1. Welche Texte aus der Chemie brauchen eine Übersetzung?
In der Chemie ist Sprache ein Teil der Produktsicherheit. Ein falsch übersetzter Gefahrenhinweis oder ein abweichender Stoffname im Sicherheitsdatenblatt gefährdet die Menschen, die mit Ihrem Produkt arbeiten. Er kann Sie auch den Marktzugang kosten, denn REACH und CLP legen fest, in welcher Sprache Sicherheitsdatenblatt und Etikett im Lieferland stehen.
Ein allgemeiner Übersetzer reicht dafür nicht, es braucht einen Fachübersetzer. Viele Sätze haben in jeder Amtssprache einen amtlichen Wortlaut, und für Stoffnamen gilt in allen Unterlagen eine einheitliche Terminologie. Eine Übersetzung für die Chemie ist deshalb immer eine Fachübersetzung: Sie folgt festen Formulierungen, statt frei umzuschreiben.
Welche Unterlagen dazugehören, hängt von Ihrem Produkt und Ihren Märkten ab. Typisch sind zum Beispiel:
- Sicherheitsdatenblätter nach REACH mit ihren Anlagen.
- Etiketten und Verpackungstexte mit GHS-Kennzeichnung.
- Technische Merkblätter und Produktinformationen.
- Betriebsanweisungen für die Beschäftigten im Werk.
- Patente, Studien und Prüfberichte aus der Forschung.
Für Betriebsanweisungen verlangt § 14 der Gefahrstoffverordnung eine Fassung „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache“. Arbeiten in Ihrem Betrieb viele Menschen mit einer anderen Muttersprache, ist eine Übersetzung daher oft der einfachste Weg zu dieser verständlichen Fassung.
Dass so viele Sprachen zusammenkommen, liegt am Export der Chemiebranche. Die chemische Industrie in Deutschland setzte 2024 ohne Pharma 163,4 Mrd. € um, davon 101,6 Mrd. € im Ausland. Diese Zahlen nennt der VCI auf Basis von Daten von Destatis und VCI. Laut Destatis waren chemische Erzeugnisse 2024 nach Kraftwagen und Maschinen das drittwichtigste Exportgut Deutschlands.
Mehr als die Hälfte der Ausfuhr bleibt in der EU: 57,7 % gingen 2024 laut VCI in andere Mitgliedstaaten. Wichtigstes Einzelziel waren die Niederlande mit 8,3 %, danach folgten Frankreich, Belgien, Polen und Italien. Für Lieferungen in die Niederlande hilft unser Übersetzungsbüro Niederländisch, für den polnischen Markt unser Übersetzungsbüro Polnisch.
Außerhalb der EU sind laut VCI vor allem die USA, China, Großbritannien und die Türkei wichtige Ziele. Englisch ist die Sprache, die wir am häufigsten übersetzen; dafür steht unser Übersetzungsbüro Deutsch-Englisch. Für China arbeitet unser Übersetzungsbüro Deutsch-Chinesisch, und Unterlagen türkischer Partner übersetzt unser Übersetzungsbüro Türkisch-Deutsch.
So bekommen Sie bei uns die Chemie-Übersetzung in alle Sprachen Ihrer Lieferländer und stimmen Termine und Begriffe nur einmal ab statt mit mehreren Büros. Das zählt vor allem, wenn ein Sicherheitsdatenblatt in mehreren Sprachen gleichzeitig fertig sein muss.
2. Sicherheitsdatenblätter nach REACH übersetzen: Was die Amtssprache verlangt
Ihr Sicherheitsdatenblatt braucht für jedes Lieferland die passende Sprache. Nach Art. 31 Abs. 5 REACH steht es in einer Amtssprache des Mitgliedstaats, in dem Sie den Stoff oder das Gemisch in Verkehr bringen, also auf den Markt bringen. Das gilt, sofern dieser Staat nichts anderes bestimmt. Für Deutschland ist das Deutsch, wie die TRGS 220 festhält.
Unter REACH folgt die Sprache damit dem Lieferland, nicht Ihrem Firmensitz. Wer nach Frankreich liefert, braucht ein französisches Sicherheitsdatenblatt, etwa von unserem Übersetzungsbüro Französisch. Für Italien hilft unser Übersetzungsbüro Deutsch-Italienisch, für Spanien unser Übersetzungsbüro Spanisch. Verantwortlich ist dabei der jeweilige Lieferant. Holt ein belgischer Abnehmer die Ware bei Ihnen ab und kennen Sie das Zielland nicht, liefert er als nächster Lieferant die Fassung in einer Amtssprache seines Marktes.
