1. Beglaubigte Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde: vom Eheregister bis zur Einbürgerung

Eine Ehe aus dem Ausland kann auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden (§ 34 Abs. 1 PStG). Wer dafür seine Heiratsurkunde übersetzen lassen möchte, braucht meist eine beglaubigte Übersetzung.
Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz, sonst das Standesamt I in Berlin. Eine Frist oder Pflicht gibt es nicht. Danach erhalten Sie eine deutsche Eheurkunde, und weitere beglaubigte Übersetzungen der ausländischen Heiratsurkunde entfallen.
Weitere Anlässe: Namensführung, Visum, Einbürgerung
Die Heiratsurkunde verlangen Behörden auch für weitere Anträge. Beispiele sind die Namenserklärung beim Standesamt (§ 1355 Abs. 2 BGB), der Ehegattennachzug bei der Ausländerbehörde (§ 30 AufenthG) und der Einbürgerungsantrag.
Weitere Urkunden, die das Standesamt mitverlangt
Neben der Heiratsurkunde verlangt das Standesamt die Geburtsurkunden beider Ehegatten, bei einer früheren Ehe auch das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde.
Für Urkunden in fremder Sprache nennt zum Beispiel München öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer, deren Stempel und Unterschrift die Beglaubigung der Übersetzung ausmachen.
Die Übersetzung dieser Urkunden übernehmen unsere Übersetzer im selben Auftrag, ob Sie eine Geburtsurkunde übersetzen lassen oder eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde brauchen.
2. Mehrsprachige Eheurkunde: Wann Sie keine Übersetzung brauchen
Kommt Ihre Heiratsurkunde aus einem EU-Staat, ersetzt oft ein mehrsprachiges Formular die Übersetzung. Es heißt „Anhang IV Eheschließung“ und beruht auf der Verordnung (EU) 2016/1191, die seit 16. Februar 2019 gilt.
Liegt es bei, darf die Behörde keine Übersetzung verlangen, sofern ihr die Angaben genügen (Art. 6).
Auszug nach dem CIEC-Übereinkommen
Älter ist der internationale mehrsprachige Auszug nach Formblatt B. Er beruht auf dem Übereinkommen Nr. 16 der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) von 1976. In den Vertragsstaaten erspart er oft die Übersetzung. Dazu gehören etwa die Türkei, Polen und Rumänien, nicht aber die Ukraine und Syrien.
Wenn das Amt trotzdem eine Übersetzung verlangt
Für Drittstaaten gibt es kein EU-Formular (Art. 2). Ohne Formular und Auszug bleibt die beglaubigte Übersetzung. Fehlen bei einer rumänischen Urkunde Formular und Auszug, hilft unsere Übersetzung Rumänisch. Beglaubigte Übersetzungen liefern wir für Urkunden aus jedem Staat: Bei uns können Sie alle Dokumente übersetzen lassen.
3. Apostille oder Legalisation: Welcher Vermerk gehört auf Ihre Originalurkunde?
Apostille und Legalisation gehören auf die Originalurkunde, nicht auf die Übersetzung. Beide bestätigen, dass Stempel und Unterschrift einer Heiratsurkunde echt sind.
- Apostille: zum Beispiel Türkei, Ukraine, Russland und seit 07.11.2023 China.
- Legalisation: zum Beispiel Syrien, Irak, Iran oder Afghanistan.
- Keines von beiden: EU-Urkunden, etwa aus Polen oder Rumänien (Art. 4 Verordnung (EU) 2016/1191).
Lassen Sie den Vermerk vor der beglaubigten Übersetzung anbringen, dann überträgt unser Übersetzer ihn gleich mit.
Herkunftsländer und Originalnamen der Urkunde
Bei einer Ehe aus Syrien legalisiert die zuständige deutsche Botschaft in Beirut nur den staatlichen Registerauszug, nicht den religiösen Ehevertrag. Diesen Registerauszug übertragen beeidigte Übersetzer als beglaubigte Übersetzung Arabisch-Deutsch.
Die türkische Heiratsurkunde heißt „Evlenme Kayıt Örneği“, das Familienbuch „aile cüzdanı“ gilt in Deutschland nicht. Beides kennt unser Übersetzungsbüro Türkisch. Polen stellt den „odpis skrócony aktu małżeństwa“ aus, ein Fall für unsere Übersetzungen Polnisch-Deutsch.
Deutsche Urkunde für das Ausland
Brauchen Sie Ihre deutsche Heiratsurkunde im Ausland, verlangt das Zielland oft eine Apostille. Manche Zielstaaten lehnen Urkunden ab, die älter als drei Monate sind. Eine frische Urkunde ist deshalb sicherer.
4. Heiratsurkunde übersetzen lassen: Was Translate-Trade für beide Namen braucht

Auf der Heiratsurkunde stehen zwei Personen mit Vornamen, Geburtsnamen und Ehenamen. Das deutsche Register erfasst die Namen in lateinischer Schrift, diakritische Zeichen bleiben unverändert (§ 15 Abs. 3 PStV).
Steht ein Name kyrillisch oder arabisch, gilt die lateinische Schreibweise aus Pass oder Urkunde des Heimatstaats, sonst die ISO-Umschrift (PStG-VwV A 4.2).
Schicken Sie deshalb die Pässe beider Ehepartner mit. So kennen etwa unsere Übersetzer für Ukrainisch oder unser Übersetzungsbüro Russisch die maßgebende Schreibweise für die beglaubigte Übersetzung. Wie bei allen juristischen Übersetzungen zählt jeder Buchstabe.
Randvermerke und spätere Namensänderung
Die beglaubigte Übersetzung einer deutschen Eheurkunde zeigt die Namen bei der Eheschließung und bei der Ausstellung. Scheidung oder Namensänderung trägt das Standesamt als Folgebeurkundung nach, also als späteren Eintrag (§ 57 Abs. 1, § 16 Abs. 1 PStG).
Ihre Anfrage bei Translate-Trade: Amt, Art der Beglaubigung, Datei
Für Ihre beglaubigte Übersetzung braucht Translate-Trade diese Angaben:
- das Amt, bei dem Sie die Übersetzung einreichen,
- die Art der Beglaubigung, die das Amt verlangt,
- die Heiratsurkunde in einem gängigen Format oder als PDF.
Wir finden dann den passenden beeidigten Übersetzer. Die Datei laden Sie auch über unser Online-Kundenportal hoch.
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