Zum Inhalt

Patent­übersetzung

Ihr Patent Wort für Wort, mit Technik und Recht im Blick

Translate-Trade übersetzt Patentschriften und Patentanmeldungen für Patentanwaltskanzleien und Patentabteilungen mit technischer und juristischer Präzision. Ihre Patente bearbeiten Übersetzer mit langjähriger Erfahrung im Fachgebiet, und eine zweite Person prüft jede Patentübersetzung. Ein Angebot mit verbindlichem Festpreis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.

  • Angebot in 24 h
  • Festpreis vorab
  • Erfahrung seit 1991

4,9 von 5 Sternen

Aus 140+ Bewertungen

Entwicklerteam in einer Werkstatt mit 3D-Druckern, eine lachende Frau in Pink schaut zu einem Kollegen, auf dem Laptop ist ein technisches Modell zu sehen
Drei lachende Kolleginnen und Kollegen besprechen Unterlagen an einem Laptop in einem hellen Besprechungsraum
  • Zertifiziert nach ISO 17100
  • Zertifiziert nach ISO 9001
  • Zertifiziert nach ISO 18587
  • Arbeit nach ISO 27001

Diese Kunden vertrauen bereits auf Translate-Trade

1. Patent­übersetzung: Warum jedes Wort in den Ansprüchen zählt

Metallbauteil auf einer technischen Zeichnung mit Maßangaben, Merkmale einer Erfindung

Eine Patentübersetzung verbindet die Übersetzung juristischer Texte mit technischen Übersetzungen. Sie gibt die technischen Merkmale genau wieder und wahrt die Schutzrechte Ihrer Anmeldung, deshalb verlangt die Übersetzung von Patenten juristische Präzision.

Aufbau von Patentschriften: Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung

Jede Patentschrift hat vier Teile, die der Patentübersetzer alle überträgt:

  • Die Beschreibung erklärt die Erfindung, ähnlich wie eine technische Dokumentation.
  • Die Patentansprüche legen fest, was geschützt ist.
  • Die Zusammenfassung gibt Prüfern und Lesern einen kurzen Überblick.
  • Die Zeichnungen zeigen Aufbau und Funktion, ergänzt durch kurze Zeichnungstexte.

„Umfassend“ oder „bestehend aus“: Ein Wort ändert den Schutz

Nach Art. 69 Abs. 1 EPÜ bestimmen die Patentansprüche den Schutzbereich; Beschreibung und Zeichnungen dienen nur ihrer Auslegung. Die Prüfungsrichtlinien des Europäischen Patentamts unterscheiden: „umfassend“ lässt weitere Merkmale zu, „bestehend aus“ schließt sie aus.

Ein Beispiel aus Übersetzungen für die Chemie: Eine Zusammensetzung „bestehend aus“ A und B schützt kein Produkt mit zusätzlichem Stoff C.

2. Validierung europäischer Patente: Welches Amt verlangt was?

Welche Patentübersetzung ein Patentamt verlangt, hängt vom Schritt Ihrer Anmeldung ab: Validierung, Einheitspatent oder nationale Phase.

Londoner Übereinkommen und Einheitspatent

Seit 1. Mai 2008 gilt das Londoner Übereinkommen (Art. 65 EPÜ) mit 23 Vertragsstaaten. Staaten mit einer EPA-Amtssprache als Landessprache, darunter Deutschland, verzichten bei der Validierung auf eine Patentübersetzung. Andere verlangen für die nationale Validierung höchstens die Ansprüche in ihrer Sprache.

Staaten ohne Beitritt, etwa Spanien, Italien und Polen, können laut EPA binnen 3 Monaten nach dem Erteilungshinweis die Übersetzung Ihres Patents verlangen. Dafür liefern wir eine Übersetzung ins Spanische, eine Übersetzung ins Italienische oder Übersetzungen Deutsch-Polnisch.

Beim Einheitspatent (seit 1. Juni 2023) ist in der Übergangszeit eine vollständige Patentübersetzung beizufügen, je nach Verfahrenssprache ins Englische oder in eine andere EU-Amtssprache.

