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Übersetzung Tourismus

Im Tourismus die Sprache Ihrer Gäste sprechen

Translate-Trade übersetzt Ihre Texte für den Tourismus ab 0,12 € pro Wort, damit ausländische Touristen etwa Ihre Hotel-Website in ihrer Sprache lesen und direkt buchen. Muttersprachler prüfen jeden maschinellen Entwurf, und eine zweite Person liest jede Tourismusübersetzung gegen. Für Reiseveranstalter, Reisebüros und andere Betriebe der Tourismusbranche wählen wir aus über 3.000 Übersetzern den passenden für Ihre Zielsprache aus.

  • Angebot in 24 h
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  • Erfahrung seit 1991

4,9 von 5 Sternen

Aus 140+ Bewertungen

Weißes Hotel mit Balkonen über einem tropischen Meer unter blauem Himmel mit Wolken
Zwei lachende junge Reisende mit Rucksäcken breiten in einer Altstadt die Arme aus, während ein Dritter sie fotografiert
  • Zertifiziert nach ISO 17100
  • Zertifiziert nach ISO 9001
  • Zertifiziert nach ISO 18587
  • Arbeit nach ISO 27001

Diese Kunden vertrauen bereits auf Translate-Trade

1. Überset­zungen für den Tourismus: Welche Texte gehören dazu?

Wer in der Tourismusbranche Gäste aus dem Ausland erreichen will, braucht seine Texte in deren Sprache. Übersetzungen für den Tourismus betreffen deshalb fast alles, was ein Tourist vor, während und nach der Reise liest. Typische Auftraggeber sind Hotels, Reiseveranstalter, Reisebüros, Destinationen und Tourismuszentralen sowie die Gastronomie.

Die Texte der Tourismusbranche unterscheiden sich weniger im Thema als in der Situation des Lesers. Ein Prospekt im Reisebüro soll Lust auf die Reise machen, eine Reisebestätigung muss Termine und Leistungen genau nennen. Wir übersetzen beides und richten uns danach, wo und wann Ihr Gast den Text liest.

Hotellerie: Zimmerbeschreibungen, Angebote und Gästemappe

Im Hotel beginnt die Übersetzung lange vor der Anreise. Der Gast liest zuerst Zimmerbeschreibungen, Pauschalangebote und Arrangements, zum Beispiel für ein Wellnesswochenende. Im Haus selbst folgen die Gästemappe, Aushänge, Hinweise zum Frühstück oder zum Spa und die Hausordnung.

Für viele Hotels ist eine zweite Sprache in der Gästemappe keine Kür. Die Deutsche Hotelklassifizierung verlangt sie ab drei Sternen als zweisprachigen Serviceleitfaden, gedruckt oder digital (Kriterium 132 im Hotelstars-Kriterienkatalog 2025 bis 2030). Darin stehen mindestens Frühstückszeiten, Öffnungszeiten der Hoteleinrichtungen und Check-out-Zeiten. Wer als Hotelgruppe einen Geschäftsbericht übersetzen lassen muss, braucht dagegen Finanzsprache statt Werbeton.

Reiseveranstalter und Reisebüros: Kataloge, Touren und Reiseunterlagen

Bei Reiseveranstaltern und Reisebüros reicht die Kette vom ersten Katalog bis zu den Unterlagen, die der Gast am Reisetag in der Hand hält. Typisch sind zum Beispiel diese Texte:

  • Kataloge, Reisebeschreibungen und Tourenprogramme.
  • Reisebestätigungen, Reiseunterlagen und Hinweise zur Anreise.
  • Ablaufpläne und Unterlagen für die Reiseleitung.
  • Infotexte und Schulungsunterlagen für Reisebüros.

Ein Teil davon ist gesetzlich vorgegeben. Vor Vertragsschluss erhält der Reisende das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise“ (Anlage 11 zu Art. 250 § 2 EGBGB). Auch Angaben zu Unterkunft, Mahlzeiten und Ausflügen sind Pflichtangaben (Art. 250 § 3 EGBGB). Ein Reiseveranstalter sollte sie in jeder Sprachfassung so vollständig angeben wie im Original.

Hinter jedem Programm stehen außerdem Verträge mit Partnern der Tourismusbranche im Zielgebiet, etwa mit Hotels oder Busunternehmen. Wenn Sie einen solchen Vertrag übersetzen lassen, zählt jede Klausel und nicht der Klang. Muss Ihre Reiseleitung vor Ort mit Partnern oder Gästen sprechen, helfen zusätzlich unsere Dolmetscherdienste.