Fehlt in Deutschland die vorgeschriebene Sprache, kann das nach § 26 ChemG ein Bußgeld von bis zu 10.000 € nach sich ziehen.
Aufbau in 16 Abschnitten nach Anhang II
Die Gliederung Ihres Sicherheitsdatenblatts bleibt in jeder Sprache erhalten. Anhang II der REACH-Verordnung legt in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878 16 feste Abschnitte fest. Sie reichen von Abschnitt 1, der Bezeichnung des Stoffs oder Gemischs und des Unternehmens, bis Abschnitt 16, Sonstige Angaben.
Wer das Sicherheitsdatenblatt übersetzen lässt, behält Nummern und Reihenfolge. So finden Anwender in jedem Land dieselbe Angabe an derselben Stelle, etwa die Einstufung nach GHS in Abschnitt 2 oder die Erste-Hilfe-Maßnahmen in Abschnitt 4. Abschnitt 14 nennt den Transport je Verkehrsträger mit UN-Nummer, Abschnitt 15 nationale Rechtsvorschriften. Abschnitt 16 gibt H- und P-Sätze, die vorher nur als Code stehen, im vollen Wortlaut wieder. Woher dieser Wortlaut kommt, erklären wir weiter unten bei den Etiketten.
Nach REACH erstellt eine „sachkundige Person“ das Blatt. Bei jeder Revision steht auf Seite 1 der Vermerk „Überarbeitet am“, und auch diesen Vermerk braucht jede Sprachfassung.
Expositionsszenarien in der Anlage
Muss ein Lieferant für einen Stoff einen Stoffsicherheitsbericht erstellen, legt er dem Sicherheitsdatenblatt die Expositionsszenarien als Anlage bei (Art. 31 Abs. 7 REACH). Ein Expositionsszenario beschreibt, unter welchen Bedingungen ein Stoff sicher verwendet werden kann, zum Beispiel mit welcher Schutzausrüstung.
Nachgeschaltete Anwender im Sinne von REACH, also Kunden, die den Stoff weiterverwenden, übernehmen diese Angaben in ihre eigenen Unterlagen. Weil die Anlage zum Sicherheitsdatenblatt gehört, braucht sie dieselbe Sprache wie das Blatt selbst. In der Praxis heißt das Paket oft „erweitertes Sicherheitsdatenblatt“; das ist ein Begriff aus der Fachsprache, nicht aus der Verordnung.
3. Etiketten nach CLP: H- und P-Sätze im amtlichen Wortlaut

Gefahrenhinweise darf ein Fachübersetzer nicht umformulieren. Nach der CLP-Verordnung lauten die H-Sätze wie in Anhang III und die P-Sätze wie in Anhang IV Teil 2 (Art. 21 und 22 Abs. 4 CLP). H-Sätze beschreiben die Gefahr, P-Sätze sagen, wie man sich schützt.
Diese Anhänge erscheinen in jeder Sprachfassung im Amtsblatt der EU. Bei den H- und P-Sätzen übernimmt der Übersetzer den amtlichen Wortlaut der Zielsprache, auf dem Etikett genauso wie im Sicherheitsdatenblatt nach REACH. Ein Beispiel: H225 lautet auf Deutsch „Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.“ Für jede andere Amtssprache gibt es dafür genau eine amtliche Fassung.
CLP ist die Umsetzung des GHS in der EU, des Global Harmonisierten Systems der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Deshalb tragen die Sätze in allen Sprachen dieselben Nummern aus dem GHS, während der Text in jeder Sprache fest vorgegeben ist.
Signalwort, Piktogramme und Gefahrenhinweise
Das GHS-Etikett steht in der oder den Amtssprachen des Lieferlands, sofern dieses nichts anderes bestimmt. Mehrere Sprachen auf einem Etikett sind erlaubt, wenn in allen dieselben Angaben stehen und diese nach Sprachen gruppiert sind (Art. 17 Abs. 2 und Art. 32 CLP). Für die Kennzeichnung nach CLP braucht das Etikett in der Zielsprache unter anderem:
- das Signalwort, also „Gefahr“ oder „Achtung“.
- die Gefahrenhinweise als H-Sätze im amtlichen Wortlaut.
- die Sicherheitshinweise als P-Sätze, höchstens sechs, außer die Gefahren verlangen mehr (Art. 28 Abs. 3 CLP).
- die Namen der Stoffe, die für die Einstufung maßgeblich sind.