Nationale Phase nach PCT: Fristen im Blick

In der nationalen Phase einer internationalen Patentanmeldung nach PCT verlangen DPMA und EPA die Patentübersetzung spätestens 31 Monate nach dem Prioritätstag. Nennen Sie uns die Frist in der Anfrage, dann plant Translate-Trade Ihren Patentübersetzer danach ein.

3. Wer bei Translate-Trade Ihre Patente übersetzt und prüft

Zwei Fachleute in weißen Kitteln arbeiten im hellen Labor an einem Messgerät und einem Computer

Bei Translate-Trade übersetzt ein Patentübersetzer aus dem Fachgebiet Ihrer Patente, und eine zweite Person prüft die technische und juristische Richtigkeit.

Patentübersetzer mit Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet

Jede Patentanmeldung gehört zu einem Technikgebiet der Internationalen Patentklassifikation (IPC). Die Fassung IPC 2026.01 hat laut DPMA 8 Sektionen von A bis H, etwa C für Chemie und Hüttenwesen, und 79.350 Gruppen. Dieses Gebiet bestimmt die technischen Fachbegriffe Ihrer Patentschrift.

Deshalb arbeiten bei uns Patentübersetzer mit langjähriger Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet, zum Beispiel Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie oder Biotechnologie. So wird jede Patentübersetzung eine echte Fachübersetzung: Der Übersetzer versteht die Technik Ihres Patents.

Übersetzung von Patenten: Prüfung durch eine zweite Person

Nach dem Patentübersetzer prüft eine zweite Person jede Übersetzung von Patenten darauf, ob technische Angaben und der juristische Wortlaut der Ansprüche stimmen. Zur Qualitätssicherung bekommt jede Lieferung ein Qualitätsprotokoll, das Ihrer Patentabteilung als Nachweis für ihre ISO-Audits dient. Als dreifach zertifiziertes Übersetzungsbüro sind wir nach ISO 9001, ISO 17100 und ISO 18587 zertifiziert.

Unser Ablauf ist eine KI-Übersetzung mit Post-Editing: Die Maschine liefert den Entwurf, der Patentübersetzer bearbeitet ihn Satz für Satz. Hat Ihre Patentanwaltskanzlei einen Text selbst in der Zielsprache verfasst, genügt unser Lektorat und Korrektorat.

4. Patentfamilie und Folgeanmeldungen: Begriffe, die überall gleich bleiben

Eine Patentfamilie umfasst alle Anmeldungen zu derselben Erfindung in verschiedenen Ländern, und jede Patentübersetzung dieser Familie braucht dieselben technischen und juristischen Fachbegriffe.

Prioritätsanmeldung, Folgeanmeldungen und Länderfassungen

Beim EPA muss der Prioritätsbeleg, also die Abschrift der früheren Anmeldung, nur auf Aufforderung übersetzt werden. Stattdessen genügt die Erklärung, dass die europäische Patentanmeldung eine vollständige Übersetzung der früheren ist (Regel 53 Abs. 3 EPÜ). Fehlt beides, erlischt der Prioritätsanspruch.

Mit Translation Memory und Terminologiemanagement sichern wir die Konsistenz Ihrer Fachbegriffe über alle Sprachen. Jeder Patentübersetzer sieht so, wie ein technischer Begriff in Ihrer Patentfamilie bisher lautet.

Das zählt in jedem technischen Fachgebiet, in der Chemie ebenso wie bei pharmazeutischen Übersetzungen, etwa für einen Wirkstoffnamen.

Kundenportal: Terminologie einsehen und Freigaben erteilen

Im Kundenportal unserer Übersetzungsplattform behalten Firmenkunden ihre Patente und Dokumente im Blick:

  • Dateien hochladen.
  • Übersetzungen freigeben.
  • Terminologie und Translation Memory einsehen.

So arbeitet jeder Übersetzer Ihrer nächsten Patentanmeldung mit der Terminologie, die Sie schon freigegeben haben. Für eine Erfinderbesprechung oder eine mündliche Verhandlung fragen Sie uns gern nach einem Dolmetscher.