Gastronomie: Speisekarten und Getränkekarten

Im Hotelrestaurant oder im Landgasthof lesen ausländische Touristen die Speisekarte und die Getränkekarte, bevor sie bestellen. Gerichte mit regionalem Namen werden dabei oft nicht nur übersetzt, sondern kurz erklärt, damit der Gast weiß, was er bekommt. Auch die Kennzeichnung der Allergene muss in jeder Sprache stimmen.

Werbung und Marketing: Broschüren, Anzeigen und Newsletter

Im Tourismus werben vor allem Destinationen und Tourismuszentralen mit Broschüren, Anzeigen, Newslettern, Slogans und Pressetexten. Diese Werbetexte sollen in der Zielsprache genauso einladend wirken wie im Deutschen. Haben Sie einen Pressetext schon selbst auf Englisch geschrieben, prüft ein Lektorat und Korrektorat Ausdruck, Grammatik und Ton, bevor er an Redaktionen im Ausland geht. Auch Reiseführer können Sie bei uns als Buch übersetzen lassen.

Ob Hotel, Reiseveranstalter, Reisebüro oder Tourismuszentrale: Wir erstellen Ihnen für Ihre Texte ein Angebot über alle Sprachfassungen, die Sie brauchen.

2. Reisetexte: frei im Ton, genau bei Preis und Termin

Fachwerkhäuser und Gäste in der Altstadt von Rothenburg ob der Tauber unter blauem Himmel mit Wolken

Prospekte, Anzeigen und Kataloge der Tourismusbranche haben zwei Aufgaben zugleich. Als Werbetexte wecken sie Reiselust, und sie versprechen eine Leistung zu einem Preis. Eine gute Übersetzung für den Tourismus trennt deshalb zwei Ebenen: Stimmung und Slogans dürfen in der Zielsprache neu entstehen, Preise, Termine und Leistungen bleiben genau.

Reicht eine wörtliche Fassung unseres Prospekts?

Meist nicht. Eine Hotelbeschreibung, die Wort für Wort übersetzt wird, klingt in der Zielsprache oft hölzern. Der Slogan „Die Seele baumeln lassen“ ergibt zum Beispiel auf Englisch wörtlich keinen Sinn. Der Tourist versteht zwar, was gemeint ist, aber der Text lädt ihn nicht ein.

Im Tourismus haben Reisetexte einen anderen Stil als Geschäfts- und Fachtexte. In einer Anzeige oder einem Slogan kostet jedes Wort Platz und steht im Wettbewerb mit anderen Angeboten. Der Übersetzer sucht deshalb die Wendung, mit der Touristen in ihrer eigenen Sprache über Urlaub sprechen.

Was passiert mit dem Slogan in einer anderen Sprache?

Slogans spielen oft mit Klang, Reim oder einem Doppelsinn, der nur im Deutschen funktioniert. Solche Zeilen werden in der Zielsprache neu gedichtet, statt sie Wort für Wort zu übersetzen. In der Tourismusbranche und im Marketing heißt das Transkreation. Ein neuer Slogan mit Ihrem Ortsnamen greift dann zum Beispiel dasselbe Gefühl auf, etwa Ruhe oder Abenteuer, mit neuen Worten.

Werbetexte dieser Art gehören zur Marketing-Übersetzung, bei der die Wirkung auf den Leser vor der Wörtlichkeit steht. Gerade in der Tourismusbranche muss der Ton dabei im Zielmarkt passen, denn Touristen aus verschiedenen Ländern lassen sich unterschiedlich ansprechen.

Werbliche Passagen und Sachangaben im selben Dokument

Die Freiheit endet bei den Fakten. Was der Katalog oder die Website eines Reiseveranstalters vor der Buchung zu Leistung, Preis und Zahlung angibt, wird Inhalt des Pauschalreisevertrags (§ 651d Abs. 3 BGB). Das gilt auch für die übersetzte Fassung.

