Zum Inhalt

AGB übersetzen lassen

Ihre AGB in der Sprache Ihrer Kunden im Ausland

Bei Translate-Trade können Sie Ihre AGB übersetzen lassen, das Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden. Die juristische Fachübersetzung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen Übersetzer mit langjähriger Erfahrung im Fachgebiet, und eine zweite Person prüft sie. Onlineshops und Dienstleister mit internationalen Kunden nutzen dafür unser Netzwerk von über 3.000 Übersetzern.

  • Angebot in 24 h
  • Festpreis vorab
  • Erfahrung seit 1991

4,9 von 5 Sternen

Aus 140+ Bewertungen

Junge Frau telefoniert in einem Modegeschäft und tippt auf einem Laptop
Lächelnde Onlineshop-Betreiberin telefoniert am Laptop neben gestapelten Versandkartons
  • Zertifiziert nach ISO 17100
  • Zertifiziert nach ISO 9001
  • Zertifiziert nach ISO 18587
  • Arbeit nach ISO 27001

Diese Kunden vertrauen bereits auf Translate-Trade

1. Wann brauchen Allgemeine Geschäftsbedingungen eine zweite Sprachfassung?

Händler öffnet im hellen Büro ein Paket für den Versand seines Onlineshops

Wer seine AGB übersetzen lassen möchte, klärt zuerst die Vertragssprache des Shops. Als Übersetzungsbüro für Dokumente übersetzt Translate-Trade Allgemeine Geschäftsbedingungen als Teil seiner juristischen Übersetzungen.

Onlineshop in einer Sprache oder in mehreren?

Verkauft Ihr Onlineshop nur auf Deutsch, ist Deutsch die Vertragssprache, und die deutschen AGB passen dazu. Verkaufen Sie international an Kunden in weiteren EU-Ländern, kommen meist weitere Shopsprachen dazu. Dann ist es sinnvoll, für jede dieser Sprachen die AGB übersetzen zu lassen.

Ein Beispiel ist die Übersetzung ins Niederländische für Kunden in den Niederlanden. Die übrigen Shoptexte übernimmt unsere Übersetzung für den E-Commerce.

Vertragssprache und Angabe im Bestellprozess

Vor der Bestellung informiert der Händler klar und verständlich über die „für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen“. So regeln es Art. 246c Nr. 4 EGBGB und § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB. Das Gesetz verlangt diese Angabe, keine Übersetzung der AGB.

Vertragsbestandteil werden AGB nur, wenn der Kunde in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen kann (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Eine Sprache nennt die Norm nicht.

2. AGB übersetzen lassen: Warum Wort für Wort nicht reicht

Juristische Texte hängen an ihrer Rechtsordnung. Deshalb lassen sich AGB nicht Wort für Wort in eine andere Sprache übersetzen.

Rechtsbegriffe ohne Entsprechung in der Zielsprache

Viele juristische Begriffe in AGB haben in der Zielsprache keine wörtliche Entsprechung. Ein Beispiel ist das Widerrufsrecht: Die EU-Verbraucherrechterichtlinie nennt es auf Französisch „droit de rétractation“, auf Spanisch „derecho de desistimiento“ (Art. 9 Richtlinie 2011/83/EU).

Keiner dieser Begriffe übersetzt „Widerruf“ wörtlich. Eine Fachübersetzung ins Französische oder eine Übersetzung ins Spanische verwendet deshalb den festen Begriff der Zielsprache.

Das ist wichtig, denn Klauseln in AGB müssen „stets klar und verständlich abgefasst sein“. Bei Zweifeln wird zugunsten des Verbrauchers ausgelegt (Art. 5 Richtlinie 93/13/EWG).

Wer prüft, ob die Klauseln zum Recht im Zielland passen?

Als zertifiziertes Übersetzungsbüro übersetzen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen inhaltlich genau. Ob jede Klausel zum Recht im Zielland passt, prüft ein Anwalt dort, nicht der Übersetzer. Die AGB-Übersetzung ist also keine Rechtsprüfung, und die fremde Rechtsordnung kann Anpassungen verlangen.

3. Onlineshop, Liefervertrag, Niederlassung: wer die Fassung im Ausland liest

Handschlag zwischen Geschäftspartnern am Besprechungstisch nach dem Abschluss eines Liefervertrags

Neben dem Kunden im Onlineshop lesen auch Vertragspartner und Behörden im Ausland Ihre AGB. Laut Eurostat 2025 verkaufen 44,82 % der webverkaufenden Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten per Web in andere EU-Länder.