Text überspringen

Unsere Übersetzungs­leistungen für Patente

Sprachen

Sprachen für jedes Schutzland, geprüft von Muttersprachlern

Das Europäische Patentamt arbeitet in drei Amtssprachen: Deutsch, Englisch und Französisch. Reichen Sie eine Anmeldung in einer anderen Sprache ein, muss die Patentübersetzung in eine Amtssprache binnen zwei Monaten folgen (Art. 14 EPÜ).

Translate-Trade liefert die Übersetzung Ihrer Patente in über 180 Sprachen, aus dem Deutschen und ins Deutsche. Die Sprachen folgen Ihren Schutzländern, etwa mit der Übersetzung ins Englische, unserer häufigsten Sprache. Dazu kommen etwa Übersetzungen Französisch-Deutsch und eine Übersetzung Deutsch-Chinesisch für Asien.

Auch für seltene Kombinationen finden wir den passenden Übersetzer. Jede Patentübersetzung prüfen und lektorieren Muttersprachler.

Dokumentenübersetzung

Alle Dokumente Ihrer Anmeldung, vertraulich schon vor der Offenlegung

Für die Übersetzung Ihrer Patente schicken Sie uns alle Dokumente Ihres Verfahrens: Patentschrift, Patentansprüche, Prioritätsunterlagen, Prüfbescheid oder Office Action und Entgegenhaltungen aus einem Einspruch. Weitere Amtsbescheide übernehmen wir als Übersetzung offizieller Dokumente.

Auch Zeichnungen gehören dazu, denn das EPA erlaubt darin nur wenige kurze Schlüsselwörter, die sich durch eine Übersetzung ersetzen lassen. Verlangt das deutsche Patentamt eine beglaubigte Fassung, liefern wir eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.

Für die Vertraulichkeit Ihrer Patentanmeldung bis zur Offenlegung arbeitet Translate-Trade DSGVO-konform und nach ISO/IEC 27001.

Preise

Kosten im Voraus kennen: Festpreis ab 0,12 € pro Wort

Die Kosten Ihrer Patentübersetzung hängen von drei Dingen ab: vom Umfang, vom Fachgebiet und vom gewünschten Liefertermin. Bei Patentübersetzungen ergibt sich das Fachgebiet aus dem Technikfeld des Patents, etwa Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie oder Biotechnologie.

Eine Patentübersetzung gibt es bei uns ab 0,12 € pro Wort, Dokumente übersetzen wir ab 39 € pro Seite. Unsere Übersicht der Übersetzungskosten zeigt, wie diese Faktoren den Preis bestimmen. Brauchen Sie den Text früher, liefern wir eine schnelle Übersetzung mit Eilaufschlag.

Jeden Preis, auch mit Eilaufschlag, nennen wir Ihnen vorab als verbindlichen Festpreis. Senden Sie uns Ihre Patentschrift, und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein persönliches Angebot für Ihre Übersetzung.

DokumentPreis
Handbuch10.000 Wörter, Fachübersetzungab 1.200 €
Datenblatt500 Wörter, Fachübersetzungab 60 €
Vertrag3.000 Wörter, Fachübersetzungab 360 €
Bedienungsanleitung2.000 Wörter, Fachübersetzungab 240 €

Rechenbeispiele zzgl. USt., Englisch ↔ Deutsch

Alle Übersetzungspreise

Gut zu wissen

Nachweise für Ihr Audit, Schutz für Ihre Erfindung

Vom Qualitätsprotokoll bis zum Datenschutz: Das zählt bei jeder Patentübersetzung, ob Patentschrift oder Anmeldung.

Für Ihre ISO-Audits

Qualitätsprotokoll zu jeder Lieferung

Zu jeder Lieferung ein Qualitätsprotokoll: Es belegt den ISO-Prozess und dient als Nachweis für Ihre nächste ISO-Zertifizierung.

Lisa Winkler und Martin Neuwirth bei der Arbeit
ISO 17100

Fachleute statt Zufall

Übersetzt und geprüft nach internationaler Norm.