Auch Werbetexte in der Tourismusbranche unterliegen dem Wettbewerbsrecht. Eine Angabe über wesentliche Merkmale einer Leistung, die nicht stimmt, ist irreführend (§ 5 UWG). Wird aus „Zimmer zur Meerseite“ in der Tourismusübersetzung „Zimmer mit Meerblick“, verspricht der Katalog mehr, als das Zimmer hält. Die Tabelle zeigt an Beispielen, was frei sein darf und was genau bleibt:

Im TextBeispielIn der Übersetzung
Slogan und StimmungZeile auf der Titelseitefrei, mit einer Wendung der Zielsprache
Lage und Ausstattungruhige Lage am Ortsrandsinngemäß, ohne mehr zu versprechen
Preis und Zahlung1.290 € pro Persongenau, im Zahlenformat des Zielmarkts
Termine und LeistungenAnreise samstags, Halbpensiongenau, gegen das Original geprüft

Bei uns behalten die Übersetzer beide Ebenen im Blick. Wo Ihr Text wirbt, etwa mit einem Slogan, suchen sie den passenden Ton, und Muttersprachler prüfen diese Passagen im Lektorat. Wo er eine Leistung beschreibt, bleiben die Übersetzer nah am Original. So liest Ihr Gast einen einladenden Text, auf dessen Angaben er sich verlassen kann.

3. Wo Gäste buchen: Websites und Buchungsportale im Tourismus

Die meisten Touristen aus dem Ausland lernen Ihr Haus zuerst online kennen. 87 % der Europäer, die 2025 nach Deutschland reisten, nannten laut DZT das Internet als Buchungsstelle (vorläufig, Mehrfachnennungen möglich). Ihre Website und Ihre Einträge auf Buchungsportalen sind damit oft der erste Text, den ein Gast in seiner Sprache liest.

Für klassifizierte Hotels gehört die zweite Sprache auf der Website zu den Mindestkriterien. Nach dem Hotelstars-Kriterienkatalog 2025 bis 2030 braucht jedes Haus eine zweisprachige hoteleigene Website mit Bettengrößen, realistischen Bildern, Lage und Anbindung an den Nahverkehr (Kriterium 234). Das gilt in allen fünf Sternekategorien.

Zu diesem Kriterium heißt es im Katalog: „Automatische Übersetzungen werden akzeptiert.“ Die Klassifizierung prüft also, ob es die zweite Sprache gibt. Für Betriebe der Tourismusbranche zählt aber, ob der Text den Gast beim Lesen überzeugt und er am Ende bucht.

Zimmerbeschreibung, Buchungsstrecke und Bestätigungs-E-Mail

Ein mehrsprachiger Auftritt im Tourismus endet nicht auf der Startseite. Wenn Sie eine Website übersetzen lassen, gehören zum Beispiel Seitentexte, Zimmer- und Angebotsbeschreibungen und die Bestätigungs-E-Mail dazu. Ebenso wichtig ist die Buchungsstrecke, also die Schritte von der Auswahl bis zur Zahlung. Ist sie nur halb übersetzt und springt mitten im Formular ins Deutsche zurück, wird der Gast unsicher.

Verkaufen Sie als Hotel oder Reiseveranstalter Zimmer, Touren oder Gutscheine direkt auf Ihrer Seite, gleicht das dem Onlinehandel. Dann kommen Produkttexte, Zahlungshinweise und Bedingungen dazu, wie bei einer Übersetzung für den E-Commerce. Auch eine eigene Buchungs-App gehört dazu: Wenn Sie diese Software lokalisieren lassen, erscheinen Menüs, Schaltflächen und Hinweise in der Sprache Ihrer Gäste.

Passt der Text in die Felder des Buchungsportals?

Viele Buchungsportale der Tourismusbranche begrenzen die Zeichen für Titel und Kurzbeschreibungen. Je nach Sprache fällt ein Text übersetzt länger oder kürzer aus als das deutsche Original. Nennen Sie uns deshalb die Grenze je Feld. Dann übersetzen wir so, dass der Text passt, und kürzen dort, wo der Inhalt es erlaubt.

Touristen suchen im Zielmarkt außerdem mit ihren eigenen Begriffen. Ein Ferienhaus heißt für Gäste aus den Niederlanden zum Beispiel „vakantiehuis“. Steht das Wort, das sie kennen, im Text, finden sie sich schneller zurecht.

Ton und Länge je Kanal: Portal, Katalog, Newsletter

Derselbe Inhalt klingt je nach Kanal anders. Ein Portaleintrag ist knapp und sachlich, weil Gäste dort Angebote nebeneinander vergleichen. Der Katalog eines Reiseveranstalters darf erzählen und Bilder beschreiben. Der Newsletter eines Reisebüros spricht Stammgäste persönlicher an und lebt von einem guten Betreff. Ton und Länge jeder Tourismusübersetzung richten wir nach dem Kanal, für den Sie den Text brauchen.