Die GHS-Piktogramme selbst sind Symbole ohne Text und bleiben in jeder Sprache gleich. Seit 1. Juli 2026 sind außerdem Faltetiketten mit einem Sprachenkürzel je Sprachblock und digitale Etiketten geregelt. Beim digitalen Etikett darf die Sprachwahl nicht vom Standort abhängen: Wie bei einer guten Website-Übersetzung wählt der Nutzer die Sprache selbst.
Mindestschrift und Platz im Layout
Ab 1. Januar 2027 schreibt die Änderung der CLP-Verordnung durch die Verordnung (EU) 2024/2865 eine Mindestschrift für die Kennzeichnung vor. Die x-Höhe, also die Höhe eines kleinen x, reicht je nach Packung von 1,2 mm bei bis zu 0,5 l bis 2,0 mm bei mehr als 50 l. Der Zeilenabstand beträgt mindestens 120 %.
Übersetzungen laufen oft länger als der deutsche Text. Auf kleinen Gebinden wie Flaschen oder Kanistern wird der Platz für die GHS-Kennzeichnung dann knapp, vor allem bei mehreren Sprachen. Planen Sie Sprachen und Gestaltung deshalb früh zusammen; Hinweise dazu finden Sie unter Layout der fertigen Übersetzung.
4. Fachübersetzer für Chemie: So prüft Translate-Trade jede Lieferung
Bei uns arbeiten Fachübersetzer mit langjähriger Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet an Ihren Unterlagen, und eine zweite Person prüft jede Übersetzung. Bei jeder Chemie-Übersetzung ist diese Prüfung entscheidend: Ein vertauschter Stoffname oder ein abgeschwächter Gefahrenhinweis fällt beim zweiten Lesen auf, bevor er auf ein GHS-Etikett gelangt.
Den passenden Fachübersetzer für Ihr Thema und Ihre Zielsprache wählen wir aus einem Netzwerk von über 3.000 Übersetzern. Als Übersetzungsagentur können wir so viele Sprachen zugleich besetzen. Wir übersetzen seit 1991; für wen wir arbeiten, zeigen die Referenzen unseres Übersetzungsbüros.
Muttersprachler und Vier-Augen-Prinzip bei Translate-Trade
Muttersprachler der Zielsprache prüfen und lektorieren jede Übersetzung, und bei uns liest immer eine zweite Person gegen: das Vier-Augen-Prinzip. In einem Chemie-Text gleicht sie etwa die Gefahren- und Sicherheitshinweise nach GHS mit dem amtlichen Wortlaut der Zielsprache ab. Sie achtet darauf, dass Stoffnamen in allen Unterlagen derselben Terminologie folgen und CAS- und UN-Nummern unverändert bleiben.
Vor dieser Prüfung übersetzt eine Maschine Ihren Text, danach bearbeitet ein Fachübersetzer den Entwurf Satz für Satz. Dieses Verfahren heißt Post-Editing. Die Norm dafür ist ISO 18587, und zusammen mit ISO 9001 und ISO 17100 sind wir ein dreifach zertifiziertes Übersetzungsbüro.
Qualitätsprotokoll und Normen für Ihr Audit
Zu jeder Lieferung bekommen Sie von uns ein Qualitätsprotokoll. Es belegt, dass die Übersetzung unseren zertifizierten ISO-Prozess durchlaufen hat. In Ihren eigenen ISO-Audits können Sie es als Nachweis vorlegen.
Eine bestimmte Übersetzungsnorm schreibt das Chemikalienrecht nicht vor. In REACH, CLP und der Änderungsverordnung (EU) 2024/2865 kommen ISO 17100 und ISO 18587 nicht vor. Die Normen regeln den Übersetzungsdienstleister, nicht das Sicherheitsdatenblatt nach REACH, und die Verantwortung für den Inhalt bleibt bei Ihnen als Lieferant.
Ein Qualitätsnachweis ist damit eine Frage der Auswahl, nicht des Gesetzes. Das Protokoll macht diese Auswahl im Audit nachvollziehbar. Hat Ihr Qualitätsmanagement vor der Vergabe Fragen zu unserem Ablauf nach ISO 17100 oder zur Vertraulichkeit, sprechen Sie uns gern an.
5. Gleiche Stoffnamen in jeder Übersetzung, Betriebsgeheimnisse in sicheren Händen
Derselbe Stoff muss in jeder Chemie-Übersetzung gleich heißen, ob im Datenblatt, auf dem Etikett oder im Handbuch. Die CLP-Verordnung verlangt in Art. 18 Abs. 1, dass der Name auf dem Etikett dem Namen im Sicherheitsdatenblatt entspricht, und zwar in jeder Sprache. Weicht eine Sprachfassung ab, passen Kennzeichnung und Datenblatt nicht mehr zusammen.
