1. Wann brauchen Allgemeine Geschäftsbedingungen eine zweite Sprachfassung?

Wer seine AGB übersetzen lassen möchte, klärt zuerst die Vertragssprache des Shops. Als Übersetzungsbüro für Dokumente übersetzt Translate-Trade Allgemeine Geschäftsbedingungen als Teil seiner juristischen Übersetzungen.
Onlineshop in einer Sprache oder in mehreren?
Verkauft Ihr Onlineshop nur auf Deutsch, ist Deutsch die Vertragssprache, und die deutschen AGB passen dazu. Verkaufen Sie international an Kunden in weiteren EU-Ländern, kommen meist weitere Shopsprachen dazu. Dann ist es sinnvoll, für jede dieser Sprachen die AGB übersetzen zu lassen.
Ein Beispiel ist die Übersetzung ins Niederländische für Kunden in den Niederlanden. Die übrigen Shoptexte übernimmt unsere Übersetzung für den E-Commerce.
Vertragssprache und Angabe im Bestellprozess
Vor der Bestellung informiert der Händler klar und verständlich über die „für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen“. So regeln es Art. 246c Nr. 4 EGBGB und § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB. Das Gesetz verlangt diese Angabe, keine Übersetzung der AGB.
Vertragsbestandteil werden AGB nur, wenn der Kunde in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen kann (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Eine Sprache nennt die Norm nicht.
2. AGB übersetzen lassen: Warum Wort für Wort nicht reicht
Juristische Texte hängen an ihrer Rechtsordnung. Deshalb lassen sich AGB nicht Wort für Wort in eine andere Sprache übersetzen.
Rechtsbegriffe ohne Entsprechung in der Zielsprache
Viele juristische Begriffe in AGB haben in der Zielsprache keine wörtliche Entsprechung. Ein Beispiel ist das Widerrufsrecht: Die EU-Verbraucherrechterichtlinie nennt es auf Französisch „droit de rétractation“, auf Spanisch „derecho de desistimiento“ (Art. 9 Richtlinie 2011/83/EU).
Keiner dieser Begriffe übersetzt „Widerruf“ wörtlich. Eine Fachübersetzung ins Französische oder eine Übersetzung ins Spanische verwendet deshalb den festen Begriff der Zielsprache.
Das ist wichtig, denn Klauseln in AGB müssen „stets klar und verständlich abgefasst sein“. Bei Zweifeln wird zugunsten des Verbrauchers ausgelegt (Art. 5 Richtlinie 93/13/EWG).
Wer prüft, ob die Klauseln zum Recht im Zielland passen?
Als zertifiziertes Übersetzungsbüro übersetzen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen inhaltlich genau. Ob jede Klausel zum Recht im Zielland passt, prüft ein Anwalt dort, nicht der Übersetzer. Die AGB-Übersetzung ist also keine Rechtsprüfung, und die fremde Rechtsordnung kann Anpassungen verlangen.
3. Onlineshop, Liefervertrag, Niederlassung: wer die Fassung im Ausland liest

Neben dem Kunden im Onlineshop lesen auch Vertragspartner und Behörden im Ausland Ihre AGB. Laut Eurostat 2025 verkaufen 44,82 % der webverkaufenden Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten per Web in andere EU-Länder.
Liefer- und Händlervertrag mit Partnern im Ausland
Gegenüber Vertragspartnern im internationalen Handel gelten für AGB andere Regeln als im Onlineshop. Die Einbeziehungsregeln des § 305 Abs. 2 und 3 BGB finden gegenüber Unternehmern keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Oft sind die AGB Teil eines Liefervertrags, dann können Sie den ganzen Vertrag übersetzen lassen. Beliefern Sie zum Beispiel Händler in Polen, helfen unsere Übersetzungen Deutsch-Polnisch.
Niederlassung und Gewerbeanmeldung im Zielland
Wer international expandiert und eine Niederlassung gründet, legt Unterlagen bei Behörden im Zielland vor. Diese können Dokumente in ihrer Sprache verlangen. Ob dafür eine beglaubigte Übersetzung für Behörden nötig ist, hängt vom Verfahren ab.
4. Übersetzung Ihrer AGB zusammen mit den übrigen Rechtstexten
AGB stehen im Onlineshop selten allein: Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum gehören dazu. Alle Texte brauchen dieselbe Terminologie, sonst widersprechen sie sich.
Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum
Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein amtliches Muster in den Amtssprachen der EU, nämlich Anhang I der Richtlinie 2011/83/EU. Das deutsche Gegenstück ist Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB.
Eine Übersetzung ins Italienische hält sich deshalb an den amtlichen italienischen Text. Datenschutzerklärung und Impressum übersetzen wir mit denselben Begriffen wie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen in allen Sprachfassungen nachziehen
Seit dem 19.06.2026 verlangt § 356a BGB bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Oberfläche eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Solche Änderungen gehören sofort in jede Sprachfassung Ihrer AGB und Rechtstexte, sonst informiert der Onlineshop internationale Kunden falsch. Bei Eile ziehen wir sie mit einer schnellen Übersetzung nach.
Wer im Shop Geräte verkauft, lässt oft auch die Bedienungsanleitung übersetzen und braucht als Hersteller die Übersetzung technischer Dokumentation. Fragen Sie AGB, Datenschutzerklärung und Anleitung zusammen an, dann passen die Begriffe überall.
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