Ihre Texte müssen Sie dafür nicht Feld für Feld aus dem System kopieren. Als Firmenkunde aus der Tourismusbranche laden Sie Dateien in unserem Online-Kundenportal hoch und geben dort auch die fertigen Übersetzungen frei. So bleiben Hotel-Website und Portale in jeder Sprache auf demselben Stand.

4. Welche Sprachen braucht die Tourismusbranche in Deutschland?

Etwa jede sechste Übernachtung in Deutschland entfällt auf Touristen aus dem Ausland. Laut Destatis waren es 2025 83,8 Mio. Übernachtungen, das sind 16,8 % aller Übernachtungen (vorläufige Ergebnisse). Welche Sprachen Ihr Betrieb in der Tourismusbranche zuerst braucht, hängt davon ab, woher Ihre Gäste kommen.

Aus welchen Ländern kommen die ausländischen Gäste?

Die meisten Übernachtungen ausländischer Gäste stammten 2025 aus den Niederlanden, mit deutlichem Abstand vor den USA. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Herkunftsländer laut DZT nach Zahlen des Statistischen Bundesamts und die Sprache, in der Sie diese Gäste erreichen:

HerkunftslandÜbernachtungen 2025Sprache für Ihre Texte
Niederlande11,7 Mio.Niederländisch
USA6,9 Mio.Englisch
Vereinigtes Königreich4,7 Mio.Englisch
Polen3,9 Mio.Polnisch
Frankreich3,7 Mio.Französisch
Italien3,5 Mio.Italienisch
Belgien3,1 Mio.Französisch oder Niederländisch
Dänemark3,0 Mio.Dänisch
Spanien2,7 Mio.Spanisch

Gäste aus den deutschsprachigen Nachbarländern fehlen hier bewusst, denn sie lesen Ihre Texte ohnehin auf Deutsch.

Welche Zielsprachen haben Vorrang?

Die Zahlen sprechen zuerst für Niederländisch, denn kein anderes Land bringt der deutschen Tourismusbranche so viele Übernachtungen. Dafür ist unser Übersetzungsbüro Niederländisch da. Mit Englisch erreichen Sie Gäste aus den USA und dem Vereinigten Königreich. Englisch ist die Sprache, die wir am häufigsten übersetzen. Ihre englischen Texte entstehen in unserem Übersetzungsbüro Deutsch-Englisch. Für Gäste aus Frankreich und Teilen Belgiens hilft das Übersetzungsbüro für Französisch.

Danach folgen drei Märkte mit jeweils 2,7 bis 3,9 Mio. Übernachtungen: Polen, Italien und Spanien. Für Prospekte und Kataloge in diesen Sprachen sorgen unsere Italienisch-Übersetzungen, unser Übersetzungsbüro Spanisch und unser Übersetzungsbüro Polnisch.

Reicht eine englische Fassung für alle Märkte?

Viele Touristen verstehen Englisch, doch ein Slogan oder Text in der eigenen Sprache wirkt persönlicher und schafft Vertrauen. In der Tourismusbranche unterscheidet sich auch die Anrede von Markt zu Markt. Gäste aus Frankreich erwarten in Briefen und E-Mails meist die förmliche Anrede mit „vous“. In Dänemark ist das Duzen dagegen auch gegenüber Gästen üblich. Darauf achtet unser Übersetzungsbüro Dänisch bei Texten für dänische Gäste.

Für Reiseveranstalter und Reisebüros heißt das: Eine englische Fassung allein trifft nicht jeden Ton. Dahinter steht der Unterschied zwischen Lokalisierung und Kulturalisierung: Die eine passt Sprache und Formate an, die andere auch Ansprache und Erwartungen. Deshalb klingt ein Slogan für Touristen aus Großbritannien anders als einer für Gäste aus Frankreich. Gäste aus China erreichen Sie zum Beispiel mit einer eigenen Übersetzung Deutsch-Chinesisch in chinesischen Schriftzeichen.

Sagen Sie uns, aus welchen Ländern die Kunden Ihres Reisebüros oder die Gäste Ihres Hotels kommen. Das hilft den Übersetzern und den Muttersprachlern im Lektorat, Anrede und Ton für jeden Markt passend zu wählen.

