sie einen Partner, der Ihr Scheidungsurteil in jede Sprache übersetzt, die Sie brauchen. Regulär arbeiten wir mit über 180 Sprachen, und auch für exotische Kombinationen finden wir den passenden Übersetzer. Mehrere Zielsprachen in einem Auftrag sind kein Problem.

Auch in einer Sprache, die Sie selbst nicht verstehen, bleibt die Qualität nachprüfbar: Muttersprachler prüfen und lektorieren jede Übersetzung, und zu jeder Lieferung bekommen Sie ein Qualitätsprotokoll. Firmenkunden halten ihre Fachbegriffe mit Translation Memory und einheitlicher Terminologie über alle Sprachen konsistent.

Fachbereiche

KI oder Fachübersetzer: Ihre Wahl, die Prüfung ist immer dabei

Bei Translate-Trade entscheiden Sie, wer Ihr Scheidungsurteil vorübersetzt: im Standardtarif eine KI, als Zusatzleistung einer von über 3.000 ausgebildeten Fachübersetzern mit langjähriger Erfahrung in Ihrer Branche. In beiden Fällen prüfen und lektorieren erfahrene Übersetzer Ihres Fachgebiets den Text.

Für Firmenkunden zählt, dass sich die Qualität belegen lässt: Translate-Trade ist dreifach zertifiziert nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587 und arbeitet nach ISO/IEC 27001. Zu jeder Lieferung bekommen Sie ein Qualitätsprotokoll, das den Ablauf belegt und bei Ihren eigenen ISO-Audits als Nachweis dient. Im Kundenportal laden Sie Dateien hoch, geben Übersetzungen frei und sehen Terminologie und Translation Memory jederzeit ein.

Preise

Ein Festpreis vorab, und dabei bleibt es

Beglaubigte Übersetzungen Ihres Scheidungsurteils kosten bei Translate-Trade für Privatkunden ab 39 € pro Seite und für Firmenkunden ab 0,12 € pro Wort. Viele Übersetzungsbüros werben mit niedrigen Preisen, aber nach der Bestellung kommen dann Zuschläge dazu. Bei uns nicht: Alle unsere Preise sind Festpreise. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage ein Angebot, das bis zu einem festgelegten Datum gilt, und dabei bleibt es.

Der Preis Ihrer Übersetzung hängt von drei Faktoren ab: dem Umfang Ihres Textes, dem Fachgebiet und dem gewünschten Lieferdatum. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Angebot für Ihre Übersetzung: Formular ausfüllen, Dokument hochladen, und innerhalb von 24 Stunden haben Sie Ihren Festpreis.

DokumentPreis
Heiratsurkunde1 Seite, beglaubigtab 39 €
Geburtsurkunde1 Seite, beglaubigtab 39 €
Handelsregisterauszug2 Seiten, beglaubigtab 78 €
Vertrag3.000 Wörter, Fachübersetzungab 360 €

Rechenbeispiele zzgl. USt., Englisch ↔ Deutsch

Alle Übersetzungspreise

Gut aufgehoben

Anerkannt, vertraulich, zertifiziert: Ihre Vorteile bei Translate-Trade

Anerkannt bei den Stellen, vertraulich bei Ihren Daten, zertifiziert in der Arbeit: So behandeln wir Ihr Scheidungsurteil.

Anerkannt bei Ämtern

Beglaubigte Übersetzungen Ihres Scheidungsurteils werden in Deutschland anerkannt. Ob die Scheidung selbst gilt, entscheidet die zuständige Stelle in einem eigenen Verfahren.

  • StandesamtWiederheirat, Namensänderung
  • JustizverwaltungAntrag auf Anerkennung
  • FamiliengerichtRechtskraft, Folgesachen
  • BotschaftLegalisation der Urkunde

Anerkannt bei Ämtern

Beglaubigte Übersetzungen Ihres Scheidungsurteils erkennen Ämter an.

  • Standesamt
  • Justizverwaltung
  • Familiengericht
  • Botschaft
Datenschutz

DSGVO-konform

Verarbeitung nach EU-Datenschutzrecht

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In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung

  1. Schritt 1: Kostenloses Angebot erhalten

    Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online: Sprachen wählen, Dokumente hochladen, kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden; wenn es schnell gehen muss, als Express-Übersetzung auch über Nacht.

  2. Schritt 2: Übersetzung und Lektorat

    Eine KI übersetzt vor, ein Fachübersetzer überarbeitet jeden Satz im Post-Editing, eine zweite Fachperson prüft im Lektorat. Ihre Terminologie und Ihr Translation Memory sorgen dafür, dass Fachbegriffe in jedem Projekt gleich bleiben.

  3. Schritt 3: Lieferung der Übersetzung

    Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder im LANI-Kundenportal, wo alle Projekte, Versionen und Freigaben an einem Ort liegen. Jede Lieferung kommt mit Qualitätsprotokoll: Als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 17100 dokumentieren wir jeden Schritt, damit Sie bei Audits den Nachweis haben.

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Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung Ihres Urteils

Hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die vor der Anfrage zur beglaubigten Übersetzung eines Scheidungsurteils oft noch offen sind.

Die Übersetzung eines Scheidungsurteils kostet bei Translate-Trade ab 39 € pro Seite. Den verbindlichen Festpreis für Ihr Urteil nennt Ihnen das Angebot vorab, er richtet sich vor allem nach dem Umfang, etwa nach Seitenzahl, Vermerken und weiteren Urkunden. Die Prüfung durch unsere muttersprachlichen Übersetzer ist darin enthalten.

Sie brauchen sie, sobald eine deutsche Stelle Ihre ausländische Scheidungsurkunde lesen muss. Das ist zum Beispiel die Landesjustizverwaltung für die Anerkennung oder das Standesamt vor einer neuen Ehe. Umgekehrt kann eine Behörde im Ausland die beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Scheidungsbeschlusses verlangen, etwa wenn Sie dort erneut heiraten möchten.

Meist ja, denn alle drei Namen meinen die Entscheidung, mit der die Ehe geschieden wird. Der Name hängt vom Land und vom Verfahren ab: In Deutschland entscheidet das Familiengericht nach § 116 Abs. 1 FamFG durch Beschluss. Im Ausland stellt teils ein Standesamt oder Notar eine eigene Scheidungsurkunde aus, zum Beispiel in Rumänien.

Nein, die beglaubigte Übersetzung macht Ihr Scheidungsurteil für deutsche Stellen lesbar. Die Anerkennung ist ein eigenes Verfahren bei der Landesjustizverwaltung nach § 107 FamFG. Entscheidungen aus EU-Staaten außer Dänemark werden dagegen ohne dieses Verfahren anerkannt, wenn Sie die Bescheinigung nach Art. 36 der Verordnung (EU) 2019/1111 vorlegen.

Den Beglaubigungsvermerk dürfen in Deutschland nur Übersetzer unterschreiben, die dafür nach Landesrecht zugelassen sind. Die Bundesländer nennen sie verschieden, etwa öffentlich bestellt und beeidigt, vereidigte Übersetzer oder ermächtigte Übersetzer. Bei Translate-Trade liest zusätzlich eine zweite Person jede Übersetzung gegen, und unsere beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt.

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