Datenschutz

DSGVO-konform

Verarbeitung nach EU-Datenschutzrecht

Patentkürzel im Überblick

  • EPA (Europäisches Patentamt)
  • DPMA (Patent- und Markenamt)
  • PCT (internationale Anmeldung)
  • EPÜ (Patentübereinkommen)
  • IPC (Patentklassifikation)
  • EP (Europäisches Patent)

Kundenstimmen

Bewertungen von echten Kunden

4,9/5

Basierend auf 140+ Bewertungen auf Trustpilot und Google

In 3 Schritten zu Ihrer Übersetzung

  1. Schritt 1: Kostenloses Angebot erhalten

    Stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail oder direkt online: Sprachen wählen, Dokumente hochladen, kurz beschreiben, worum es geht. Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden; wenn es schnell gehen muss, als Express-Übersetzung auch über Nacht.

  2. Schritt 2: Übersetzung und Lektorat

    Eine KI übersetzt vor, ein Fachübersetzer überarbeitet jeden Satz im Post-Editing, eine zweite Fachperson prüft im Lektorat. Ihre Terminologie und Ihr Translation Memory sorgen dafür, dass Fachbegriffe in jedem Projekt gleich bleiben.

  3. Schritt 3: Lieferung der Übersetzung

    Sie erhalten die übersetzten Dateien per E-Mail, WeTransfer oder im LANI-Kundenportal, wo alle Projekte, Versionen und Freigaben an einem Ort liegen. Jede Lieferung kommt mit Qualitätsprotokoll: Als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach ISO 17100 dokumentieren wir jeden Schritt, damit Sie bei Audits den Nachweis haben.

Kostenloses Angebot für Ihre Übersetzung

Laden Sie Ihr Dokument hoch und erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Festpreis vorab
Kostenloses Angebot erhalten

Häufige Fragen zur Patent­übersetzung

Eine Patentübersetzung ist die professionelle Übersetzung einer Patentschrift oder Anmeldung in die Amtssprache. Verlangt wird sie etwa bei der Validierung eines europäischen Patents oder beim Eintritt einer PCT-Anmeldung in die nationale Phase. Patentübersetzer mit Erfahrung im jeweiligen Fachgebiet übersetzen, muttersprachliche Übersetzer prüfen und lektorieren.

Eine Patentübersetzung kostet ab 0,12 € pro Wort. Die genauen Kosten bestimmen Umfang und Fachgebiet, also wie lang Beschreibung und Ansprüche sind und aus welchem technischen Gebiet die Patentschrift stammt.

Als Richtwert übersetzen wir etwa 300 Normzeilen pro Werktag, eilige Patente gegen Aufschlag als Express. Für eine fremdsprachige nationale Anmeldung beim DPMA ist die deutsche Übersetzung binnen 3 Monaten fällig, bei Englisch oder Französisch binnen 12 Monaten.

Unsere Übersetzer übertragen Patentschriften und zugehörige Dokumente wie Prioritätsunterlagen in über 180 Sprachen, und Englisch ist die Sprache, die wir am häufigsten übersetzen.

Ihre unveröffentlichte Anmeldung bleibt bei uns vertraulich, denn Translate-Trade arbeitet DSGVO-konform und nach ISO/IEC 27001. Vertraulichkeit zählt, weil Patentanmeldungen erst 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag veröffentlicht werden (Art. 93 EPÜ, § 31 PatG).

Für eine unveröffentlichte Patentanmeldung raten wir davon ab. Selbst die WIPO empfiehlt, unveröffentlichte Patentinformationen nicht in WIPO Translate einzugeben, weil die Daten unverschlüsselt übertragen werden. Für Patentübersetzungen nutzen wir KI nur mit Post-Editing durch Fachübersetzer, und Muttersprachler prüfen das Ergebnis.

Ob eine Beglaubigung nötig ist, hängt vom Patentamt ab. Das DPMA verlangt nach § 14 Abs. 1 PatV, dass ein Rechts- oder Patentanwalt die Patentübersetzung beglaubigt oder ein öffentlich bestellter Übersetzer sie anfertigt. Das EPA verlangt eine Beglaubigung nur auf Aufforderung (Regel 5 EPÜ).