5. Ortsnamen, Formate, Reisebedingungen: Fallstricke im Tourismus

Wegweiser mit Ortsnamen auf einem Bergpfad vor Alpenpanorama unter wolkenlosem Himmel, Orientierung für Reisende

Im Tourismus sind die heiklen Stellen eines Reisetextes oft unscheinbar: ein Ortsname, eine Uhrzeit oder eine Stornofrist. Wenn Sie eine Tourismusübersetzung prüfen, lohnt der Blick genau auf diese Details. Von ihnen hängt ab, ob Touristen ihr Hotel finden, pünktlich zum Check-in kommen und wissen, was sie gebucht haben.

Ortsnamen und Sehenswürdigkeiten

Viele deutsche Orte haben in anderen Sprachen feste Namen. München heißt auf Englisch zum Beispiel Munich, Köln heißt Cologne. Unter diesem Namen kennt der Tourist Ihre Stadt, und so sucht er sie auf Karten und in Buchungsportalen. Auch Sehenswürdigkeiten tragen oft einen eingeführten Namen, etwa Neuschwanstein Castle für Schloss Neuschwanstein.

Solche eingeführten Namen heißen Exonyme. Für die Gegenrichtung, also Texte ins Deutsche, führt der Ständige Ausschuss für geographische Namen (StAGN) eine Liste mit etwa 1.500 deutschsprachigen Exonymen. Dort steht zum Beispiel, dass Milano im Deutschen Mailand heißt.

Maße, Währung, Datum und Uhrzeiten

Gäste lesen Zahlen so, wie sie es von zu Hause kennen. Ein Gast aus den USA rechnet in Meilen und Grad Fahrenheit, und 03/04 bedeutet für ihn den 4. März. Ein Gast aus Großbritannien liest dasselbe Datum als 3. April. Aus dem Check-in ab 15 Uhr wird im amerikanischen Englisch „3 p.m.“.

Auch Preise stehen im Format des Zielmarkts. Aus „1.290,50 €“ wird im Englischen „€1,290.50“, weil Komma und Punkt dort die Rollen tauschen. Arabisch läuft außerdem von rechts nach links, sodass Prospekte und Buchungsseiten ein gespiegeltes Layout brauchen. Planen Sie arabische Fassungen, übersetzt unser Übersetzungsbüro Arabisch die Texte dafür.

Buchungs-, Storno- und Reisebedingungen

In der Tourismusbranche dürfen Bedingungen nicht so frei übersetzt werden wie ein Katalog. Vorvertragliche Informationen zur Pauschalreise müssen „klar, verständlich und in hervorgehobener Weise“ gegeben werden (Art. 250 § 1 EGBGB). Das gilt für jede Sprachfassung, die ein Reiseveranstalter verwendet.

Ein Beispiel ist die Sprache einer Führung. Hängt eine Leistung von mündlicher Verständigung ab, muss die Reisebeschreibung die Sprache nennen, in der sie stattfindet (Art. 250 § 3 EGBGB). Steht im Original „Führung auf Englisch“, muss genau das in jeder Tourismusübersetzung stehen. Fehler fallen auf den Reiseveranstalter zurück, denn er trägt die Beweislast für seine Informationspflichten (§ 651d Abs. 4 BGB).

Wenn Sie Ihre AGB übersetzen lassen, übersetzen wir sie deshalb mit der Sorgfalt einer juristischen Übersetzung. Für Reisebüros und Reiseveranstalter stehen Fristen, Gebühren und Rücktrittsrechte dann in der Zielsprache so fest wie im Original. Verlangt ein Gericht oder eine Behörde eine amtliche Fassung, ist auch eine Beglaubigung der Übersetzung möglich. Beglaubigte Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt.

6. Wer bei Translate-Trade übersetzt und wer prüft

Bevor Ihre Gäste einen Text lesen, haben ihn bei uns mindestens zwei Menschen gelesen: Eine zweite Person liest jede Tourismusübersetzung gegen, bevor sie das Haus verlässt. Einheitliche Begriffe und zertifizierte Abläufe sorgen dafür, dass Ihre Texte für Hotels, Reiseveranstalter und Reisebüros in jeder Sprache gleich verlässlich sind.