Nicht alles wird dabei übersetzt. Nummern, die einen Stoff eindeutig bezeichnen, sind sprachunabhängig und bleiben stehen; die Benennungen dazu übersetzen wir.
| Angabe | In der Übersetzung |
|---|---|
| CAS-, EG-, Index- und REACH-Registrierungsnummer | bleiben unverändert |
| UN-Nummer für den Transport | bleibt unverändert |
| Chemische Bezeichnung des Stoffs | wird übersetzt, mit gleicher Terminologie überall |
| H- und P-Sätze | amtlicher Wortlaut der Zielsprache |
Für jede Sprachfassung gilt außerdem Anhang II REACH: Das Sicherheitsdatenblatt soll „einfach, klar und präzise“ formuliert sein. Fachjargon, Akronyme und Abkürzungen sind zu vermeiden, und Abschnitt 16 enthält einen Schlüssel der verwendeten Abkürzungen.
Damit das über viele Revisionen so bleibt, pflegen wir für Firmenkunden ein Translation Memory, also einen Speicher aller schon übersetzten Sätze, und eine einheitliche Terminologie über alle Sprachen. Unser Terminologiemanagement hält Ihre Stoffnamen und Fachbegriffe gleich. Bei einer Revision findet unsere Übersetzungstechnologie frühere Sätze wieder, sodass jede neue Fassung eines Sicherheitsdatenblatts gleich lautet.
Kundenportal für Begriffe und Dateien
Ihre Begriffe können Sie jederzeit selbst einsehen. In unserem Online-Kundenportal laden Firmenkunden Dateien hoch, geben Übersetzungen frei und sehen Terminologie und Translation Memory ein. Wer in Ihrem Haus wissen will, wie ein Stoff auf Polnisch oder Englisch heißt, schlägt es dort in der Terminologie nach.
Datenschutz und Informationssicherheit
Rezepturen und Verfahren sind Betriebsgeheimnisse. Ein Sicherheitsdatenblatt mit seinen Angaben zur Zusammensetzung oder eine Patentanmeldung verrät oft viel über eine vertrauliche Rezeptur. Deshalb behandeln wir solche Unterlagen vertraulich.
Wir arbeiten DSGVO-konform. Translate-Trade arbeitet nach ISO/IEC 27001. Wie wir vertrauliche Dateien schützen, lesen Sie auf unserer Seite zur Datensicherheit bei Übersetzungen. Braucht Ihre Rechtsabteilung vorab Einzelheiten zur Vertraulichkeit, fragen Sie uns gern.
6. Patente, Studien, Verfahrensanweisungen: weitere Unterlagen der Chemie

Neben Sicherheitsdatenblatt nach REACH und Etikett nach CLP entstehen in der Chemiebranche viele weitere Dokumente, und auch diese übersetzen wir. Sie reichen von der Patentanmeldung im Labor über die Verfahrensanweisung im Werk bis zum Liefervertrag im Vertrieb. Ein großer Teil der deutschen Chemie-Ausfuhr sind Fein- und Spezialchemikalien, und viele Produkte bringen viele Unterlagen mit sich.
Forschung und Entwicklung: Berichte und Fachartikel
In Forschung und Entwicklung entstehen zum Beispiel Patente, Studien und Fachartikel, für die Registrierung nach REACH außerdem toxikologische und ökotoxikologische Berichte sowie Bewertungsberichte. Dazu kommt der Stoffsicherheitsbericht, den REACH in Art. 14 für bestimmte Stoffe verlangt. In diesen Texten müssen Messwerte, Einheiten und Prüfmethoden ebenso genau stimmen wie Stoffnamen und Terminologie.
Bei Patenten kommt eine eigene Sorgfalt dazu, und bis zur Veröffentlichung ist die Anmeldung vertraulich. Die Patentansprüche legen fest, was geschützt ist, und ein ungenau übersetzter Anspruch kann den Schutz im Ausland schmälern. Deshalb bleibt die Übersetzung hier eng am Original, auch wenn der Satz dadurch sperriger wird als in einem Werbetext.
Nicht jeder Text muss übersetzt werden. Schreiben Ihre Forscher einen Fachartikel selbst auf Englisch, prüft unser Lektorat und Korrektorat Sprache, Grammatik und Rechtschreibung. Für Gespräche mit einem Partnerlabor, ein Audit beim Kunden oder einen Werksbesuch bieten wir außerdem Dolmetscherdienste an.