Liefer- und Händlervertrag mit Partnern im Ausland

Gegenüber Vertragspartnern im internationalen Handel gelten für AGB andere Regeln als im Onlineshop. Die Einbeziehungsregeln des § 305 Abs. 2 und 3 BGB finden gegenüber Unternehmern keine Anwendung (§ 310 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Oft sind die AGB Teil eines Liefervertrags, dann können Sie den ganzen Vertrag übersetzen lassen. Beliefern Sie zum Beispiel Händler in Polen, helfen unsere Übersetzungen Deutsch-Polnisch.

Niederlassung und Gewerbeanmeldung im Zielland

Wer international expandiert und eine Niederlassung gründet, legt Unterlagen bei Behörden im Zielland vor. Diese können Dokumente in ihrer Sprache verlangen. Ob dafür eine beglaubigte Übersetzung für Behörden nötig ist, hängt vom Verfahren ab.

4. Übersetzung Ihrer AGB zusammen mit den übrigen Rechtstexten

AGB stehen im Onlineshop selten allein: Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum gehören dazu. Alle Texte brauchen dieselbe Terminologie, sonst widersprechen sie sich.

Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum

Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein amtliches Muster in den Amtssprachen der EU, nämlich Anhang I der Richtlinie 2011/83/EU. Das deutsche Gegenstück ist Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB.

Eine Übersetzung ins Italienische hält sich deshalb an den amtlichen italienischen Text. Datenschutzerklärung und Impressum übersetzen wir mit denselben Begriffen wie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungen in allen Sprachfassungen nachziehen

Seit dem 19.06.2026 verlangt § 356a BGB bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Oberfläche eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Solche Änderungen gehören sofort in jede Sprachfassung Ihrer AGB und Rechtstexte, sonst informiert der Onlineshop internationale Kunden falsch. Bei Eile ziehen wir sie mit einer schnellen Übersetzung nach.

Wer im Shop Geräte verkauft, lässt oft auch die Bedienungsanleitung übersetzen und braucht als Hersteller die Übersetzung technischer Dokumentation. Fragen Sie AGB, Datenschutzerklärung und Anleitung zusammen an, dann passen die Begriffe überall.

Text überspringen

Unsere Übersetzungs­leistungen für AGB

Sprachen

Zuerst ins Englische, dann für jeden weiteren Absatzmarkt übersetzen

Die erste Fassung Ihrer AGB ist meist die Übersetzung ins Englische. Mit AGB auf Englisch erreichen Sie viele internationale Kunden, und Englisch ist die Sprache, die wir am häufigsten übersetzen.

Danach folgen AGB in den Sprachen der internationalen Absatzmärkte, in die Ihr Shop verkauft. Translate-Trade liefert Übersetzungen in über 180 Sprachen, mehrere Zielsprachen auch in einem Auftrag. Selbst für seltene Kombinationen finden wir den passenden Übersetzer.

Muttersprachler prüfen und lektorieren jede Fassung, damit Ihre Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer eigenen Sprache klar verstehen.

Fachbereiche

Erfahrene Fachübersetzer und gleiche Terminologie in jedem Text

AGB sind juristische Texte, deshalb arbeiten bei uns Übersetzer daran, die ihr Fach seit vielen Jahren kennen. Sie wählen, wer vorübersetzt: im Standard eine KI-Übersetzung, als Zusatz ein Fachübersetzer. In beiden Fällen liest und korrigiert ein erfahrener Übersetzer die juristische Übersetzung.

Eine zweite Person prüft jede Übersetzung, und Translate-Trade ist dreifach zertifiziert. Mit Terminologiemanagement und Translation Memory bleiben Ihre Begriffe im Shop, in AGB, Datenschutzerklärung und Mails an Kunden gleich.

Im Online-Kundenportal laden Sie Dateien hoch, geben jede Übersetzung frei und sehen Terminologie und Translation Memory ein.

Preise

Ihr Festpreis steht vorab, das Angebot kommt in 24 Stunden

Die Übersetzung Ihrer AGB kostet bei Translate-Trade ab 0,12 € pro Wort für Firmenkunden und ab 39 € pro Seite für Privatkunden. Der Preis hängt vom Umfang Ihrer AGB, vom Fachgebiet und vom Lieferdatum ab, bei Eile kommt ein Aufschlag dazu. Alle Übersetzungspreise stehen auf unserer Preisseite.

Im Angebot nennen wir Ihnen einen Festpreis für Ihre AGB-Übersetzung. Dieser Preis gilt, nach der Bestellung kommen keine weiteren Kosten dazu.

Das Angebot gilt bis zu dem Datum, das darin steht. Ihr persönliches Angebot für Ihre Übersetzung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage.

DokumentPreis
Vertrag3.000 Wörter, Fachübersetzungab 360 €
Website8.000 Wörter, Fachübersetzungab 960 €
Handelsregisterauszug2 Seiten, beglaubigtab 78 €
Marketingtext1.000 Wörter, Fachübersetzungab 120 €

Rechenbeispiele zzgl. USt., Englisch ↔ Deutsch

Alle Übersetzungspreise

Geprüft und abgesichert

Zertifiziert, DSGVO-konform, in jedem gängigen Dateiformat

Vom Zertifikat bis zum Dateiformat: So sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei uns gut aufgehoben.