Erfahrung der Übersetzer und Prüfung durch eine zweite Person

An Ihren Texten für die Tourismusbranche arbeiten Übersetzer mit langjähriger Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet. Als Übersetzungsagentur in Deutschland greifen wir auf ein Netzwerk von über 3.000 Übersetzern zurück, das auch alle anderen Fachübersetzungen trägt. So finden wir für Ihr Sprachpaar und Ihre Textart die passende Person.

Zuerst erstellt eine Maschine einen Entwurf, den Übersetzer danach Satz für Satz bearbeiten. Dieser Schritt heißt Post-Editing. Muttersprachler prüfen und lektorieren den Text, danach liest eine zweite Person ihn gegen das Original. Erst dann geht die fertige Tourismusübersetzung an Sie zurück.

Einheitliche Begriffe: Zimmerkategorien und Verpflegungsarten

Heißt Ihre Suite im Katalog „Junior Suite“, muss sie auf der Website, im Portal und in der Bestätigung genauso heißen, in jeder Sprache. Dasselbe gilt für Verpflegungsarten: Halbpension wird ins Englische zum Beispiel mit „half board“ übersetzt, und dabei bleibt es. Sonst fragt sich der Gast, ob er zwei verschiedene Angebote vor sich hat.

Für Begriffe der Beherbergung gibt es sogar eine eigene internationale Norm, die DIN EN ISO 18513:2021-12 „Tourismus-Dienstleistungen, Hotels und andere touristische Unterkünfte, Terminologie“. Schon Grundbegriffe aus dem Tourismus haben in jeder Sprache eine feste Entsprechung. „Sanfter Tourismus“ heißt auf Englisch „sustainable tourism“ (laut PONS), auf Spanisch „turismo verde“ (laut Langenscheidt).

Infotexte für ein Reisebüro enthalten außerdem den Jargon der Tourismusbranche, den die Fachleute dort erwarten. Er bleibt in der Übersetzung erhalten. Als Firmenkunde halten Sie freigegebene Namen für Zimmer und Leistungen mit unserem Terminologiemanagement fest. Unsere Übersetzungstechnologie findet zudem Sätze aus früheren Katalogen wieder, damit sie in der neuen Saison gleich lauten.

Dreifach zertifiziert: Normen und Qualitätssicherung

Feste Qualitätsregeln erkennen Sie an geprüften Abläufen. Unser Übersetzungsbüro ist nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587 zertifiziert. ISO 9001 regelt das Qualitätsmanagement, ISO 17100 den Ablauf von Übersetzungen und ISO 18587 das Post-Editing maschineller Übersetzungen.

Als dreifach zertifiziertes Übersetzungsbüro prüfen wir für die Tourismusbranche auch, ob Zimmerkategorien, Verpflegungsarten und Leistungen in allen Sprachfassungen gleich heißen. So liest Ihr Gast überall dieselben Zusagen wie im Original.

7. Saisonstart im Tourismus: Was wir für Ihr Angebot brauchen

Im Tourismus zählt der Saisonstart: Bei Hotels und Reiseveranstaltern sollten Website und Katalog fertig sein, bevor die Buchungen für die neue Saison beginnen. Fragen Sie deshalb früh an, am besten sobald Ihre deutschen Texte stehen. Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto genauer wird unser Angebot.

Was brauchen Sie von uns für ein Angebot?

Für eine professionelle Übersetzung Ihrer Reisetexte helfen uns diese Angaben:

  • Die Zielsprachen und die Märkte, für die Ihre Texte gedacht sind.
  • Der Kanal, etwa Website, Portal, Katalog oder Newsletter, mit allen Zeichengrenzen.
  • Vorhandene Übersetzungen oder Begriffslisten aus früheren Saisons.
  • Ihr Wunschtermin, zum Beispiel der Druckschluss oder der Start der Website.

Sollen neben dem Katalog weitere Unterlagen übersetzt werden, etwa Gästeinformationen, Verträge oder Infotexte für Reisebüros, nehmen Sie diese gleich in die Anfrage auf. Welche Unterlagen Sie bei uns sonst noch als Dokumente übersetzen lassen können, zeigt die Übersichtsseite. Unveröffentlichte Preise und Angebote der neuen Saison schützen wir nach unseren Regeln zur Datensicherheit bei Übersetzungen.

Kataloge und Broschüren: Welche Dateiformate eignen sich?