Produktion und angrenzende Fachgebiete
Baut Ihr Unternehmen ein Werk im Ausland auf, braucht die Belegschaft dort vertrauliche Rezepturen, Herstellungs- und Verfahrensanweisungen und die Prozessdokumentation in ihrer Sprache. Nur wer jeden Schritt versteht, hält Temperaturen, Mengen und Reihenfolgen genau ein. Für eine neue Produktionsanlage können Sie bei uns die technische Dokumentation übersetzen lassen.
Auch die Geräte im Labor und in der Abfüllung brauchen verständliche Anleitungen. Für Laborgeräte und Abfüllanlagen sorgt die Übersetzung der Bedienungsanleitung dafür, dass Bedienung und Warnhinweise vor Ort verstanden werden. Geht es um Anlagen jenseits der Chemie, etwa Pumpen oder Steuerungen, helfen unsere technischen Übersetzungen.
Im Vertrieb kommen zum Beispiel Analysezertifikate, Broschüren sowie Liefer- und Lizenzverträge dazu. Ein Lizenzvertrag über ein Verfahren oder eine vertrauliche Rezeptur legt fest, was Ihr Partner nutzen darf. Wenn Sie einen solchen Vertrag übersetzen lassen, muss die Fassung die Rechtssprache des Ziellands treffen. Darauf achten wir bei jeder juristischen Übersetzung.
Broschüren sollen in jedem Markt überzeugen. Bei der Übersetzung von Werbetexten verwenden wir für Ihre Produkte dieselbe Terminologie wie in den technischen Unterlagen, damit Werbung und Datenblatt nicht auseinanderlaufen.
Viele Unternehmen der chemischen Industrie liefern auch an Pharma oder Medizintechnik. Arzneimittel und Beipackzettel gehören bei uns zu den pharmazeutischen Übersetzungen. Medizinprodukte und Desinfektionsmittel übersetzen wir als medizinische Übersetzung.
So bekommen Sie alle Unterlagen von uns, auch wenn sie mehrere Fachgebiete berühren. Schicken Sie uns gern gesammelt, was ansteht; wir ordnen jedes Dokument dem passenden Fachgebiet zu.
7. Wann ist Ihre Chemie-Übersetzung fertig, und in welchem Format?
Als Richtwert gelten bei uns etwa 300 Normzeilen pro Werktag. Dokumente bis zu 10 Seiten liefern wir teilweise noch am selben Tag. Für eine Markteinführung lohnt es sich trotzdem, Ihre Unterlagen früh übersetzen zu lassen, vor allem wenn mehrere Sprachen zum selben Termin fertig sein müssen.
In der Chemie kommen nach der Markteinführung Revisionen. Gibt es neue Erkenntnisse, wird das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich aktualisiert und geht an alle Abnehmer der letzten zwölf Monate (Art. 31 Abs. 9 REACH). Das betrifft jede ihrer Sprachen, oft mit kurzer Frist; die Terminologie der ersten Fassung nutzen wir dabei weiter. Ist eine Revision dringend, bieten wir eine Express-Übersetzung gegen Aufschlag an.
GHS-Etiketten und Sicherheitsdatenblätter liegen oft als Layout- oder Tabellendatei vor. Sie können uns jedes gängige Dateiformat oder ein PDF schicken. Schicken Sie bearbeitbare Dateien, bekommen Sie die Übersetzung im passenden Format zurück. Nicht bearbeitbare Formate wandeln Sie bitte vorher um, etwa eine InDesign-Datei von .indd in .idml.
Haben Sie mehrere Unterlagen, schicken Sie sie gern gesammelt; wie das geht, lesen Sie unter Dokumente übersetzen lassen. Für ein genaues Angebot helfen uns diese Angaben:
- Lieferländer und Sprachen.
- Umfang, etwa Seiten oder Dateien.
- Ihr Termin, zum Beispiel die geplante Markteinführung.
- Vorhandene Terminologie oder frühere Übersetzungen.
Fragen Sie beglaubigte Übersetzungen für Registrierungs- oder Vertragsunterlagen gleich mit an, dann planen wir sie im Angebot mit ein. Ihr Angebot für eine professionelle Übersetzung bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen, Rezepturen eingeschlossen; wir behandeln alles vertraulich und sagen Ihnen vorab, bis wann alle Sprachfassungen fertig sind.
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