Geprüft und zertifiziert

Regelmäßig auditiert von einer unabhängigen Stelle.

  • ISO9001
  • ISO17100
  • ISO18587
Datenschutz

DSGVO-konform

Verarbeitung nach EU-Datenschutzrecht

Für Ihre ISO-Audits

Qualitätsprotokoll zu jeder Lieferung

Zu jeder Lieferung ein Qualitätsprotokoll: Es belegt den ISO-Prozess und dient als Nachweis für Ihre nächste ISO-Zertifizierung.

Ihre Datei, Ihr Format

Von Word bis InDesign, von .pdf bis .xml: Wir bearbeiten eine Vielzahl an Dateiformaten, und das ohne Zusatzkosten.

Von Word bis InDesign: Wir bearbeiten eine Vielzahl an Dateiformaten.

  • DOCX
  • PDF
  • HTML
  • JSON
  • PO
  • XLIFF
  • CSV
  • XML
  • PHP
  • RTF
  • TXT
  • ODT
  • MD
  • YAML
  • DOCX
  • PDF
  • HTML
  • JSON
  • PO
  • XLIFF
  • CSV
  • XML
  • PHP
  • RTF
  • TXT
  • ODT
  • MD
  • YAML

Kundenstimmen

Bewertungen von echten Kunden

4,9/5

Basierend auf 140+ Bewertungen auf Trustpilot und Google

In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung

  1. Schritt 1: Kostenloses Angebot erhalten

    Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online: Sprachen wählen, Dokumente hochladen, kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden; wenn es schnell gehen muss, als Express-Übersetzung auch über Nacht.

  2. Schritt 2: Übersetzung und Lektorat

    Eine KI übersetzt vor, ein Fachübersetzer überarbeitet jeden Satz im Post-Editing, eine zweite Fachperson prüft im Lektorat. Ihre Terminologie und Ihr Translation Memory sorgen dafür, dass Fachbegriffe in jedem Projekt gleich bleiben.

  3. Schritt 3: Lieferung der Übersetzung

    Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder im LANI-Kundenportal, wo alle Projekte, Versionen und Freigaben an einem Ort liegen. Jede Lieferung kommt mit Qualitätsprotokoll: Als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 17100 dokumentieren wir jeden Schritt, damit Sie bei Audits den Nachweis haben.

Kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung

Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Festpreis vorab
Kostenloses Angebot erhalten

Was Onlinehändler und Dienstleister vor dem Auftrag fragen

Hier beantworten wir sieben Fragen, die vor einer AGB-Übersetzung oft noch offen sind.

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht, ein rein deutscher Onlineshop braucht meist keine zweite Sprachfassung. Nach Art. 6 Abs. 7 Richtlinie 2011/83/EU darf jedes EU-Land Sprachvorgaben für Verbraucherinformationen selbst regeln. Für weitere Shopsprachen können Sie bei uns Ihre AGB übersetzen lassen, geprüft von muttersprachlichen Übersetzern.

Die AGB-Übersetzung berechnen wir für Firmen ab 0,12 € pro Wort, für Privatkunden ab 39 € pro Seite. Den Betrag bestimmt dann vor allem der Umfang Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Oft ja, denn mit englischen AGB erreichen Sie bereits viele internationale Kunden. Danach empfiehlt es sich, in die Sprachen Ihrer wichtigsten Absatzmärkte zu übersetzen.

Meist genügt für AGB eine juristische Fachübersetzung, eine beglaubigte brauchen Sie nur auf Verlangen einer Behörde oder eines Gerichts. Ein Gericht kann eine solche Übersetzung nach § 142 Abs. 3 Satz 1 ZPO anordnen. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland anerkannt.

Die englische Übersetzung der AGB gibt nur den Inhalt wieder, über die Wirksamkeit entscheidet das anwendbare Recht. Zielt Ihr Shop auf das Land eines Verbrauchers, gilt laut Art. 6 Rom-I-Verordnung dessen zwingendes Verbraucherrecht. Ob Klauseln und Datenschutzerklärung im Zielland passen, prüft ein Anwalt.

Als Richtwert übersetzt ein Fachübersetzer etwa 300 Normzeilen pro Werktag. Dokumente mit bis zu 10 Seiten liefern wir teilweise noch am selben Tag. Eilaufträge übersetzen wir gegen Aufschlag.

Zum Verstehen ja, für die Veröffentlichung Ihrer AGB nein. Maschinen übersetzen feste juristische Begriffe und mehrdeutige Klauseln nicht zuverlässig in die Rechtssprache des Ziellands.