Viele Reiseveranstalter setzen ihre Kataloge in InDesign. Eine offene InDesign-Datei (.indd) lässt sich bei uns nicht bearbeiten, eine .idml-Datei dagegen schon, deshalb speichern Sie Ihren Katalog am besten zusätzlich als .idml. Für FrameMaker gilt dasselbe: Statt .fm schicken Sie uns die Datei als .mif.

Für Broschüren, Werbetexte und alle anderen Unterlagen genügt jedes gängige Dateiformat oder ein PDF, sodass Sie Ihre Texte nicht vorher in ein eigenes Dokument kopieren müssen.

Was, wenn der Druckschluss schon nächste Woche ist?

Dann sprechen Sie uns trotzdem an, denn wenn es eilt, ist eine Express-Lieferung gegen Aufschlag möglich. Nennen Sie uns bei einer schnellen Übersetzung Ihren genauen Termin, dann sehen Sie im Angebot, bis wann wir liefern.

Schicken Sie uns Ihre Texte für die kommende Saison. So begrüßen Ihr Hotel oder Ihr Reisebüro ausländische Gäste zum Saisonstart in deren eigener Sprache.

Text überspringen

Unsere Übersetzungs­leistungen für Tourismus

Sprachen

Alle Zielsprachen in einem Auftrag, von Muttersprachlern geprüft

Mit dem Übersetzungsbüro Translate-Trade haben Sie einen Partner, der Sie bei Übersetzungen für die Tourismusbranche in jeder Sprache unterstützt, die Sie brauchen. Regulär arbeiten wir mit über 180 Sprachen, und auch für exotische Kombinationen finden wir den passenden Übersetzer. Mehrere Zielsprachen in einem Auftrag sind kein Problem.

Auch in einer Sprache, die Sie selbst nicht verstehen, bleibt die Qualität nachprüfbar: Muttersprachler prüfen und lektorieren jede Übersetzung, und zu jeder Lieferung bekommen Sie ein Qualitätsprotokoll. Firmenkunden halten ihre Fachbegriffe mit Translation Memory und einheitlicher Terminologie über alle Sprachen konsistent.

Dokumentenübersetzung

Jedes Dokument, vertraulich und auf Wunsch beglaubigt

Seit 1991 übersetzt Translate-Trade Dokumente jeder Art in höchster Qualität, von der Speisekarte bis zum Reisekatalog. Senden Sie uns Ihr Dokument am besten in einem bearbeitbaren Format wie Word. Ist das nicht möglich, genügt ein übliches PDF.

Brauchen Sie zusätzlich eine Beglaubigung, nennen Sie uns bei der Anfrage das Amt, das sie anerkennen muss, und die Art der Beglaubigung, die dort verlangt wird. Wir finden den passenden beeideten Übersetzer und kümmern uns um alles Weitere. Ihre Unterlagen sind bei uns sicher: Jeder, der daran arbeitet, ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Preise

Festpreis ab 0,12 € pro Wort, und dabei bleibt es

Übersetzungen für den Tourismus kosten bei Translate-Trade für Privatkunden ab 39 € pro Seite und für Firmenkunden ab 0,12 € pro Wort. Viele Übersetzungsbüros werben mit niedrigen Preisen, aber nach der Bestellung kommen dann Zuschläge dazu. Bei uns nicht: Alle unsere Preise sind Festpreise. Sie erhalten nach Ihrer Anfrage ein Angebot, das bis zu einem festgelegten Datum gilt, und dabei bleibt es.

Der Preis Ihrer Übersetzung hängt von drei Faktoren ab: dem Umfang Ihres Textes, dem Fachgebiet und dem gewünschten Lieferdatum. Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Angebot für Ihre Übersetzung: Formular ausfüllen, Dokument hochladen, und innerhalb von 24 Stunden haben Sie Ihren Festpreis.

DokumentPreis
Marketingtext1.000 Wörter, Fachübersetzungab 120 €
Website8.000 Wörter, Fachübersetzungab 960 €
Vertrag3.000 Wörter, Fachübersetzungab 360 €
Software-Oberfläche3.000 Wörter, Fachübersetzungab 360 €

Rechenbeispiele zzgl. USt., Englisch ↔ Deutsch

Alle Übersetzungspreise

Gut zu wissen

Worauf sich Gastgeber verlassen können

Von der Gästesprache bis zum Dateiformat: Darauf bauen Betriebe der Tourismusbranche.

