1. E-Commerce-Übersetzung: Was außer der Sprache an den Zielmarkt angepasst wird

Die E-Commerce-Übersetzung passt Ihren Webshop an den Zielmarkt an, nicht nur seine Sprache. Diese E-Commerce-Lokalisierung betrifft Produktbeschreibungen, Kategorien und SEO-Texte ebenso wie alles, was im Onlinehandel je Land anders lautet. Das unterscheidet sie von anderen Fachübersetzungen.
Währungen, Maßeinheiten und Größen in der Lokalisierung
Laut Unicode CLDR schreiben Zielmärkte Preise unterschiedlich: Im deutschen Shop steht „19,99 €“, mit Dezimalkomma und dem Zeichen nach der Zahl. Britische Kunden lesen einen Preis in Pfund als „£19.99“, mit Punkt und Zeichen vorn. Wir setzen diese Schreibweise in jeder Übersetzung ins Englische um.
Die Lokalisierung im E-Commerce reicht über Währungen hinaus: Angepasst werden auch Maßeinheiten, Größen, Zahlungsarten und Lieferoptionen. Laut EU-Produktsicherheitsverordnung zeigen Sprache, Zahlungsmittel und Währung, für welchen Zielmarkt ein Shop bestimmt ist. Rechnungstexte gehören fachlich zu den Finanzübersetzungen.
Attribute, Filter und Buttons ohne Kontext
Attribute, Filter und Buttons im Checkout stehen ohne Satz drumherum. Ohne Einsatzort wird ein mehrdeutiges Wort bei der Lokalisierung leicht falsch übertragen. Zum Beispiel meint „Maske“ in der Kategorie Sport etwas anderes als in der Kosmetik.
Schicken Sie deshalb die Rubrik oder den Shop-Bildschirm mit. Das hilft auch, wenn Sie Ihre ganze Website übersetzen lassen.
2. E-Commerce-Lokalisierung für große Sortimente und laufende Updates
In großen E-Commerce-Sortimenten wiederholen sich Attribute tausendfach, viele davon als feste Begriffe. Laut Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 muss die Faserzusammensetzung im Online-Shop vor dem Kauf sichtbar sein. Erlaubt sind nur die Faserbezeichnungen aus Anhang I, zum Beispiel „Baumwolle“.
Ein Translation Memory, also ein Speicher bereits übersetzter Sätze, erkennt solche Wiederholungen in Ihren Produktdaten. Unser Terminologiemanagement hält die Begriffe in allen Sprachen gleich.
Für die E-Commerce-Lokalisierung zählt das, weil laufend Artikel dazukommen: Fehlt eine Übersetzung, zeigt etwa das Shopsystem Shopify den Inhalt in der Standardsprache. Jeder neue Newsletter und jede neue Kampagne bauen so auf dem Translation Memory auf.
Maschinelle Entwürfe mit anschließendem Lektorat
Bei Translate-Trade werden E-Commerce-Texte maschinell vorübersetzt, im Post-Editing prüfen und lektorieren Fachübersetzer das Ergebnis. Für diese KI-Übersetzung mit Post-Editing sind wir nach ISO 18587 zertifiziert.
Verkaufstexte und SEO-Titel brauchen in der Lokalisierung mehr Nachbearbeitung als Standardattribute. Texte, die Ihr Shop-Team selbst in der Zielsprache schreibt, prüfen wir im Lektorat und Korrektorat.
3. Was verlangen Marktplätze von Ihren übersetzten Produktangeboten?

Für Marktplätze reicht die Übersetzung aus dem eigenen Shop meist nicht. Marktplätze haben eigene Felder für ein Angebot: Titel, Bullet Points und Suchbegriffe für die SEO, oft mit fester Länge. Bei eBay hat der Angebotstitel laut Verkäuferportal 80 Zeichen, und der übersetzte Titel muss in diese Grenze passen.
Ein Listing, also das Angebot auf dem Marktplatz, entsteht deshalb nicht als Kopie der Produktbeschreibung aus dem Shop. Die Übersetzung folgt den Feldern des jeweiligen Marktplatzes, feste Begriffe kommen aus Ihrem Translation Memory. Diese Lokalisierung im E-Commerce hält Längen ein und setzt SEO-relevante Begriffe nach vorn.
Suchbegriffe je Land
Suchbegriffe werden im Zielmarkt recherchiert, nicht wörtlich übersetzt. Amazon begrenzt das Feld für Suchbegriffe sogar in Bytes.
Zum Beispiel brauchen Sie für Amazon.fr eigene Begriffe neben der Fachübersetzung ins Französische, für bol.com neben der Übersetzung ins Niederländische. Mehr zum Zusammenspiel von SEO und Lokalisierung finden Sie bei unserer SEO-Übersetzung.
Schon bei der Händler-Registrierung verlangen Marktplätze im E-Commerce teils Firmenunterlagen, etwa einen Handelsregisterauszug als beglaubigte Übersetzung.
4. Wer Ihre E-Commerce-Texte bei Translate-Trade übersetzt und prüft
Bei Translate-Trade arbeiten Fachübersetzer mit langjähriger Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet, aus einem Netzwerk von über 3.000 Übersetzern. Translate-Trade ist nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587 zertifiziert und liefert zertifizierte Übersetzungen für den E-Commerce.
Zweite Prüfung und Qualitätsprotokoll bei Translate-Trade
Ein falsch übersetztes Maß oder Material ist mehr als ein Sprachfehler. Nach § 5 Abs. 2 UWG sind unwahre Angaben über wesentliche Merkmale einer Ware irreführend, etwa über Zusammensetzung, Menge oder Beschaffenheit. Deshalb prüft bei Translate-Trade eine zweite Person jede Übersetzung.
Jede Lieferung bekommt ein Qualitätsprotokoll. Es belegt den ISO-Prozess und dient Ihnen als Nachweis für Ihre eigenen ISO-Audits. Das gilt auch für Produktbeilagen, wenn Sie etwa eine Bedienungsanleitung übersetzen lassen.
Rechtstexte wie AGB und Widerrufsbelehrung
Richtet sich ein Onlineshop mit seiner Sprache auf ein Land aus, gilt laut Europäischem Verbraucherzentrum für die Kunden dort deren Verbraucherrecht. AGB und Widerrufsbelehrung brauchen in der E-Commerce-Lokalisierung deshalb mehr als eine Übersetzung.
Verkaufen Sie mit Ihrem Webshop zum Beispiel nach Italien, lassen Sie die Übersetzung ins Italienische zusätzlich rechtlich prüfen. Unsere AGB-Übersetzung ersetzt diese Prüfung nicht.
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