MünchenHauptbüro

Datenschutz

DSGVO-konform

Verarbeitung nach EU-Datenschutzrecht

Lisa Winkler und Martin Neuwirth bei der Arbeit
ISO 17100

Fachleute statt Zufall

Übersetzt und geprüft nach internationaler Norm.

Ihre Datei, Ihr Format

Von Word bis InDesign, von .pdf bis .xml: Wir bearbeiten eine Vielzahl an Dateiformaten, und das ohne Zusatzkosten.

  • IDML
  • DOCX
  • PDF
  • XLSX
  • PPTX
  • HTML
  • XML
  • XLIFF
  • JSON
  • CSV
  • RTF
  • TXT

Reisebegriffe in jeder Sprache

  • Halbpension
  • Doppelzimmer
  • Stornofrist
  • Kurtaxe
  • Anreisetag
  • Frühstücksbuffet
  • Pauschalreise
  • Gästekarte
  • Reisebestätigung
  • Check-in
  • Allergenhinweis
  • Wellnesspaket

Kundenstimmen

Bewertungen von echten Kunden

4,9/5

Basierend auf 140+ Bewertungen auf Trustpilot und Google

In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung

  1. Schritt 1: Kostenloses Angebot erhalten

    Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online: Sprachen wählen, Dokumente hochladen, kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden; wenn es schnell gehen muss, als Express-Übersetzung auch über Nacht.

  2. Schritt 2: Übersetzung und Lektorat

    Eine KI übersetzt vor, ein Fachübersetzer überarbeitet jeden Satz im Post-Editing, eine zweite Fachperson prüft im Lektorat. Ihre Terminologie und Ihr Translation Memory sorgen dafür, dass Fachbegriffe in jedem Projekt gleich bleiben.

  3. Schritt 3: Lieferung der Übersetzung

    Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder im LANI-Kundenportal, wo alle Projekte, Versionen und Freigaben an einem Ort liegen. Jede Lieferung kommt mit Qualitätsprotokoll: Als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 17100 dokumentieren wir jeden Schritt, damit Sie bei Audits den Nachweis haben.

Kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung

Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Festpreis vorab
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Häufige Fragen zu Tourismus­überset­zungen

Hier finden Sie kurze Antworten auf Fragen, die Betriebe der Tourismusbranche wie Hotels, Reiseveranstalter, Reisebüros und Gastronomen vor einem Auftrag oft stellen.

Ihre Reise- und Gästetexte übersetzen bei uns Übersetzer mit langjähriger Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet, hier also in der Tourismusbranche. Darauf achten wir bei der Auswahl unserer Übersetzer. Danach lesen muttersprachliche Übersetzer zum Beispiel jeden Hotelprospekt im Lektorat, bevor eine zweite Person ihn prüft.

Ja, wir übersetzen auch ganze Websites von Hotels, Ferienwohnungen, Reiseveranstaltern und Reisebüros, aus jedem gängigen Dateiformat oder als PDF. Die Dateien laden Sie im Kundenportal hoch und geben die Tourismusübersetzung dort frei; ein klassifiziertes Hotel braucht laut Hotelstars-Kriterium 234 ohnehin eine zweisprachige Website.

Sinnvoll sind die Sprachen Ihrer eigenen Gäste, die Sie zum Beispiel an den Herkunftsländern der Buchungen in Ihrem Hotel oder Reisebüro erkennen. Englisch übersetzen wir am häufigsten, und für weitere Märkte der Tourismusbranche stehen über 180 Sprachen zur Wahl.

Slogans und andere Werbetexte wirken in der Zielsprache meist nur, wenn sie dort neu formuliert werden. Sachangaben wie Preise, Öffnungszeiten oder Stornobedingungen müssen dagegen genau dem deutschen Text entsprechen, auch wenn der Slogan daneben frei übertragen ist.

Als Richtwert übersetzen wir etwa 300 Normzeilen pro Werktag, kurze Dokumente bis 10 Seiten teilweise noch am selben Tag. Planen Sie Tourismusübersetzungen vor dem Saisonstart trotzdem früh ein; wenn es eilt, gibt es bei uns Express gegen Aufschlag.

Allergenangaben sind auch in Gaststätten Pflicht und dürfen nach § 4 LMIDV gut sichtbar auf Speise- und Getränkekarten stehen. Weitere Sprachfassungen erlaubt Art. 15 LMIV ausdrücklich, doch für richtige Angaben bleibt Ihr Betrieb auch auf der übersetzten Karte verantwortlich.